Genau das sind eben meine Bedenken ob eben z.B. das Verschenken an einen Kollegen (man braucht ein Plastikanbauteil irgendwann nicht mehr), obwohl ganz im Einklang mit Ö und EU Recht, theoretisch zu einem Problem führen könnte?Maddin hat geschrieben: ↑Sa 7. Sep 2019, 17:48Trotzdem sind die Produkte eigentlich für den Endverbraucher bestimmt und für niemand anderen. Theoretisch könnte es schon zu Problemen kommen, wenn ich die erworbenen Magazine an Schützenfreunde verschenke. Was ja grundsätzlich wiederum im Widerspruch zu europäischen/österreichischem Recht steht.
Der Unterschied zum Händler vor Ort ist hier erheblich: Dort kaufe ich normal ja nur nach Ö und EU Recht, damit für einen Kauf für den Kunden dort überhaupt ausländisches Recht anwendbar wäre müsste es - so wie bei Brownells - zumindest irgendwo im Kaufvertrag oder in den AGBs festgehalten sein.
Ergo der Händler/ Großhändler begeht vielleicht irgendeine Vertragsverletzung in Übersee weil er den Kunden nicht vertraglich (weiter-)verpflichtet, der Kunde selbst (der meist gar nicht wissen KANN ob und zu was sich der Händler verpflichtet hat) wohl kaum wenn er sich an Ö und EU Recht hält.
Bestelle ich unter den entsprechenden Bedingungen (Beschränkungen) eines anderen Staates und stimme denen zu - so wie bei Brownells - dann könnte es für den Kunden eben schon ganz anders aussehen, er hat sich ja einer Verpflichtung zugestimmt bzw. sich ausländischem Recht unterworfen.
Könnte Brownells hier bitte einmal selbst mit einem kurzen Beitrag Stellung nehmen und für Klarheit sorgen?
Man muss ja wissen an welche gesetzlichen Regelungen man sich halten muss, „wird schon irgendwie passen“ ist für den Legalwaffenbesitzer einfach keine Option!