Des wissma eh, dass vorm Richter a jeder Hackler gleich ist
Wenn Tatsachen verbreitet werden, deren Unwahrheit der Schädiger kannte oder kennen musste und die den Kredit, den Erwerb oder das Fortkommen des Geschädigten gefährden, kann dieser zivilrechtlich den Vermögensschaden sowie Widerruf und dessen Veröffentlichung verlangen §1330 ABGB.
Nach meinem Rechtsempfinden warat's gar nix, aber wie du sagst, das würden im Fall der Fälle die Gscheiten klären
Fakt ist's, dass es Sauerei ist, wie sein Händler des gehandhabt hat. Wie gesagt den Namen des Händlers gerne auch per PM!
Ich finde so ein Verhalten gehört zukünftig nicht noch belohnt und da wir beide aus der schönen grünen Mark kommen würde es mich schon sehr interessieren