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Re: Führverbot für Multitools

Verfasst: Fr 15. Sep 2017, 07:17
von doc steel
hobbycaptain hat geschrieben:
doc steel hat geschrieben:ja, deshalb müssen wir uns selbst helfen.
raus aus D so lange es noch geht.



Seit wann sind wir in D, dass wir raus müssten ? :think:
Ist das nicht schon lang Geschichte ? :mrgreen:

Ich hab da in erster Linie die politischen Verbindlichkeiten gemeint.
Irgendwie benimmt sich Ö ja immer noch wie ein Anhängsel von D.
Erfinden die Marmeladinger etwas muß es in Ö gleich nachgehupft werden, schliesslich samma ja ein Europa, oder?

Re: Führverbot für Multitools

Verfasst: Fr 15. Sep 2017, 10:44
von lasermannen
Mußte vor kurzem entgegen meiner Bestrebungen auch durch Deutschland und habe vorsorglich alles Werkzeug in der noch etwas freieren Welt zurück gelassen.

Re: Führverbot für Multitools

Verfasst: Fr 15. Sep 2017, 11:09
von Maddin
spareribs hat geschrieben:Nur komisch, das trotz der vielen Verbote im Piefkeland mehr Verbrechen als bei uns (derzeit noch) passieren...


Dass dort mehr passiert ist logisch, Deutschland ist in dieser Hinsicht viel attraktiver, hat viel viel mehr Probleme mit organisierter Kriminalität und bietet für Verbrecher viel mehr Möglichkeiten. Hört sich jetzt blöd an, aber da haben die großen Länder dieser Welt generell einen Nachteil gegen die "Kleinen". Frankreich, England, USA (liberale Waffengesetze) genau gleich...

Soll jetzt natürlich nicht bedeuten, dass die Kriminalität irgendwas mit liberalen oder strengen Waffengesetzen zu tun hat. Auch bei uns in AT ist die Kriminalität nicht weniger geworden, leider. Der Unterschied ist, bei uns kann man sich wenigstens noch entsprechend zur Wehr setzen. Während in Deutschland schon der Pfefferspray als Tierabwehrspray bezeichnet wird. :tipphead:

Re: Führverbot für Multitools

Verfasst: Fr 15. Sep 2017, 11:20
von SIPR
Da nützt der ganze BREXIT nichts, wenn das Grundübel immer noch bleibt.
Und elend geht die Welt zugrunde.
Und wieder sind es dieselben.

Re: Führverbot für Multitools

Verfasst: Fr 15. Sep 2017, 11:24
von Counterstriker
Balistix hat geschrieben:Einhandmesser über 8,5cm sind in DE verboten (auch Besitz).

Falsch, das gilt nur für Springmesser mit seitlich öffnender Klinge (OTFs sind generell verboten).

Re: Führverbot für Multitools

Verfasst: So 17. Sep 2017, 08:42
von Glock1768
Die Gesetzgeber werden immer lächerlicher ...

Re: Führverbot für Multitools

Verfasst: So 17. Sep 2017, 09:29
von DutyOne5o
Sogenannte Multifunktionswerkzeuge, bei denen eine Messerklinge vorhanden ist, die sich einhändig öffnen und arretieren lässt, fallen als sogenannte Einhandmesser unter das Führverbot gem. § 42a Absatz 1 Nummer 3 WaffG.

kann mir wer das ein oder andere beispiel nennen ?

ich kenn kein multitool das sich wie ein einhandmesser öffnen lässt :think:

Re: Führverbot für Multitools

Verfasst: So 17. Sep 2017, 09:35
von sauersigi
DutyOne5o hat geschrieben:Sogenannte Multifunktionswerkzeuge, bei denen eine Messerklinge vorhanden ist, die sich einhändig öffnen und arretieren lässt, fallen als sogenannte Einhandmesser unter das Führverbot gem. § 42a Absatz 1 Nummer 3 WaffG.

kann mir wer das ein oder andere beispiel nennen ?

ich kenn kein multitool das sich wie ein einhandmesser öffnen lässt :think:

Leatherman, einige Modelle
Victorinox Soldatenmesser, das Hunter, Rescue etc...
Werkzeugmesser von Stanley...

Re: Führverbot für Multitools

Verfasst: So 17. Sep 2017, 10:05
von DutyOne5o
danke........... 10 Zeichen

Re: Führverbot für Multitools

Verfasst: Mo 18. Sep 2017, 22:05
von SwissShot
Wenn ich es richtig verstanden habe, sollte ein Taschenmesser - ohne einhändig zu bedienende Klinge - (noch) kein Problem sein.

Komm mir als Schweizer immer so unvollständig vor ohne Taschenmesser ;)

Das ich mein Rettungsmesser nicht mit nach D nehmen kann weiss ich.

Gruss SwissShot.

Re: Führverbot für Multitools

Verfasst: Mo 18. Sep 2017, 22:16
von gewo
DutyOne5o hat geschrieben:.... bei denen eine Messerklinge vorhanden ist, die sich einhändig öffnen und arretieren lässt, fallen als sogenannte Einhandmesser unter das Führverbot gem. § 42a Absatz 1 Nummer 3 WaffG.


das gilt dann auch fuer jeden 99cent teppichcutter oder?

Re: Führverbot für Multitools

Verfasst: Di 19. Sep 2017, 06:22
von Revierler_old
Das Führverbot gilt für einhändig zu öffnend und FESTSTELLBARE Messer.
Die 8.5cm gelten nur bei Springmessern

Re: Führverbot für Multitools

Verfasst: Di 19. Sep 2017, 07:58
von Martin_Q
Revierler hat geschrieben:Das Führverbot gilt für einhändig zu öffnend und FESTSTELLBARE Messer.

Wenn man dieses Führverbot auf Punkt und Beistrich befolgt, dann wäre dieses Messer hier pfui
Bild

und dieses erlaubt:
Bild

oder?

Re: Führverbot für Multitools

Verfasst: Di 19. Sep 2017, 08:24
von Exitus
Warum sollte das untere erlaubt sein?
Das Rad kann man wunderbar mit dem Daumen alleine bedienen.
Das ist sogar der Sinn der Riffelung auf der Oberseite.

Re: Führverbot für Multitools

Verfasst: Di 19. Sep 2017, 11:05
von piefke
Die 8.5 cm gelten nur für Springmesser..... Und dann sind sie verbotener Gegenstand und nicht nur eine Ordnungswidrigkeit wie bei einem 14cm Bowie Messer ......

Noch mal wenn du ein 20 Euro Einhandmesser hast wird das eingezogen und es gibt vll 150 Euro Bußgeld , das wars !! Also nicht verrückt machen lassen. Interessiert in Deutschland auch keinen , außer man ist Waffenbesitzer.

Als deutscher Waffenbesitzer ist beim zweiten Messer Vorfall der Waffenschrank leer .....