Seite 2 von 2

Re: B&T APC300

Verfasst: Do 30. Mai 2019, 20:34
von cal22
In der Schweiz wurde doch auch gerade (leider) das Waffengesetz verschärft dachte ich?

Re: B&T APC300

Verfasst: So 2. Jun 2019, 16:36
von Flubber
cal22 hat geschrieben:
Do 30. Mai 2019, 20:34
In der Schweiz wurde doch auch gerade (leider) das Waffengesetz verschärft dachte ich?
Das stimmt leider, aber das Gesetz ist noch nicht in Kraft und wird sehr wahrscheinlich die Magazinkapazität (Gewehr 10, Pistole 20) und die kürze (<60cm = böse) kastrieren. Wenn man aber Sammler ist, oder Sportschütze (Nachweis 5x Schiessen an Wettbewerben in 5 Jahren) oder nachweisen kann, dass man die Waffe regelmässig braucht (kein Mensch weiss wie das ausschauen und nachgewiesen werden soll), kann man über die kantonale Sonderbewilligung weiterhin alles kaufen (FullAuto, grosse Mags, Schalldämpfer, Laser, kürzer als 60 cm etc.), man unterliegt dann aber dem Gutwill der zuständigen Behörde und mann muss mit Hausbesuchen von den Uniformierten rechnen um die Aufbewahrung zu prüfen (möchte ich nicht, deshalb beantrage ich keine Sonderbewilligung).
Verboten = kein Rechtsanspruch auf Besitz.

BTT, B&T baut geniale Waffen, habe selber 2 und bin begeistert!

Re: B&T APC300

Verfasst: So 2. Jun 2019, 21:15
von Scarlover
PrometheusV hat geschrieben:
Do 30. Mai 2019, 20:16
Puh gscheid leiwaund wie der Ösi so schön sagt :clap:
Da werd ich auch neidisch aber im positiven Sinne da ich mich freue das die Schweiz nicht so deppert ist wie Österreich.
Ihr habt ein tolles Land, anständigen Gehalt und eine funktionierende Politik, nicht so wie unsere...... Derf I leider ned schreiben!
Gratuliere freut mich sowas auch mal zu sehen im Forum der Augs und AR15
Vielen Dank für die netten Worte und meiner Meinung nach, habt auch Ihr ein wundervolles Land! 8-)

Re: B&T APC300

Verfasst: Mo 3. Jun 2019, 00:04
von Scarlover
Flubber hat geschrieben:
So 2. Jun 2019, 16:36
cal22 hat geschrieben:
Do 30. Mai 2019, 20:34
In der Schweiz wurde doch auch gerade (leider) das Waffengesetz verschärft dachte ich?
Das stimmt leider, aber das Gesetz ist noch nicht in Kraft und wird sehr wahrscheinlich die Magazinkapazität (Gewehr 10, Pistole 20) und die kürze (<60cm = böse) kastrieren. Wenn man aber Sammler ist, oder Sportschütze (Nachweis 5x Schiessen an Wettbewerben in 5 Jahren) oder nachweisen kann, dass man die Waffe regelmässig braucht (kein Mensch weiss wie das ausschauen und nachgewiesen werden soll), kann man über die kantonale Sonderbewilligung weiterhin alles kaufen (FullAuto, grosse Mags, Schalldämpfer, Laser, kürzer als 60 cm etc.), man unterliegt dann aber dem Gutwill der zuständigen Behörde und mann muss mit Hausbesuchen von den Uniformierten rechnen um die Aufbewahrung zu prüfen (möchte ich nicht, deshalb beantrage ich keine Sonderbewilligung).
Verboten = kein Rechtsanspruch auf Besitz.

BTT, B&T baut geniale Waffen, habe selber 2 und bin begeistert!
Danke für die präzise Zusammenfassung. Glücklicherweise ändert sich für mich als Sammler vorerst nichts. Ich bin auch gespannt, wie der Schiessnachweis von Schützen, welche in keinem Schützenverein aktiv sind, erbracht werden soll. Wir werden sehen.

Re: B&T APC300

Verfasst: Mo 3. Jun 2019, 14:41
von Mastermind
Flubber hat geschrieben:
So 2. Jun 2019, 16:36
cal22 hat geschrieben:
Do 30. Mai 2019, 20:34
In der Schweiz wurde doch auch gerade (leider) das Waffengesetz verschärft dachte ich?
Das stimmt leider, aber das Gesetz ist noch nicht in Kraft und wird sehr wahrscheinlich die Magazinkapazität (Gewehr 10, Pistole 20) und die kürze (<60cm = böse) kastrieren. Wenn man aber Sammler ist, oder Sportschütze (Nachweis 5x Schiessen an Wettbewerben in 5 Jahren) oder nachweisen kann, dass man die Waffe regelmässig braucht (kein Mensch weiss wie das ausschauen und nachgewiesen werden soll), kann man über die kantonale Sonderbewilligung weiterhin alles kaufen (FullAuto, grosse Mags, Schalldämpfer, Laser, kürzer als 60 cm etc.), man unterliegt dann aber dem Gutwill der zuständigen Behörde und mann muss mit Hausbesuchen von den Uniformierten rechnen um die Aufbewahrung zu prüfen (möchte ich nicht, deshalb beantrage ich keine Sonderbewilligung).
Verboten = kein Rechtsanspruch auf Besitz.

BTT, B&T baut geniale Waffen, habe selber 2 und bin begeistert!

Kleine Anmerkung:
1. Unterliegt man schon heuten bei Ausnahmebewilligungen dem guten Willen der Behörden Die Behörde kann diese Ausstellen, muss aber nicht.
2. Voraussetzung für eine AB als Sportschütze ist das regelmässige schiessen oder die Vereinsmitgliedschaft. Hierbei ist noch nicht klar, ob das dann nur zum Erwerb einer Ordonnanzwaffe ausgestellt wird, da 300m Gewehr als einzig gültige Disziplin angesehen werden kann.
3. Jeder Kanton kann die Gesetzesverschärfung als Anlass nehmen, die kantonale Waffenverordnung zu ändern und für gar keinen Zweck eine AB auszustellen

@Scarlover

Sei dir da mal nicht zu sicher, dass es dich nicht tangieren wird.
Sammler sind zwar explizit ausgenommen, jedoch gibt es jetzt neu die Klausel zur sicheren Aufbewahrung. Jeder verantwortungsbewusste Schütze und Sammler macht dies ohnehin, jedoch können die Auflagen ins absurde gezogen werden, nur um en Besitz mit enormen kosten zu vermiesen.
Jeder Kanton kann selber festlegen, wan man als Sammler zählt. Und jeder Kanton kann zum Anlass des neuen Gesetzes eine neue Kant. Waffenverordnung erlassen.

Lange Rede kurzer Sinn
Bevor die Verordnung nicht feststeht und das Gesetz in Kraft ist, ist es schwierig abzusehen was sich ändert. Es ist aber sehr gut möglich, dass es viel schlimmer kommt als bisher gedacht. Das Ende des Schiesssporte bedeutet es ohnehin.