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Nachtsichtzieloptiken erlaubt

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gewo
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Re: Nachtsichtzieloptiken erlaubt

Beitrag von gewo » Mi 18. Apr 2012, 09:02

Varminter hat geschrieben:..man könnte auch (montierten) Lampeneinsatz und NSZF nur für Schwarzwildjagd zulassen.
....


hi

nein, das geht nicht

das verbot der montage von leuchten oder lampen gilt auch fuer IR-strahler und ist eine waffenrechtliche bestimmung die - ungeachtet der erlaubnis der NSZG - nach wie vor aufrecht und gueltig ist.

daran scheint sich auch nichts zu aendern

allfaellige IR beleuchtung darf also nur mobil, getrennt von der waffe erfolgen ...
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Re: Nachtsichtzieloptiken erlaubt

Beitrag von Varminter » Mi 18. Apr 2012, 09:06

gewo hat geschrieben:
Varminter hat geschrieben:..man könnte auch (montierten) Lampeneinsatz und NSZF nur für Schwarzwildjagd zulassen.
....


hi

nein, das geht nicht

das verbot der montage von leuchten oder lampen gilt auch fuer IR-strahler und ist eine waffenrechtliche bestimmung die - ungeachtet der erlaubnis der NSZG - nach wie vor aufrecht und gueltig ist.

daran scheint sich auch nichts zu aendern

allfaellige IR beleuchtung darf also nur mobil, getrennt von der waffe erfolgen ...



Beachte "könnte"...

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Re: Nachtsichtzieloptiken erlaubt

Beitrag von sandman » Mi 18. Apr 2012, 09:17

Es gibt aber in Ö Jäger, die eine Ausnahmegenehmigung dür Gewehrscheinwerfer haben....

Grüße

Sandman
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Re: Nachtsichtzieloptiken erlaubt

Beitrag von KGR84 » Mi 18. Apr 2012, 09:42

Wie macht man das? Zuerst beim LJV und dann bei der Behörde, oder umgekehrt, oder bei beiden gleichzeitig?
Bild

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Re: Nachtsichtzieloptiken erlaubt

Beitrag von gewo » Mi 18. Apr 2012, 09:45

KGR84 hat geschrieben:Wie macht man das? Zuerst beim LJV und dann bei der Behörde, oder umgekehrt, oder bei beiden gleichzeitig?


hi

bei der waffenbehoerde brauchst du keine genehmigung mehr
zumindestens nicht wenn es ein zugelassenes modell ist wie das untenstehende

der einzige der dich jetzt noch daran hindert es auf der jagd zu verwenden ist dein LJV
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Re: Nachtsichtzieloptiken erlaubt

Beitrag von KGR84 » Mi 18. Apr 2012, 09:45

Ich meinte den von sandman angesprochenen Gewehrscheinwerfer.
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Re: Nachtsichtzieloptiken erlaubt

Beitrag von sandman » Mi 18. Apr 2012, 09:46

KGR84 hat geschrieben:Wie macht man das? Zuerst beim LJV und dann bei der Behörde, oder umgekehrt, oder bei beiden gleichzeitig?


Wenn das die Frage zu meinem Post sein sollte, dann kann ich Dir nur raten vor langer, langer Zeit schon angesucht zu haben, da mir Genehmigungen der letzten Zeit nicht bekannt wären (soviel ich weiss alle vor 1997)

Grüße

Sandman
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Re: Nachtsichtzieloptiken erlaubt

Beitrag von KGR84 » Mi 18. Apr 2012, 09:48

Achso ...

na kein Problem. Ich habe ja ne Anhängervorrichtung:

Bild

Da kann mir keiner unterstellen, der ist am Gewehr montiert
Bild

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Re: Nachtsichtzieloptiken erlaubt

Beitrag von haunclesam » Mi 18. Apr 2012, 09:49

santiago hat geschrieben:Zombies

+1 :dance:

Andi1911
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Re: Nachtsichtzieloptiken erlaubt

Beitrag von Andi1911 » Do 19. Apr 2012, 12:14

Das ist ja mal eine gute Nachricht.
Ist die Montage einer PVS14 hinter einem Rotpunkt somit ebenfalls erlaubt?

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Re: Nachtsichtzieloptiken erlaubt

Beitrag von pointi2009 » Do 19. Apr 2012, 12:47

gewo hat geschrieben:seit letzter woche sind - aus rein waffenrechtlicher sicht - dem vernehmen nach nachtsichtzieloptiken fuer gewehre (auch MIT strichplatte) erlaubt wenn dass jeweilige modell vom BMI freigegeben wurde
um rechtssicherheit zu erlangen muss jedes einzelne modell beim BMI zur einstufung eingereicht werden


also so einfach nicht! ausser es wird genau dieses Modell vom BMI freigegeben.
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Re: Nachtsichtzieloptiken erlaubt

Beitrag von Medizinmann » Do 19. Apr 2012, 13:33

Hatte gerade ein Gespraech mit einem deutschen Nachtsichtgeraete Haendler und Poduzenten und habe ihm empfolen auch seine Geraete hier in Oe einstufen zu lassen. Pulsar is ganz nett, es geht aber besser und qualitativer.

Mal schauen welche Geraete sonst noch eingestuft werden...

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Re: Nachtsichtzieloptiken erlaubt

Beitrag von gewo » Do 19. Apr 2012, 13:50

[quote="Andi1911"...PVS14 ...[/quote]

hi

The PVS-14 Alpha is currently used by the U.S. Armed Forces and Special Ops Units. Powered by ITT Gen 3 image intensifier, the system has recently been redesigned to operate on a single "AA" battery. The PVS-14A includes a built-in IR illuminator, fully adjustable headmount and mil-spec multi-coated optics.

sicher nein
vor allem wegen des eingebauten IR-strahlers
dieser gilt als "gewehrscheinwerfer" dessen besitz und montage auf langwaffen grundsaetzlich unzulaessig ist
und der mehrfache hinweis des herstellers dass das geraet fuer militaerische anwendungen produziert wurde ist auch nicht dienlich. je militaerischer desto eher wird es wohl probleme geben ..
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Re: Nachtsichtzieloptiken erlaubt

Beitrag von Gumbar » Do 19. Apr 2012, 13:58

Kann man das angegebene Gerät (Pulsar) auch bei Tageslicht verwenden ?

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Re: Nachtsichtzieloptiken erlaubt

Beitrag von kuni » Do 19. Apr 2012, 18:34

Gumbar hat geschrieben:Kann man das angegebene Gerät (Pulsar) auch bei Tageslicht verwenden ?


Ja, wenn du den mitgelieferten Deckel (mit kleinem Loch) oben lässt :D

Ansonsten: NEIN

LG
Andreas

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