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Re: B&T MP9 Maschinenpistole (Seriefeuer)

Verfasst: Do 11. Okt 2018, 13:20
von gewo
Scarlover hat geschrieben:Vielen Dank für diese präziese und ausführliche Erläuterung! Jetzt bin ich voll im Bilde. Das ist ja ein ganzes Stück Arbeit um diese Lizenz zu erhalten! Eine herzliche Gratulation hierzu! 8-)


ist nicht ganz sooooooo exotisch wie man meinen sollte

ohne jetzt genau nachgesehen zu haben ...
aber ich denke es gibt in oesterreich rund 500 bis 700 waffenhandelslizenzen zivil und rund 200 bis 300 waffenhandelslizenzen militaerisch
kann aber auch sein dass ich da daneben liege

Re: B&T MP9 Maschinenpistole (Seriefeuer)

Verfasst: Do 11. Okt 2018, 13:31
von Scarlover
gewo hat geschrieben: ich denke es gibt in oesterreich rund 500 bis 700 waffenhandelslizenzen zivil und rund 200 bis 300 waffenhandelslizenzen militaerisch
kann aber auch sein dass ich da daneben liege


Das ist aber dennoch eine ganze Menge!

Wie das mit den lizensierten Händlern bei Uns gehandhabt wird, weiss ich leider nicht. Vielleicht haben wir ja hier im Forum jemanden, der das weiss.

Re: B&T MP9 Maschinenpistole (Seriefeuer)

Verfasst: Di 16. Okt 2018, 12:47
von Prometheus
gewo hat geschrieben:
Scarlover hat geschrieben:
militaerischer waffenhandel:

da gibt es nur einen weg:
ablegung einer befaehigungspruefung fuer militaerischen waffenhandel

egal ob ziviler oder militaerischer waffenhandel:
waffen die gegenstand der geschaeftstatigkeit sind duerfen durch den gewerbeinhaber und sein personal weitgehend reglementierungsfrei gehandhabt werden. fuers fuehren brauchst an waffenpass, klar, und fuer die ein- und ausfuhr eine genehmigung.... aber ansonsten ist diese personengruppe vom fast kompletten waffenrecht (stueckzahl, verwahrung, meldungen ect) ausgenommen SOFERNE es sich um waffen handelt die dem gschaeftsbereich zuzuordnen sind. alterslimit 18 jahre, ausser bei lehrlingen, dort sind es glaub ich 16 jahre.

ob du als berechtigter mit einer serienfeuerwaffe wo schiessen darfst entscheidet der schiesstand

die weitergabe von zivilen waffen dieser art auf einem gewerblich genehmigten schiesstand ist bedeutungslos
die weitergabe militaerischer waffen ist nicht zulaessig (glaub ich) ... sowas kommt aber eh ned vor.


"§ 14. Für die Benützung von Schußwaffen auf behördlich genehmigten Schießstätten sind die Bestimmungen über das Überlassen, den Besitz und das Führen von Schußwaffen sowie die Bestimmungen über das Überlassen und den Erwerb von Munition für Faustfeuerwaffen nicht anzuwenden. Waffenverbote (§§ 12 und 13) gelten auf solchen Schießstätten jedoch."

Dieser Satz ist nicht an die Kategorie der Schusswaffe gebunden.
Wundert mich sowieso, dass noch kein Händler in Österreich so was wie ein Vollauto Verleih auf dem Schießstand anbietet.

Re: B&T MP9 Maschinenpistole (Seriefeuer)

Verfasst: Di 16. Okt 2018, 15:29
von gewo
Prometheus hat geschrieben:"§ 14. Für die Benützung von Schußwaffen auf behördlich genehmigten Schießstätten sind die Bestimmungen über das Überlassen, den Besitz und das Führen von Schußwaffen sowie die Bestimmungen über das Überlassen und den Erwerb von Munition für Faustfeuerwaffen nicht anzuwenden. Waffenverbote (§§ 12 und 13) gelten auf solchen Schießstätten jedoch."

Dieser Satz ist nicht an die Kategorie der Schusswaffe gebunden.
Wundert mich sowieso, dass noch kein Händler in Österreich so was wie ein Vollauto Verleih auf dem Schießstand anbietet.


dieser satz stammt aus dem waffenrecht

fuer den einsatz von kriegsmaterial ist die KMV ect zustaendig
darin gibt es keine ermaechtigung fuer einen besitzer seine KM waffen an dritte weiterzugeben

wie gesagt
sowas hat eh schon mal ein haenlder aus OOE hier angekuendigt und dann stillschweigend nicht durchgefuehrt

Re: B&T MP9 Maschinenpistole (Seriefeuer)

Verfasst: Mi 17. Okt 2018, 08:23
von laska
Also wenn du die Aktion von shootingstore meinst, wurde die nicht stillschweigend nicht durchgeführt. Die haben das auf der Homepage, per E-Mail und auf FB geschrieben, dass das Event aufgrund einer anonymen Anzeige abgesagt werden muss.

Re: B&T MP9 Maschinenpistole (Seriefeuer)

Verfasst: Mi 17. Okt 2018, 09:37
von Scarlover
laska hat geschrieben:dass das Event aufgrund einer anonymen Anzeige abgesagt werden muss.


Demnach sind solche Shooting-Events mit Seriefeuer-Waffen in AT, für Leute ohne Militärische-Handelslizenz doch untersagt, wenn deswegen Anzeigen eingereicht werden können, um diese Events zu verhindern? Oder ist das Ganze eher eine Grauzone und somit nur erlaubt, wenn es keine Einwände/Anzeigen von seitens der Bevölkerung gibt?

In der Schweiz darf man (wie bereits erläutert) nur mit einer gültigen Schiessbewilligung, welche lediglich für einen Tag- und einen Schiessstand gültig ist- und nur mit der/den eigenen Seriefeuer-Waffe/n feuern. Aber dieses Prozedere ist sogar noch etwas komplizierter. Denn auch der Schiessstand-Betreiber benötigt für diesen Tag eine Bewilligung, damit auf seinem Schiessstand Seriefeuer geschossen werden darf. Zudem muss eine "Aufsichtsperson" dabei sein. Vom Seriefeuer-Zuschlag und den Bewilligungskosten mal abgesehen. Ist ne teure- und aufwändige Angelegenheit aber wenigstens ist es möglich, die eigenen Seriefeuer-Waffen zu schiessen und ich finde es gut, dass derart auf die Sicherheit geachtet wird und alles in geordneten Bahnen abläuft.

Dass noch nie (meines Wissens nach) ein Unfall oder dergleichen beim privaten Schiessen mit Seriefeuer-Waffen geschehen ist, spricht definitiv für die momentane behördliche Handhabung. Es wäre auf jeden Fall nicht gerade der Sicherheit zuträglich, wenn einfach jeder Dussel, wann er will, Seriefeuer schiessen könnte. Deshalb nehme ich diese Prozedur gerne auf mich. So bleibt uns das private Seriefeuer-Schiessen auch noch lange erhalten.

Re: B&T MP9 Maschinenpistole (Seriefeuer)

Verfasst: Mi 17. Okt 2018, 10:14
von laska
Lt. Veranstalter waren die rechtlichen Rahmenbedingungen dafür nicht geklärt. Sie wollten zwar im Asnchluss eine "rechtl. verbindliche Klärung" herbeiführen, ich habe aber seitdem auch nichts mehr gehört.

Re: B&T MP9 Maschinenpistole (Seriefeuer)

Verfasst: Mi 17. Okt 2018, 11:32
von gewo
laska hat geschrieben:Also wenn du die Aktion von shootingstore meinst, wurde die nicht stillschweigend nicht durchgeführt. Die haben das auf der Homepage, per E-Mail und auf FB geschrieben, dass das Event aufgrund einer anonymen Anzeige abgesagt werden muss.


warum weiss ich ned
mir haben kunden erzaehlt dass sie hingefahren sind und es dann nur pump-guns gab

Re: B&T MP9 Maschinenpistole (Seriefeuer)

Verfasst: Mi 17. Okt 2018, 11:33
von gewo
laska hat geschrieben:Lt. Veranstalter waren die rechtlichen Rahmenbedingungen dafür nicht geklärt. ...


ja wie gesagt
laut der behoerde sind die rahmenbedingungen klar

Re: B&T MP9 Maschinenpistole (Seriefeuer)

Verfasst: Mi 17. Okt 2018, 11:38
von gewo
Scarlover hat geschrieben:
laska hat geschrieben:dass das Event aufgrund einer anonymen Anzeige abgesagt werden muss.


Demnach sind solche Shooting-Events mit Seriefeuer-Waffen in AT, für Leute ohne Militärische-Handelslizenz doch untersagt, wenn deswegen Anzeigen eingereicht werden können, um diese Events zu verhindern?


es ist auch fuer personen MIT militaerischer handelslizenz untersagt solche veranstaltungen zu machen
die waffen koennen nur vom gewerbeinhaber genuetzt, getestet, verwendet werden

selbst die nutzung durch angestellte mitarbeiter ist da fraglich
im zivilen waffenrecht sind die mitarbeiter eines zivilen waffenhandelsbetriebs im bezug auf die freistellungen von einem grossteil der waffenrechtlichen bestimmung in selber weise privilegiert wie der gewerbeinhaber selbst

es koennte angenommen werden dass das auch fuer die militaerischen lizenzen gelten koennte
aber stehen tut es nirgenst

also doch eine art von graubereich
aber nur was mitarbeiter betrifft
betreffend betriebsfremden ist die sache klar

Re: B&T MP9 Maschinenpistole (Seriefeuer)

Verfasst: Mi 17. Okt 2018, 12:01
von brausi
Wenn eine Gemeinde mitspielt ließe sich das machen. Nur welcher Bürgermeister spielt da mit heutzutage?

Re: B&T MP9 Maschinenpistole (Seriefeuer)

Verfasst: Mi 17. Okt 2018, 12:09
von gewo
brausi hat geschrieben:Wenn eine Gemeinde mitspielt ließe sich das machen. Nur welcher Bürgermeister spielt da mit heutzutage?


also ich bin jetzt ned sicher

aber bei KM hat eigentlich immer nur das wirtschaftsministerium was zu sagen

auf magistrats bzw BH ebene sind nur die genehmigungen fuer verbotene waffen zustaendig ..

Re: B&T MP9 Maschinenpistole (Seriefeuer)

Verfasst: Mi 17. Okt 2018, 12:17
von Scarlover
gewo hat geschrieben:
Scarlover hat geschrieben:
laska hat geschrieben:dass das Event aufgrund einer anonymen Anzeige abgesagt werden muss.


Demnach sind solche Shooting-Events mit Seriefeuer-Waffen in AT, für Leute ohne Militärische-Handelslizenz doch untersagt, wenn deswegen Anzeigen eingereicht werden können, um diese Events zu verhindern?

also doch eine art von graubereich
aber nur was mitarbeiter betrifft
betreffend betriebsfremden ist die sache klar


Genau das habe ich jetzt auch bereits vermutet. :lol:

Liebe Grüsse

Re: B&T MP9 Maschinenpistole (Seriefeuer)

Verfasst: Mi 17. Okt 2018, 12:19
von brausi
gewo hat geschrieben:
brausi hat geschrieben:Wenn eine Gemeinde mitspielt ließe sich das machen. Nur welcher Bürgermeister spielt da mit heutzutage?


also ich bin jetzt ned sicher

aber bei KM hat eigentlich immer nur das wirtschaftsministerium was zu sagen

auf magistrats bzw BH ebene sind nur die genehmigungen fuer verbotene waffen zustaendig ..

Nicht wenn das KM der Gemeinde gehört. ;) 8-)

Re: B&T MP9 Maschinenpistole (Seriefeuer)

Verfasst: Mi 17. Okt 2018, 12:20
von gewo
brausi hat geschrieben:
gewo hat geschrieben:
brausi hat geschrieben:Wenn eine Gemeinde mitspielt ließe sich das machen. Nur welcher Bürgermeister spielt da mit heutzutage?


also ich bin jetzt ned sicher

aber bei KM hat eigentlich immer nur das wirtschaftsministerium was zu sagen

auf magistrats bzw BH ebene sind nur die genehmigungen fuer verbotene waffen zustaendig ..

Nicht wenn das KM der Gemeinde gehört. ;) 8-)


*aechz*
ok .... wer rechnet denn mit sowas .....