Yukon hat geschrieben: ↑Do 9. Jan 2020, 19:10
gewo hat geschrieben: ↑Do 9. Jan 2020, 18:32
Myon hat geschrieben: ↑Do 9. Jan 2020, 18:17
Weil die Deutschen nicht unser Waffengesetz haben? Im Gesetz steht ja was von Gasdruckbelasteten Teilen, vielleicht ist der Verschlussträger dazuzuzählen oder aber sie sichern sich ab weil noch keiner genau Stellung genommen hat dazu was genau zu den Gasdruck belasteten Teilen zählt.
verschlussträger gilt seit 14.12.2019 "gehäuse"
es gibt seitdem dafuer auch eine eigene eintragungsmoeglichkeit im ZWR
du darfst daher mit guter Sicherheit davon ausgehen dass es in oesterreich ein waffenrelevanter teil ist
auch dann wenns nicht im gesetz steht ....
Das ist aber "spannend"....
Weisst du zufällig wie die gedankliche Konstruktion des BMI/Behörden dazu aussieht, denn ein Bolt Carrier sieht zweifelsohne nicht wie ein "Gehäuse" aus, noch ist der Bolt Carrier gasdruckbelastet, das wäre eigentlich der Gas Key?
Beziehen die sich deines Wissens auf irgendeine Rechtsnorm oder handelt es sich da mehr um ein trotziges Kind in staatlichen Auftrag? Denn etwas zu registrieren, das nicht registrierpflichtig iSd Gesetzes ist, bzw., bei unterlassener Registrierung eine Strafe auszusprechen, wäre wahrlich ein Meisterstück und eventuell eine Paradebeispiel behördlicher Willkür...
@ Weissi: eventuell wäre es interessant wie sich die Thematik rund um "Gehäuse" weiterentwickelt und ein Abtrennen und Verschieben in den Bereich Waffenrecht überlegenswert.
Ansonsten sorry für OT.
wir sind hier weitgehend im falschen thread
trotzdem in ein paar Worten:
die frage betreffend der wesentlichen Waffenteile wurde ursprünglich im gesetzesentwurf und im gesetz als "wenn gasdruckbelastet" formuliert.
tatsaechlich stellte sich dann recht bald die frage ob damit gemeint war
- direkt mt Gasdruck beaufschlagt, oder
- indirekt mit Gasdruck beaufschlagt
A.)
Direkt mit Gasdruck beaufschlagt ist bei genauem hinsehen von den wesentlichen waffenteilen NUR DER LAUF denn selbst der stossboden und der Verschluss bekommen keinen direkten Gasdruck ab, denn da ist der Hülsenboden dazwischen.
Weiters waere direkt mit gasdruck beaufschlagt zb das Gasgestänge und der Gaskolben sowie der Gasblock usw.
Obwohl sie fuer die (selbstlade)funktion unentbehrlich sind, sind sie aber keine wesentliche Waffenteile oder mit diesen vergleichbar.
B.)
indirekt mt Gasdruck beaufschlagt (in den sinn dass druck oder Bewegung durch den Gasdruck ausgeübt wird ist ALLES WAS AN DER WAFFE MONTIERT IST, zb auch die zieloptik oder das magazin, denn wenn der Gasdruck sich entwickelt uebt er auf alle teile der waffe einen druck aus.
dieser Ansatz ist absurd.
keine der beiden Betrachtungsweisen des wörtlichen Gesetzestextes fuhrt uns also wirklich weiter
geklaert ist zb dass beim Repetierer aus technischer Sicht die Systemhülse nur mit indirekten Gasdruck aber nicht mit direktem Gasdruck beaufschlagt ist
hilft uns halt leider recht wenig die Betrachtung weil auch im gesetz nur "gasdruckbelastet" steht und kein wort von direkt der indirekt
richtig ist dass jede behoerde es dzt ein wenig anders sieht
und das BMI sagt Sachbearbeitern, gewerbetreibenden und Endkunden weitgehend garnix ausser "einstufungsbescheid beantragen"
aufgrund des Umstandes dass der verschusstraeger sehr wohl einem wesentlichen Waffenteil "vergleichbar" ist lautet die dzt meinung der schwarmintelligenz der Branche dass der verschlussträger seit 14.12.19 wohl mit hoher Sicherheit als wesentlicher Waffenteil anzusehen ist
das aendert sich genau dann wenn es dazu einen bescheid gäbe der dem widerspricht
wenn man mit den gutachtern telefoniert stellt sich aber raus dass du dzt bestenfalls ein gutachten bekommen wueredst mit der simplen aussage dass er nicht DIREKT mit Gasdruck beaufschlagt ist
das alleine ist leider nicht wirklich hilfreich