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Sicherheit bzw. "Knacken" von sogenannten Waffensafes

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Kapselpracker
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Re: Sicherheit bzw. "Knacken" von sogenannten Waffensafes

Beitrag von Kapselpracker » Mo 8. Dez 2014, 21:08

Blaine hat geschrieben:find es voll bedenklich dass die backup schlösser von elektronischen so leicht zu knacken sind :shock:
is wohl doch der gute alte tresorschlüssel am besten, den man an einem ketterl um den hals hat...

Gute Tresore mit elektronischen Zahlenschloss haben keinen Backupschlüssel.
Mit dem Rest von den sogenannten "Tresoren" kannst maximal Kleinkinder vorm unberechtigten zugriff abhalten.

mfg Andi
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Koksi
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Re: Sicherheit bzw. "Knacken" von sogenannten Waffensafes

Beitrag von Koksi » Mo 8. Dez 2014, 21:29

Hab einen GunVault mit Fingerabdruck habe ihn bis jetzt immer beim ersten Versuch aufbekommen.
Nur einmal ging er nicht auf nachdem ich direkt aus der Werkstatt gekommen bin. ;)

Bezüglich Preis hab in direkt aus Amerika bestellt bei einem sehr guten Wechselkurs 140€ inkl. Expressversand und in Österreich nochmal 25€ oder so für den Zoll


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Zev
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Re: Sicherheit bzw. "Knacken" von sogenannten Waffensafes

Beitrag von Zev » Mo 8. Dez 2014, 21:36

Kapselpracker hat geschrieben:Gute Tresore mit elektronischen Zahlenschloss haben keinen Backupschlüssel.

Gute Tresore mit mechanischem Zahlenschloss haben auch keinen Backupschlüssel. ;-)

Schmidl
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Re: Sicherheit bzw. "Knacken" von sogenannten Waffensafes

Beitrag von Schmidl » Mo 8. Dez 2014, 22:53

Es kann ja jeder halten wie er mag.... also bitte nicht gleich angegriffen fühlen.... aber wo bitte wohnt ihr? :shock:
Ich würde mein Geld lieber in eine Alarmanlage investieren, mit der ich die Aussenhaut sichere auch wenn ich drin bin. Wenn dann doch der böse Einbrecher kommt, während ich schlafe, wird der a) abgeschreckt wenn er Alarm auslöst, b) hab ich Zeit um den Notruf zu wählen c) schreie ich noch ein paar mal Polizei und der dümmste Verbrecher läuft davon....

Übrigens: Ich würde NIE mit einer Kurzwaffe auf Einbrecher schiessen, nicht bei unserer Rechtslage!!!
Wenn dann Schrotflinte mit der non-lethal ;) :mrgreen:

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Zev
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Re: Sicherheit bzw. "Knacken" von sogenannten Waffensafes

Beitrag von Zev » Di 9. Dez 2014, 00:33

Schmidl hat geschrieben:Übrigens: Ich würde NIE mit einer Kurzwaffe auf Einbrecher schiessen, nicht bei unserer Rechtslage!!!
Wenn dann Schrotflinte mit der non-lethal ;) :mrgreen:

Na dann hoffma mal die Bösewichte denken auch so und schießen nur mit Spritzpistolen wenn du mit deiner non-lethal Flinte auftauchst.

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Floody
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Re: Sicherheit bzw. "Knacken" von sogenannten Waffensafes

Beitrag von Floody » Di 9. Dez 2014, 09:51

Schmidl hat geschrieben:Übrigens: Ich würde NIE mit einer Kurzwaffe auf Einbrecher schiessen, nicht bei unserer Rechtslage!!!

Also beim einzigen Grund, warum dir die Behörde bei entsprechend positiven Voraussetzungen eine WBK ausstellen muss?

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GreaseMonkey
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Re: Sicherheit bzw. "Knacken" von sogenannten Waffensafes

Beitrag von GreaseMonkey » Di 9. Dez 2014, 12:31

Schmidl hat geschrieben:Wenn dann Schrotflinte mit der non-lethal ;) :mrgreen:


Mit der Gummischrot Munition? Viel Spaß wenn dir das Zeug wieder entgegenkommt.
Da die PN deaktiviert wurden, kann man mich per willhaben.at erreichen
https://www.willhaben.at/iad/gebrauchtw ... 398842962/

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Re: Sicherheit bzw. "Knacken" von sogenannten Waffensafes

Beitrag von Schmidl » Di 9. Dez 2014, 17:45

Floody hat geschrieben:
Schmidl hat geschrieben:Übrigens: Ich würde NIE mit einer Kurzwaffe auf Einbrecher schiessen, nicht bei unserer Rechtslage!!!

Also beim einzigen Grund, warum dir die Behörde bei entsprechend positiven Voraussetzungen eine WBK ausstellen muss?


Da hast du schon recht, "die Behörde hat" dir ein Dokument für den Besitz auszustellen... das hat aber nix mit den Scherereien nach Schüssen auf Einbrecher zu tun...
Ich möchte nicht in der Haut des Schützen stecken, nachdem dieser auf den "armen" Einbrecher geschossen hat, der nur mit einer Taschenlampe oder sonst was im Dunkeln auf dich zustürmt.... Stichwort Notwehrüberschreitung oder Irrtümliche Annahme eines rechtfertigenden Sachverhalts...

Dann schon lieber non-lethal, das macht auch schön Aua und treibt ihn würde ich mal sagen in die Flucht...
und lieber ein Gummigeschoss kommt mal zurück, als ich gefährde mit Querschlägern, Durchschüssen, usw. mich selbst oder Mitbewohner

Zum Glück sind in Österreich die Einbrecher kaum bewaffnet und flüchten, wenn sie ertappt werden... sogenannte "Räuberische Diebstähle", also Fälle wo die Täter bei Ertappt werden mit Gewalt versuchen, sich die gestohlene Sache zu erhalten, sind auch nicht soo häufig und die Fälle von Raub unter Androhungen mit einer Schusswaffe kommen bei Privaten fast nie vor.

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Re: Sicherheit bzw. "Knacken" von sogenannten Waffensafes

Beitrag von BigBen » Di 9. Dez 2014, 18:54

Ganz ehrlich: non lethal ist eine Träumerei - genauso wie es für Zivilisten sowas wie einen "Warnschuss" rechtlich nicht gibt.

JEDER Staatsanwalt einer westlichen Demokratie wird auch bei offensichtlichster Notwehr erstmal eine Ermittlung wegen eines Tötungsdeliktes oder gar Mordes einleiten - das ist das Normalste auf der Welt in einem Rechtsstaat und rational absolut nachvollziehbar.Im Zuge dieser Ermittlung hast du entweder in Notwehr gehandelt, Notwehr überschritten oder eben einen Totschlag oder Mord begangen. Wenn man sich die Urteile für Traffikanten, Taxifahrer etc.in den letzten Jahren anschaut, ist Österreich durchaus ein notwehr-freundlicher (klingt irgendwie komisch) demokratischer Staat und die Verfahren wurden allesamt eingestellt sofern es wirklich Notwehr war.

Was die unbewaffneten Einbrecher und Räuber angeht: JEDER in meinem Bekanntenkreis kennt mind.eine oft sogar mehr Personen im unmittelbaren Umgeld die in Wien mit vorgehaltener Waffe (Schusswaffe, Messer) überfallen worden sind. Auch kennt jeder Geschichten von Freunden und Bekannten bei denen "heiss" eingebrochen wurde...sprich als die gesamte Familie schlafend zuhause war. Versicherungen bis zum Abwinken und Airbags im Auto hat auch jeder, da regt sich irgendwie keiner auf...
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Re: Sicherheit bzw. "Knacken" von sogenannten Waffensafes

Beitrag von Kapselpracker » Di 9. Dez 2014, 19:05

Schmidl hat geschrieben:.... die Fälle von Raub unter Androhungen mit einer Schusswaffe kommen bei Privaten fast nie vor.

Ist doch völlig egal ob der Raub mit einer Schusswaffe oder einen Messer durchgeführt wird:
Zeitraum Jänner - Dezember 2013
RAUB
IN WOHNUNGEN Angezeigte Fälle 171

EINBRUCHSDIEBSTAHL
IN WOHNUNGEN Angezeigte Fälle 9.184
IN WOHNHÄUSER Angezeigte Fälle 7.364

Wobei beim EINBRUCHSDIEBSTAHL niemand weis ob der/die Täter bewaffnet waren.

QUELLE

mfg Andi

Edit:
Zeitraum Jänner - Dezember 2013 in WIEN
DIEBSTAHL DURCH EINBRUCH ODER MIT WAFFEN Angezeigte Fälle 44.215
Zuletzt geändert von Kapselpracker am Di 9. Dez 2014, 19:13, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: AW: Sicherheit bzw. "Knacken" von sogenannten Waffensafe

Beitrag von RR1000 » Di 9. Dez 2014, 19:09

Da man die Waffe natürlich nur im ÄUßERSTEN Notfall abfeuert, also wenn es um Leben oder Tod geht (wegen eines Eigentumsdelikt wird kein normaler Mensch auf einen Einbrecher schießen):


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Re: Sicherheit bzw. "Knacken" von sogenannten Waffensafes

Beitrag von <BigM> » Di 9. Dez 2014, 20:17

PS.: NIEMAND muss in meine Wohnung einbrechen. Berufsrisiko?
"Gefällt Euch der Euro :D :D :D , Ihr schafft das!"

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Re: Sicherheit bzw. "Knacken" von sogenannten Waffensafes

Beitrag von bino71 » Mi 10. Dez 2014, 14:00

Schon offtopic:

Verletzten führt zu Regressionsforderungen. Dann kannst ein Leben lang eine andere Familie ernähren.

Wenn ich das Risiko eingehe, daß ich eine Waffe auf einen Menschen richte und im schlechtesten Fall abdrücken muß,
dann muß ich auch die vollen Konsequenzen tragen und ist dann ein Tötungsdelikt.

Wie heißt es in §3:
... unmittelbar drohenden rechtswidrigen Angriff auf Leben, Gesundheit, körperliche Unversehrtheit, Freiheit oder Vermögen von sich oder einem anderen abzuwehren.

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Re: Sicherheit bzw. "Knacken" von sogenannten Waffensafes

Beitrag von 2b4alk » Mi 10. Dez 2014, 14:54

bino71 hat geschrieben:Schon offtopic:
Wie heißt es in §3:
... unmittelbar drohenden rechtswidrigen Angriff auf Leben, Gesundheit, körperliche Unversehrtheit, Freiheit oder Vermögen von sich oder einem anderen abzuwehren.


wobei man hier die bagatellschwelle von € 100,- beachten muss
§ 3 Abs. 1 2ter Satz Die Handlung ist jedoch nicht gerechtfertigt, wenn es offensichtlich ist, daß dem Angegriffenen bloß ein geringer Nachteil droht und die Verteidigung, insbesondere wegen der Schwere der zur Abwehr nötigen Beeinträchtigung des Angreifers, unangemessen ist.
und die ist in etwa bei den o.a. € 100,-

so hab ich das, und es ist noch keine 3 jahre her, gelehrt bekommen...
wer rechtshcreibfheler findet, muss sie behalten

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Re: Sicherheit bzw. "Knacken" von sogenannten Waffensafes

Beitrag von BigBen » Mi 10. Dez 2014, 15:08

Nur liegt diese Bagatellschwelle meines Wissens nach auch im Ermessen des Richters...d.h. man sollte sich nicht zu sehr an diesen 100 Euro aufhängen...bei jemanden der trotzdem noch 10 Mio. Euro am Konto hat wird diese Bagatellschwelle eventuell anders angesetzt als bei jemandem der Schulden und ein geringes Einkommen hat.
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