laska hat geschrieben:dass das Event aufgrund einer anonymen Anzeige abgesagt werden muss.
Demnach sind solche Shooting-Events mit Seriefeuer-Waffen in AT, für Leute ohne Militärische-Handelslizenz doch untersagt, wenn deswegen Anzeigen eingereicht werden können, um diese Events zu verhindern? Oder ist das Ganze eher eine Grauzone und somit nur erlaubt, wenn es keine Einwände/Anzeigen von seitens der Bevölkerung gibt?
In der Schweiz darf man (wie bereits erläutert) nur mit einer gültigen Schiessbewilligung, welche lediglich für einen Tag- und einen Schiessstand gültig ist- und nur mit der/den eigenen Seriefeuer-Waffe/n feuern. Aber dieses Prozedere ist sogar noch etwas komplizierter. Denn auch der Schiessstand-Betreiber benötigt für diesen Tag eine Bewilligung, damit auf seinem Schiessstand Seriefeuer geschossen werden darf. Zudem muss eine "Aufsichtsperson" dabei sein. Vom Seriefeuer-Zuschlag und den Bewilligungskosten mal abgesehen. Ist ne teure- und aufwändige Angelegenheit aber wenigstens ist es möglich, die eigenen Seriefeuer-Waffen zu schiessen und ich finde es gut, dass derart auf die Sicherheit geachtet wird und alles in geordneten Bahnen abläuft.
Dass noch nie (meines Wissens nach) ein Unfall oder dergleichen beim privaten Schiessen mit Seriefeuer-Waffen geschehen ist, spricht definitiv für die momentane behördliche Handhabung. Es wäre auf jeden Fall nicht gerade der Sicherheit zuträglich, wenn einfach jeder Dussel, wann er will, Seriefeuer schiessen könnte. Deshalb nehme ich diese Prozedur gerne auf mich. So bleibt uns das private Seriefeuer-Schiessen auch noch lange erhalten.