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Re: Kahles K4i auf Steyr AUG Z A3

Verfasst: Fr 19. Jan 2018, 18:11
von gewo
Joker 5 hat geschrieben:....
Wo hasts denn gekauft? Schreib schon hin, dass wir wenigstens alle "vorgewarnt" sind...


das waere leider geschaeftsschaedigung und klagbar
auch dann wenn es stimmt

bundesland sollte kein problem sein
oft weiss man dann eh schon aus welchem loch der affe pfeift ...

Re: Kahles K4i auf Steyr AUG Z A3

Verfasst: Fr 19. Jan 2018, 18:44
von Warcat
Ja leider gibt es immer wieder solche Händler denen die Rechtslage bekannt bzw falls bekannt diese egal ist. Die müssen mit Konsumentenschutz oder Rechtschutz darauf hingewissen werden.

Re: Kahles K4i auf Steyr AUG Z A3

Verfasst: Fr 19. Jan 2018, 18:54
von Joker 5
gewo hat geschrieben:
Joker 5 hat geschrieben:....
Wo hasts denn gekauft? Schreib schon hin, dass wir wenigstens alle "vorgewarnt" sind...


das waere leider geschaeftsschaedigung und klagbar
auch dann wenn es stimmt

bundesland sollte kein problem sein
oft weiss man dann eh schon aus welchem loch der affe pfeift ...


Gerne auch nicht öffentlich per pm! Ich möchte dann dort auch nicht mehr einkaufen.
Naja mit der Geschäftsschädigung.....hmmm ok wenn es Unwahrheiten wären und falsche Behauptungen wären ok.
Aber wenn ein Händler seiner Gewährleistungspflicht nicht nachkommt und jemand das öffentlich anspricht....kann ich mir nicht vorstellen, dass das als Rufschädigung durchgeht zumal es Tatsachen sind und keine erfunden Lügen. Dann dürftest auf Amazon auch keine Marketplace Händler mehr sachlich korrekt schlecht bewerten; das ist auch öffentlich.

Re: Kahles K4i auf Steyr AUG Z A3

Verfasst: Fr 19. Jan 2018, 19:00
von gewo
Joker 5 hat geschrieben:Aber wenn ein Händler seiner Gewährleistungspflicht nicht nachkommt und jemand das öffentlich anspricht....kann ich mir nicht vorstellen, dass das als Rufschädigung durchgeht zumal es Tatsachen sind und keine erfunden Lügen.


derjenige der das feststellt ist der gerichtlich beeidete sachverstaendige in einem allfaelligen gerichtsverfahren
erst dann stellt sich raus ob es gewaehrleistung war oder nicht

neben "fleck oder nicht fleck" gibts halt auch noch sachen wie "bedungene eigenschaft" usw
auf hoher see und bei gericht bist du in gottes hand
keiner kann dir sagen was am ende rauskommt

daher kann auch keiner vorher sagen ob es geschaeftsschaedigung ist oder nicht ...

Re: Kahles K4i auf Steyr AUG Z A3

Verfasst: Fr 19. Jan 2018, 19:09
von Joker 5
Des wissma eh, dass vorm Richter a jeder Hackler gleich ist :)

Wenn Tatsachen verbreitet werden, deren Unwahrheit der Schädiger kannte oder kennen musste und die den Kredit, den Erwerb oder das Fortkommen des Geschädigten gefährden, kann dieser zivilrechtlich den Vermögensschaden sowie Widerruf und dessen Veröffentlichung verlangen §1330 ABGB.

Nach meinem Rechtsempfinden warat's gar nix, aber wie du sagst, das würden im Fall der Fälle die Gscheiten klären :roll:

Fakt ist's, dass es Sauerei ist, wie sein Händler des gehandhabt hat. Wie gesagt den Namen des Händlers gerne auch per PM!
Ich finde so ein Verhalten gehört zukünftig nicht noch belohnt und da wir beide aus der schönen grünen Mark kommen würde es mich schon sehr interessieren ;)

Re: Kahles K4i auf Steyr AUG Z A3

Verfasst: Fr 19. Jan 2018, 19:17
von sauersigi
Es muss ja nicht erwähnt werden dass er dort Probleme hatte.
Ein neuer Thread mit Kahles für Steyr Aug gekauft bei XXXX.... würde reichen. Jeder der dann beide Threads gedanklich verknüpfen kann weiss Bescheid. Thread sperren und fertig.

Re: Kahles K4i auf Steyr AUG Z A3

Verfasst: Fr 19. Jan 2018, 19:28
von bino71
Muß man nicht nicht den Händler 2-3 mal die Möglichkeit geben den Fehler zu reparieren und erst dann auf Wandlung/Austausch bestehen?
Oder gilt das nur für Fahrzeuge?

Re: Kahles K4i auf Steyr AUG Z A3

Verfasst: Fr 19. Jan 2018, 22:07
von gewo
bino71 hat geschrieben:Muß man nicht nicht den Händler 2-3 mal die Möglichkeit geben den Fehler zu reparieren und erst dann auf Wandlung/Austausch bestehen?
Oder gilt das nur für Fahrzeuge?


ja
nachbesserung muss moeglich sein

aber das problem ist ja zu allererst dass die frage im raum steht ob es sich um einen gewaehrleistungsmangel handelt oder nicht

beeintraechtigt der fehler den bestimmungsmaessigen gebrauch?
ist er üblich?
ist er zumutbar?
handelt es sich um eine wertminderung?

usw

Re: Kahles K4i auf Steyr AUG Z A3

Verfasst: Fr 19. Jan 2018, 23:08
von Maddin
bino71 hat geschrieben:Muß man nicht nicht den Händler 2-3 mal die Möglichkeit geben den Fehler zu reparieren und erst dann auf Wandlung/Austausch bestehen?
Oder gilt das nur für Fahrzeuge?


2-3 mal die Möglichkeit geben ist wohl nicht zumutbar. Es kommt zwar auf den Einzelfall an, aber die Regel ist das nicht.

Es kann übrigens neben der Verbesserung auch gleich der Austausch in Betracht gezogen werden. Bei solchen Gegenständen wie einem Zielfernrohr erscheint mir das auch naheliegender als auf Reparaturen eines Fachunkundigen zu setzen. Der Verkäufer hat ja sowieso auch einen Ersatzanspruch in der Lieferkette gegen den Importeur/Hersteller, sodass er keinen finanziellen Nachteil dadurch befürchten muss.

Wie gesagt, wenns halt ein Gewährleistungsfall ist. Der Mangel muss schon bei Übergabe bestanden haben, wobei in den ersten 6 Monaten ab Übergabe das Vorhandensein des Mangels vermutet wird. Den Verkäufer trifft die Beweislast.

Re: Kahles K4i auf Steyr AUG Z A3

Verfasst: Sa 20. Jan 2018, 08:33
von maggus
Das Glas war jetzt 2x beim Hersteller zwecks Nachbesserung.
lt. deren Aussage ist es Schussfest, Dicht, und läuft nachdem es bei -40grad im Kühlschrank war nicht an... Also ist es für Sie in Ordnung, ob da vorne ein Fleck/Verunreinigung auf der Linse ist spielt lt. denen keine Rolle... is halt so.

Darauf beruft sich der Händler nun, und auf seine Erfahrung... Ich hab ja sowieso keine Ahnung von was ich da rede.

Ein Austausch (wäre für mich am naheliegendsten gewesen) wurde mir von keiner Seite angeboten.
und das, obwohl das Glas fabriksneu ist...

Re: Kahles K4i auf Steyr AUG Z A3

Verfasst: Sa 20. Jan 2018, 08:47
von Bdave
Und da wundern sie sich, warum der Online Handel so blüht...

Da schickst so ein Teil einfach zurück und aus.

Re: Kahles K4i auf Steyr AUG Z A3

Verfasst: Sa 20. Jan 2018, 09:13
von gewo
Maddin hat geschrieben:... Der Verkäufer hat ja sowieso auch einen Ersatzanspruch in der Lieferkette gegen den Importeur/Hersteller, sodass er keinen finanziellen Nachteil dadurch befürchten muss.
....


das ist ein irrtum

nur der endkunde ist vom konsumentenschutzrecht geschuetz
der haendler bleibt in aller regel auf der ware sitzen wenn sie im rahmen der gewaehrleistung zurueckgenommen werden musste

es seie denn er hat es ueber einen lieferanten bezogen mit dem er so viel geschaeft macht dass der lieferant aus ruecksicht auf die geschaeftsbeziehung eine ruecknahme macht

gewaehrleistungsmaengel sind teil des unternehmensrisikos des haendlers die er halt entsprechend einkalkulieren muss

Re: Kahles K4i auf Steyr AUG Z A3

Verfasst: Sa 20. Jan 2018, 09:17
von Balistix
Es gibt aber schon den Händlerregress... 933b ABGB

Re: Kahles K4i auf Steyr AUG Z A3

Verfasst: Sa 20. Jan 2018, 09:19
von gewo
Maddin hat geschrieben:
bino71 hat geschrieben:Muß man nicht nicht den Händler 2-3 mal die Möglichkeit geben den Fehler zu reparieren und erst dann auf Wandlung/Austausch bestehen?
Oder gilt das nur für Fahrzeuge?


2-3 mal die Möglichkeit geben ist wohl nicht zumutbar. Es kommt zwar auf den Einzelfall an, aber die Regel ist das nicht.


bidddddäh ....

wie viel gewaehrleistungsprozesse am handelgericht hattest du denn schon?
und auf welcher seite des raums bist dabei gesessen?

ich hatte schon mehrere, als kunde deutlich mehr als als haendler, aber auch als hanelder hatte ich schon welche ...

dreimal nachbessern ist die UNTERKANTE der rechtssprechung
ich hatte mal sechs nachbesserungen und zwei sachverstaendigen gutachten und selbst dann hat die richterin noch auf eine aussergerichtliche einigung druck gemacht, was wir schliesslich auch gemacht haben am ende.
da isses um einen gebrauchtwagen gegangen damals ....

Re: Kahles K4i auf Steyr AUG Z A3

Verfasst: Sa 20. Jan 2018, 09:20
von gewo
Balistix hat geschrieben:Es gibt aber schon den Händlerregress... 933b ABGB


der 933b ist in praktisch ALLEN geschaeftsbedingungen in unserer branche in den AGBs abbedungen
das ist auch rechtlich zulaessig so