Floody hat geschrieben:Schmidl hat geschrieben:Übrigens: Ich würde NIE mit einer Kurzwaffe auf Einbrecher schiessen, nicht bei unserer Rechtslage!!!
Also beim einzigen Grund, warum dir die Behörde bei entsprechend positiven Voraussetzungen eine WBK ausstellen
muss?
Da hast du schon recht, "die Behörde hat" dir ein Dokument für den Besitz auszustellen... das hat aber nix mit den Scherereien nach Schüssen auf Einbrecher zu tun...
Ich möchte nicht in der Haut des Schützen stecken, nachdem dieser auf den "armen" Einbrecher geschossen hat, der nur mit einer Taschenlampe oder sonst was im Dunkeln auf dich zustürmt.... Stichwort Notwehrüberschreitung oder Irrtümliche Annahme eines rechtfertigenden Sachverhalts...
Dann schon lieber non-lethal, das macht auch schön Aua und treibt ihn würde ich mal sagen in die Flucht...
und lieber ein Gummigeschoss kommt mal zurück, als ich gefährde mit Querschlägern, Durchschüssen, usw. mich selbst oder Mitbewohner
Zum Glück sind in Österreich die Einbrecher kaum bewaffnet und flüchten, wenn sie ertappt werden... sogenannte "Räuberische Diebstähle", also Fälle wo die Täter bei Ertappt werden mit Gewalt versuchen, sich die gestohlene Sache zu erhalten, sind auch nicht soo häufig und die Fälle von Raub unter Androhungen mit einer Schusswaffe kommen bei Privaten fast nie vor.