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Brownells AT

Neuigkeiten zum Thema Waffenzubehör
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Re: Brownells AT

Beitrag von Brownells Austria » Mi 8. Jan 2020, 18:11

HS911 hat geschrieben:
Di 7. Jan 2020, 22:18
Brownells Austria hat geschrieben:
Di 7. Jan 2020, 08:37
Hallo Flolito

Sobald wir die Bestätigung vom Hersteller haben das diese Produkte aus ziviler Fertigung stammen. Nur dann können sie Kat. B sein.
Das ist falsch (es sei denn, jemand kann diese Behauptung mit konkreten Paragraphen belegen).

Ich versteh jeden Händler, der diese frei erfundenen erweiterten Regeln einfach hinnimmt um Aufwand/Ärger zu vermeiden. Aber bitte tut nicht so, als ob das die gültige Rechtslage wäre. Die ist nämlich ganz eindeutig anders:
Halbautomat ist B gemäß § 5. (1) 1
Vollautomat Rückbau auf HA bleibt A gemäß § 2. (4)

Hinsichtlich Lieferung, Service & Homepage ist Brownells ausgezeichnet.

Die Preispolitik sorgt bei manchen Artikeln für Verwunderung bzw. Unmut
Hallo HS911

Du schreibst doch selber " Vollautomat Rückbau auf HA bleibt A gemäß § 2. (4)". Wenn wir von dem ausgehen, wie können wir gegen über der Behörde beweisen das es kein Rückbau von Vollautomat auf HA ist? Richtig durch eine Bescheinigung des Herstellers dass die Waffe als HA gefertigt wurde. Warum ist unsere Aussage dann falsch?
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Re: Brownells AT

Beitrag von Brownells Austria » Mi 8. Jan 2020, 18:13

Musashi hat geschrieben:
Di 7. Jan 2020, 15:22
Hallo Musashi
Meinst du diese hier?
https://www.brownells.at/BRN-180-AR-15- ... r-Assembly
Nein, diese : https://www.brownells.at/epages/Oesterr ... tID=543455
Hallo Musashi

Ok jetzt hab ich es, kann ich leider noch nicht genau sagen. Aber wir bemühen uns!
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Re: Brownells AT

Beitrag von gearrillero » Mi 8. Jan 2020, 19:28

Wirds bei uns die Upper mit Charginghandle auch geben??
https://www.brownells-deutschland.de/BR ... -078000559

Merci!

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Re: Brownells AT

Beitrag von HS911 » Mi 8. Jan 2020, 21:13

Brownells Austria hat geschrieben:
Mi 8. Jan 2020, 18:11
Hallo HS911

Du schreibst doch selber " Vollautomat Rückbau auf HA bleibt A gemäß § 2. (4)". Wenn wir von dem ausgehen, wie können wir gegen über der Behörde beweisen das es kein Rückbau von Vollautomat auf HA ist? Richtig durch eine Bescheinigung des Herstellers dass die Waffe als HA gefertigt wurde. Warum ist unsere Aussage dann falsch?
Hallo liebes Brownells-Team,

Laut Eurer Aussage wären reine Halbautomaten aus militärischer Fertigung (z.B M1, SVD, SR-25, L1A1 etc.) nicht Kat.B, was sie aber laut Waffengesetz eindeutig sind.

Ich seh auch im Waffengesetz keine Pflicht der Behörde irgendetwas nachzuweisen. Die Beweislast liegt dadurch wohl bei der Behörde (StA?).

Gut möglich, dass für den Import andere Regeln gelten; das hat dann aber wiederum keinen Einfluss auf die waffenrechtliche Kategorie.
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Re: Brownells AT

Beitrag von martin » Mi 8. Jan 2020, 23:32

HS911 hat geschrieben:
Mi 8. Jan 2020, 21:13
Laut Eurer Aussage wären reine Halbautomaten aus militärischer Fertigung (z.B M1, SVD, SR-25, L1A1 etc.) nicht Kat.B, was sie aber laut Waffengesetz eindeutig sind.
Das ist ja nicht das Problem, ein "reiner Halbautomat" kann ja kein rückgebauter Vollautomat sein oder dessen wesentliche Teile drinnen haben. Es geht um jene Teile die mit einem Vollautomaten kompatibel sein können aber dennoch für zivile Waffen gedacht sind. Die Kollegen haben ursprünglich nach G3 und FAL Klonen gefragt.

Beispiel, ein rein halbautomatischer FAL Klon mit eingebautem original "Steyr Stg58 Lauf" wäre nicht Kategorie B weil eben schon alleine der Lauf eines Vollautomaten Kat. A bleibt und lt. Waffengesetz nicht zu Kat. B werden kann.

Würde man jetzt z.B. in Ferlach für "zivile Halbautomaten" einen 1:1 zum Stg58 baugleichen Lauf herstellen, wäre dieser aber schon Kategorie B weil eben aus "ziviler Fertigung" und für einen Halbautomaten gedacht. (und nicht für einen Vollautomaten)
Es geht hier um die Zuordnung in der Kriegsmaterialverordnung im §1.

Für die seinerzeitigen Einstufungen von AUG-Z, OA15 und Co (ab 2002) mußten die Hersteller auch bescheinigen, dass es sich bei den waffenrechtlich relevanten Komponenten um "zivile Fertigungen" handelt und diese nicht aus militärischer Produktion stammen, das ist jetzt grundsätzlich nichts völlig Neues.

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Re: Brownells AT

Beitrag von HS911 » Mi 8. Jan 2020, 23:51

martin hat geschrieben:
Mi 8. Jan 2020, 23:32
HS911 hat geschrieben:
Mi 8. Jan 2020, 21:13
Laut Eurer Aussage wären reine Halbautomaten aus militärischer Fertigung (z.B M1, SVD, SR-25, L1A1 etc.) nicht Kat.B, was sie aber laut Waffengesetz eindeutig sind.
Das ist ja nicht das Problem, ein "reiner Halbautomat" kann ja kein rückgebauter Vollautomat sein oder dessen wesentliche Teile drinnen haben. Es geht um jene Teile die mit einem Vollautomaten kompatibel sein können aber dennoch für zivile Waffen gedacht sind. Die Kollegen haben ursprünglich nach G3 und FAL Klonen gefragt.
Du widersprichst hier direkt der oben genannten Anfragebeantwortung des BMIs (Seite 4).
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Re: Brownells AT

Beitrag von martin » Do 9. Jan 2020, 00:22

Bitte entschuldige, das habe ich schlecht formuliert.

Ein "ziviler Teil" der mit einem Vollautomaten kompatibel ist wird natürlich der Kategorie B zugeordnet. (weil für einen Halbautomaten produziert) Aber das Problem wäre wenn in so einer Waffe ein urspünglich ein für einen Vollautomaten gebauter Teil drinnen ist. Das habe ich versucht mit dem Beispiel des originalen Stg58 Laufes zu erklären. Wenn von vornherein durch andere Dimensionierungen der relevanten Teile die Waffe zweifelsfrei eine rein halbautomatische Konstruktion ist würde sich das Problem mit der zivilen Fertigung ja nicht stellen.

Ich warte auch schon auf zivile G3/FAL Klone die Bronwnells irgendwann auf den Markt bringen wird. :mrgreen:

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Re: Brownells AT

Beitrag von HS911 » Do 9. Jan 2020, 07:49

Hast Du für diese Behauptung auch Belege?
Weil mit § 2. (4) hat das definitiv gar nix mehr zu tun und auch die oben genannte Anfragebeantwortung legt nahe, dass dem nicht so ist ...

Wenn der Preis stimmt hol ich mir definitiv auch ein FAL beim brownells.
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Re: Brownells AT

Beitrag von Baxter » Do 9. Jan 2020, 07:59

Im Runderlass steht, dass ein HA auch dann Kat B bleibt wenn er einen wesentlichen Bestandteil eines Vollautomaten verwendet. Als konkretes Beispiel wird der Lauf angeführt (doppelfunktionaler Lauf).
Ich will keine Zensur, weil ich nicht für Dummheiten, die man drucken darf, verantwortlich sein will. - Napoleon

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Re: Brownells AT

Beitrag von martin » Do 9. Jan 2020, 09:28

HS911 hat geschrieben:
Do 9. Jan 2020, 07:49
Hast Du für diese Behauptung auch Belege?
Weil mit § 2. (4) hat das definitiv gar nix mehr zu tun und auch die oben genannte Anfragebeantwortung legt nahe, dass dem nicht so ist ...
Rede einfach mit dem Händler deines Vertrauens darüber, der wird vielleicht bei den Händlerschulungen dabeigewesen sein.
Oder du fragst im BMI ob du den Lauf eines Vollautomaten als Kat. B besitzen darfst, ob solo oder in einer anderen Waffe eingebaut. ;)

Der § 5. (1) nimmt lediglich die halbautomatischen Gewehre und Karabiner von der KMVO aus, nicht Vollautomaten.
Vollautomaten oder deren wesentliche Teile werden im Waffengesetz nicht zu Kat. B, oder hast du dafür etwa einen Beweis?

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Re: Brownells AT

Beitrag von Weissi » Do 9. Jan 2020, 09:33

Wenn wir hier im Thead dann bitte bei Brownells AT bleiben könnten, wär das super.

Für "Was ist ab 14.12. erlaubt" gibts den einen oder anderen Thread im Forum.

Danke & Grüße,

Weissi

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burggraben
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Re: Brownells AT

Beitrag von burggraben » Do 9. Jan 2020, 17:21

Hat jetzt zwar irgendwie auch mit dem neuen Gesetz zu tun, aber es betrifft trotzdem direkt Brownells. Wieso bekommen bei Brownells AT nackte Verschlussträger eine Verkaufbeschränkung während das nichtmal bei Brownells DE der Fall ist? Rahmen oder Gehäuse ist ein Verschlussträger ja eigentlich nicht?
Beispiel:

JP Verschlussträger Brownells AT Kaufbeschränkung

JP Verschlussträger Brownells DE keine Kaufbeschränkung

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Re: Brownells AT

Beitrag von Myon » Do 9. Jan 2020, 18:17

Weil die Deutschen nicht unser Waffengesetz haben? Im Gesetz steht ja was von Gasdruckbelasteten Teilen, vielleicht ist der Verschlussträger dazuzuzählen oder aber sie sichern sich ab weil noch keiner genau Stellung genommen hat dazu was genau zu den Gasdruck belasteten Teilen zählt.

gewo
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Re: Brownells AT

Beitrag von gewo » Do 9. Jan 2020, 18:32

Myon hat geschrieben:
Do 9. Jan 2020, 18:17
Weil die Deutschen nicht unser Waffengesetz haben? Im Gesetz steht ja was von Gasdruckbelasteten Teilen, vielleicht ist der Verschlussträger dazuzuzählen oder aber sie sichern sich ab weil noch keiner genau Stellung genommen hat dazu was genau zu den Gasdruck belasteten Teilen zählt.
verschlussträger gilt seit 14.12.2019 "gehäuse"
es gibt seitdem dafuer auch eine eigene eintragungsmoeglichkeit im ZWR

du darfst daher mit guter Sicherheit davon ausgehen dass es in oesterreich ein waffenrelevanter teil ist
auch dann wenns nicht im gesetz steht .... :violin:
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in Salzburg, Tirol und Kärnten möglich.

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Re: Brownells AT

Beitrag von Yukon » Do 9. Jan 2020, 19:10

gewo hat geschrieben:
Do 9. Jan 2020, 18:32
Myon hat geschrieben:
Do 9. Jan 2020, 18:17
Weil die Deutschen nicht unser Waffengesetz haben? Im Gesetz steht ja was von Gasdruckbelasteten Teilen, vielleicht ist der Verschlussträger dazuzuzählen oder aber sie sichern sich ab weil noch keiner genau Stellung genommen hat dazu was genau zu den Gasdruck belasteten Teilen zählt.
verschlussträger gilt seit 14.12.2019 "gehäuse"
es gibt seitdem dafuer auch eine eigene eintragungsmoeglichkeit im ZWR

du darfst daher mit guter Sicherheit davon ausgehen dass es in oesterreich ein waffenrelevanter teil ist
auch dann wenns nicht im gesetz steht .... :violin:
Das ist aber "spannend"....
Weisst du zufällig wie die gedankliche Konstruktion des BMI/Behörden dazu aussieht, denn ein Bolt Carrier sieht zweifelsohne nicht wie ein "Gehäuse" aus, noch ist der Bolt Carrier gasdruckbelastet, das wäre eigentlich der Gas Key?
Beziehen die sich deines Wissens auf irgendeine Rechtsnorm oder handelt es sich da mehr um ein trotziges Kind in staatlichen Auftrag? Denn etwas zu registrieren, das nicht registrierpflichtig iSd Gesetzes ist, bzw., bei unterlassener Registrierung eine Strafe auszusprechen, wäre wahrlich ein Meisterstück und eventuell eine Paradebeispiel behördlicher Willkür...

@ Weissi: eventuell wäre es interessant wie sich die Thematik rund um "Gehäuse" weiterentwickelt und ein Abtrennen und Verschieben in den Bereich Waffenrecht überlegenswert.
Ansonsten sorry für OT.
Die gefährlichste Waffe sind die Menschen kleinen Kalibers.

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