Seite 12 von 19

Re: “Ghost” .223 Vorderschaftrepetierbüchse in .223 Rem - exklusiv bei Phantom Arms

Verfasst: Fr 5. Okt 2018, 19:59
von fast12
ich weiß dass der Verein das mal gesagt hat - ich hab diese Fehlinformation auch einmal geglaubt

In der Richtlinie stehts aber ganz klar drinnen:

(3)Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass die Genehmigung für den Erwerb oder die Genehmigung für den Besitz einer Feuerwaffe der Kategorie B entzogen wird, wenn festgestellt wird, dass die Person, der die Genehmigung erteilt wurde, sich im Besitz einer Ladevorrichtung befindet, die an halbautomatische Zentralfeuerwaffen oder Repetierwaffen montiert werden kann und:
a) die mehr als 20 Patronen aufnehmen kann oder
b) im Falle von Lang-Feuerwaffen, die mehr als zehn Patronen aufnehmen kann,
es sei denn, der entsprechenden Person wurde eine Genehmigung gemäß Artikel 6 oder eine Genehmigung, die gemäß Artikel 7 Absatz 4a bestätigt, erneuert oder verlängert wurde, erteilt.

Re: “Ghost” .223 Vorderschaftrepetierbüchse in .223 Rem - exklusiv bei Phantom Arms

Verfasst: Fr 5. Okt 2018, 20:04
von eXistenZ
Shadow02 hat geschrieben:Eventuell wird Sie dann zu kurz und wird zur verbotenen Waffe ??? Möglich aber weis nicht.

Wenn sie zu kurz für Kat. C wäre dann sollte sie Kat. B sein (und keine verbotene Waffe)

Re: “Ghost” .223 Vorderschaftrepetierbüchse in .223 Rem - exklusiv bei Phantom Arms

Verfasst: Fr 5. Okt 2018, 20:10
von Lexman1
Siehs positiv - im schlimmsten fall bekommst du dann einen zusätzlichen A oder B Platz ;) aber nun sollten nochmals ein paar "böse high cap verbrecher Mags" gekauft werden... Warum? Weil wir es JETZT noch einfach so können!

Re: “Ghost” .223 Vorderschaftrepetierbüchse in .223 Rem - exklusiv bei Phantom Arms

Verfasst: Fr 5. Okt 2018, 20:41
von eXistenZ
fast12 hat geschrieben:ich weiß dass der Verein das mal gesagt hat - ich hab diese Fehlinformation auch einmal geglaubt

In der Richtlinie stehts aber ganz klar drinnen:

(3)Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass die Genehmigung für den Erwerb oder die Genehmigung für den Besitz einer Feuerwaffe der Kategorie B entzogen wird, wenn festgestellt wird, dass die Person, der die Genehmigung erteilt wurde, sich im Besitz einer Ladevorrichtung befindet, die an halbautomatische Zentralfeuerwaffen oder Repetierwaffen montiert werden kann und:
a) die mehr als 20 Patronen aufnehmen kann oder
b) im Falle von Lang-Feuerwaffen, die mehr als zehn Patronen aufnehmen kann,
es sei denn, der entsprechenden Person wurde eine Genehmigung gemäß Artikel 6 oder eine Genehmigung, die gemäß Artikel 7 Absatz 4a bestätigt, erneuert oder verlängert wurde, erteilt.

Das ist keine Fehlinformation von Verein sondern ein Fehlinterpretation von dir. Lese den Text nochmal genau. Da steht nicht das ein Repetierer Kat. A wird wenn ein großes Magazin drinnen steckt. In der RL steht, dass das nur auf halbautomatische Waffen zutrifft.

Re: “Ghost” .223 Vorderschaftrepetierbüchse in .223 Rem - exklusiv bei Phantom Arms

Verfasst: Fr 5. Okt 2018, 21:03
von Shadow02
denk ich mir auch, denn da steht auch: das es HA und Repetierer gilt, wenn Kategorie "B" und nicht "C".

Re: “Ghost” .223 Vorderschaftrepetierbüchse in .223 Rem - exklusiv bei Phantom Arms

Verfasst: Fr 5. Okt 2018, 21:26
von fast12
ich denke du hast Recht, der Repetierer bleibt Kategorie C. Aber ich als WBK Besitzer darf Standard Magazine nur mit Ausnahmegenehmigung besitzen, ohne WBK ist es theoretisch wurscht. So sags zumindes die Richtlinie...

Scheiße ist das kompliziert und unlogisch, passt gut zu unserem restlichen Waffengesetz...

Re: “Ghost” .223 Vorderschaftrepetierbüchse in .223 Rem - exklusiv bei Phantom Arms

Verfasst: Sa 6. Okt 2018, 09:52
von chita
Muninn hat geschrieben:Weiß jemand bis wann die 308 und 9mm Variante kommt?


Info beim gestrigen Besuch:
Als nächstes kommt .300 AAC Blackout, da liegen die ersten nächste Woche schon im Beschußamt, 9mm und 308 wird auch kommen, dauert aber noch.

Re: “Ghost” .223 Vorderschaftrepetierbüchse in .223 Rem - exklusiv bei Phantom Arms

Verfasst: Mo 8. Okt 2018, 20:55
von Dani
Weis man schon, welche Magazine die .308 verwenden wird? Wegs dem Altbestand bis 1.1.19 warats.

Zur Ergänzung kann natürlich auch die 9mm Version gepostet werden. Nehme an, das wird den einen oder anderen schon interessieren.

Re: “Ghost” .223 Vorderschaftrepetierbüchse in .223 Rem - exklusiv bei Phantom Arms

Verfasst: Mo 8. Okt 2018, 21:21
von cal22
Nehme mal stark an AR 10 Magazine...

Re: “Ghost” .223 Vorderschaftrepetierbüchse in .223 Rem - exklusiv bei Phantom Arms

Verfasst: Mi 10. Okt 2018, 22:12
von eXistenZ
Dani hat geschrieben:Weis man schon, welche Magazine die .308 verwenden wird? Wegs dem Altbestand bis 1.1.19 warats.

Zur Ergänzung kann natürlich auch die 9mm Version gepostet werden. Nehme an, das wird den einen oder anderen schon interessieren.

Ja, hoffentlich wird es noch rechtzeitig bekannt gegeben.

Re: “Ghost” .223 Vorderschaftrepetierbüchse in .223 Rem - exklusiv bei Phantom Arms

Verfasst: Mo 15. Okt 2018, 11:28
von Kirsi
Ich durfte vor 3 Wochen mit einer Phantom Ghost schießen. Hat Spaß gemacht.
Da die Waffe relativ neu war, war das repetieren schwerer als whl. wenn man ein paar 100 Schuss durch hat.

Habe auch ein Video davon. Kann ich dieses hier hochladen?

LG

Re: “Ghost” .223 Vorderschaftrepetierbüchse in .223 Rem - exklusiv bei Phantom Arms

Verfasst: Mo 15. Okt 2018, 16:40
von spareribs
Worauf du einen lassen kannst....do it :-)

Re: “Ghost” .223 Vorderschaftrepetierbüchse in .223 Rem - exklusiv bei Phantom Arms

Verfasst: Mo 15. Okt 2018, 16:45
von brianmcgee
Es liegt die erste .300AAC schon im Geschäft zum Besichtigen :at1:

Re: “Ghost” .223 Vorderschaftrepetierbüchse in .223 Rem - exklusiv bei Phantom Arms

Verfasst: Mo 15. Okt 2018, 19:34
von Kirsi
[youtube]https://www.youtube.com/watch?v=lKGq9oAp6KA&feature=youtu.be[/youtube]

Re: “Ghost” .223 Vorderschaftrepetierbüchse in .223 Rem - exklusiv bei Phantom Arms

Verfasst: So 21. Okt 2018, 17:50
von fast12
auf der Facebook Seite von Phantom Arms gibts eine Video von der .300 BLK Version - dürfte wohl bald verfügbar sein...