Re: B&T APC300
Verfasst: Do 30. Mai 2019, 20:34
In der Schweiz wurde doch auch gerade (leider) das Waffengesetz verschärft dachte ich?
Das stimmt leider, aber das Gesetz ist noch nicht in Kraft und wird sehr wahrscheinlich die Magazinkapazität (Gewehr 10, Pistole 20) und die kürze (<60cm = böse) kastrieren. Wenn man aber Sammler ist, oder Sportschütze (Nachweis 5x Schiessen an Wettbewerben in 5 Jahren) oder nachweisen kann, dass man die Waffe regelmässig braucht (kein Mensch weiss wie das ausschauen und nachgewiesen werden soll), kann man über die kantonale Sonderbewilligung weiterhin alles kaufen (FullAuto, grosse Mags, Schalldämpfer, Laser, kürzer als 60 cm etc.), man unterliegt dann aber dem Gutwill der zuständigen Behörde und mann muss mit Hausbesuchen von den Uniformierten rechnen um die Aufbewahrung zu prüfen (möchte ich nicht, deshalb beantrage ich keine Sonderbewilligung).
Vielen Dank für die netten Worte und meiner Meinung nach, habt auch Ihr ein wundervolles Land!PrometheusV hat geschrieben: ↑Do 30. Mai 2019, 20:16Puh gscheid leiwaund wie der Ösi so schön sagt
Da werd ich auch neidisch aber im positiven Sinne da ich mich freue das die Schweiz nicht so deppert ist wie Österreich.
Ihr habt ein tolles Land, anständigen Gehalt und eine funktionierende Politik, nicht so wie unsere...... Derf I leider ned schreiben!
Gratuliere freut mich sowas auch mal zu sehen im Forum der Augs und AR15
Danke für die präzise Zusammenfassung. Glücklicherweise ändert sich für mich als Sammler vorerst nichts. Ich bin auch gespannt, wie der Schiessnachweis von Schützen, welche in keinem Schützenverein aktiv sind, erbracht werden soll. Wir werden sehen.Flubber hat geschrieben: ↑So 2. Jun 2019, 16:36Das stimmt leider, aber das Gesetz ist noch nicht in Kraft und wird sehr wahrscheinlich die Magazinkapazität (Gewehr 10, Pistole 20) und die kürze (<60cm = böse) kastrieren. Wenn man aber Sammler ist, oder Sportschütze (Nachweis 5x Schiessen an Wettbewerben in 5 Jahren) oder nachweisen kann, dass man die Waffe regelmässig braucht (kein Mensch weiss wie das ausschauen und nachgewiesen werden soll), kann man über die kantonale Sonderbewilligung weiterhin alles kaufen (FullAuto, grosse Mags, Schalldämpfer, Laser, kürzer als 60 cm etc.), man unterliegt dann aber dem Gutwill der zuständigen Behörde und mann muss mit Hausbesuchen von den Uniformierten rechnen um die Aufbewahrung zu prüfen (möchte ich nicht, deshalb beantrage ich keine Sonderbewilligung).
Verboten = kein Rechtsanspruch auf Besitz.
BTT, B&T baut geniale Waffen, habe selber 2 und bin begeistert!
Flubber hat geschrieben: ↑So 2. Jun 2019, 16:36Das stimmt leider, aber das Gesetz ist noch nicht in Kraft und wird sehr wahrscheinlich die Magazinkapazität (Gewehr 10, Pistole 20) und die kürze (<60cm = böse) kastrieren. Wenn man aber Sammler ist, oder Sportschütze (Nachweis 5x Schiessen an Wettbewerben in 5 Jahren) oder nachweisen kann, dass man die Waffe regelmässig braucht (kein Mensch weiss wie das ausschauen und nachgewiesen werden soll), kann man über die kantonale Sonderbewilligung weiterhin alles kaufen (FullAuto, grosse Mags, Schalldämpfer, Laser, kürzer als 60 cm etc.), man unterliegt dann aber dem Gutwill der zuständigen Behörde und mann muss mit Hausbesuchen von den Uniformierten rechnen um die Aufbewahrung zu prüfen (möchte ich nicht, deshalb beantrage ich keine Sonderbewilligung).
Verboten = kein Rechtsanspruch auf Besitz.
BTT, B&T baut geniale Waffen, habe selber 2 und bin begeistert!