Varminter hat geschrieben:..man könnte auch (montierten) Lampeneinsatz und NSZF nur für Schwarzwildjagd zulassen.
....
hi
nein, das geht nicht
das verbot der montage von leuchten oder lampen gilt auch fuer IR-strahler und ist eine waffenrechtliche bestimmung die - ungeachtet der erlaubnis der NSZG - nach wie vor aufrecht und gueltig ist.
daran scheint sich auch nichts zu aendern
allfaellige IR beleuchtung darf also nur mobil, getrennt von der waffe erfolgen ...