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Neuigkeiten zum Thema Waffenzubehör
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Re: Brownells AT

Beitrag von Myon » Do 9. Jan 2020, 19:17

gewo hat geschrieben:
Do 9. Jan 2020, 18:32
Myon hat geschrieben:
Do 9. Jan 2020, 18:17
Weil die Deutschen nicht unser Waffengesetz haben? Im Gesetz steht ja was von Gasdruckbelasteten Teilen, vielleicht ist der Verschlussträger dazuzuzählen oder aber sie sichern sich ab weil noch keiner genau Stellung genommen hat dazu was genau zu den Gasdruck belasteten Teilen zählt.
verschlussträger gilt seit 14.12.2019 "gehäuse"
es gibt seitdem dafuer auch eine eigene eintragungsmoeglichkeit im ZWR

du darfst daher mit guter Sicherheit davon ausgehen dass es in oesterreich ein waffenrelevanter teil ist
auch dann wenns nicht im gesetz steht .... :violin:
Ich war mir nicht zu 100% sicher deswegen habe ich es mal vorsichtig „umschrieben“ ;)

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Re: Brownells AT

Beitrag von panhandle » Do 9. Jan 2020, 19:21

Yukon hat geschrieben:
Do 9. Jan 2020, 19:10
gewo hat geschrieben:
Do 9. Jan 2020, 18:32
Myon hat geschrieben:
Do 9. Jan 2020, 18:17
..................................................
verschlussträger gilt seit 14.12.2019 "gehäuse"
es gibt seitdem dafuer auch eine eigene eintragungsmoeglichkeit im ZWR

du darfst daher mit guter Sicherheit davon ausgehen dass es in oesterreich ein waffenrelevanter teil ist
auch dann wenns nicht im gesetz steht .... :violin:
Das ist aber "spannend"....
Weisst du zufällig wie die gedankliche Konstruktion des BMI/Behörden dazu aussieht, denn ein Bolt Carrier sieht zweifelsohne nicht wie ein "Gehäuse" aus, noch ist der Bolt Carrier gasdruckbelastet, das wäre eigentlich der Gas Key?
Beziehen die sich deines Wissens auf irgendeine Rechtsnorm oder handelt es sich da mehr um ein trotziges Kind in staatlichen Auftrag? Denn etwas zu registrieren, das nicht registrierpflichtig iSd Gesetzes ist, bzw., bei unterlassener Registrierung eine Strafe auszusprechen, wäre wahrlich ein Meisterstück und eventuell eine Paradebeispiel behördlicher Willkür...

....................................
Hi...

Bei einem reinen Piston AR gebe ich Dir Recht..... wobei da ja sowieso kein Gas an den BCG gelangt.

Beim DI System aber sehr wohl.... der "Gaskey" ist hier ja nur die (Anschluss)Schnittstelle zwischen Gasrohr und BCG.....

Der Gasdruck innerhalb des BCG wirkt hier schon direkt....einmal auf den BC und einmal auf den Bolt.

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Re: Brownells AT

Beitrag von impact » Do 9. Jan 2020, 19:25

Yukon hat geschrieben:
Do 9. Jan 2020, 19:10
gewo hat geschrieben:
Do 9. Jan 2020, 18:32
Myon hat geschrieben:
Do 9. Jan 2020, 18:17
Weil die Deutschen nicht unser Waffengesetz haben? Im Gesetz steht ja was von Gasdruckbelasteten Teilen, vielleicht ist der Verschlussträger dazuzuzählen oder aber sie sichern sich ab weil noch keiner genau Stellung genommen hat dazu was genau zu den Gasdruck belasteten Teilen zählt.
verschlussträger gilt seit 14.12.2019 "gehäuse"
es gibt seitdem dafuer auch eine eigene eintragungsmoeglichkeit im ZWR

du darfst daher mit guter Sicherheit davon ausgehen dass es in oesterreich ein waffenrelevanter teil ist
auch dann wenns nicht im gesetz steht .... :violin:
Das ist aber "spannend"....
Weisst du zufällig wie die gedankliche Konstruktion des BMI/Behörden dazu aussieht, denn ein Bolt Carrier sieht zweifelsohne nicht wie ein "Gehäuse" aus, noch ist der Bolt Carrier gasdruckbelastet, das wäre eigentlich der Gas Key?
Beziehen die sich deines Wissens auf irgendeine Rechtsnorm oder handelt es sich da mehr um ein trotziges Kind in staatlichen Auftrag? Denn etwas zu registrieren, das nicht registrierpflichtig iSd Gesetzes ist, bzw., bei unterlassener Registrierung eine Strafe auszusprechen, wäre wahrlich ein Meisterstück und eventuell eine Paradebeispiel behördlicher Willkür...

@ Weissi: eventuell wäre es interessant wie sich die Thematik rund um "Gehäuse" weiterentwickelt und ein Abtrennen und Verschieben in den Bereich Waffenrecht überlegenswert.
Ansonsten sorry für OT.
Natürlich ist er das. Der Gaskey ist ja nur die kupplung zwischen dem Kolben im Inneren des Trägers und dem Gasrohr.
Bei Direct Impingement Systemen jedenfalls.
Dass die Kräfte die hier wirken, sich in anderen Dimensionen abspielen,wie die, die am Stoßboden und im Lager auftreten, ist klar, von da her ist die Wörtlichnehmung von "gasdruckbelastet" in diesem Fall natürlich u glücklich... aber das Gesetz schreiben nunmal keine Praktiker und Techniker...
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Re: Brownells AT

Beitrag von gewo » Do 9. Jan 2020, 19:37

Yukon hat geschrieben:
Do 9. Jan 2020, 19:10
gewo hat geschrieben:
Do 9. Jan 2020, 18:32
Myon hat geschrieben:
Do 9. Jan 2020, 18:17
Weil die Deutschen nicht unser Waffengesetz haben? Im Gesetz steht ja was von Gasdruckbelasteten Teilen, vielleicht ist der Verschlussträger dazuzuzählen oder aber sie sichern sich ab weil noch keiner genau Stellung genommen hat dazu was genau zu den Gasdruck belasteten Teilen zählt.
verschlussträger gilt seit 14.12.2019 "gehäuse"
es gibt seitdem dafuer auch eine eigene eintragungsmoeglichkeit im ZWR

du darfst daher mit guter Sicherheit davon ausgehen dass es in oesterreich ein waffenrelevanter teil ist
auch dann wenns nicht im gesetz steht .... :violin:
Das ist aber "spannend"....
Weisst du zufällig wie die gedankliche Konstruktion des BMI/Behörden dazu aussieht, denn ein Bolt Carrier sieht zweifelsohne nicht wie ein "Gehäuse" aus, noch ist der Bolt Carrier gasdruckbelastet, das wäre eigentlich der Gas Key?
Beziehen die sich deines Wissens auf irgendeine Rechtsnorm oder handelt es sich da mehr um ein trotziges Kind in staatlichen Auftrag? Denn etwas zu registrieren, das nicht registrierpflichtig iSd Gesetzes ist, bzw., bei unterlassener Registrierung eine Strafe auszusprechen, wäre wahrlich ein Meisterstück und eventuell eine Paradebeispiel behördlicher Willkür...

@ Weissi: eventuell wäre es interessant wie sich die Thematik rund um "Gehäuse" weiterentwickelt und ein Abtrennen und Verschieben in den Bereich Waffenrecht überlegenswert.
Ansonsten sorry für OT.
wir sind hier weitgehend im falschen thread

trotzdem in ein paar Worten:

die frage betreffend der wesentlichen Waffenteile wurde ursprünglich im gesetzesentwurf und im gesetz als "wenn gasdruckbelastet" formuliert.

tatsaechlich stellte sich dann recht bald die frage ob damit gemeint war
- direkt mt Gasdruck beaufschlagt, oder
- indirekt mit Gasdruck beaufschlagt

A.)
Direkt mit Gasdruck beaufschlagt ist bei genauem hinsehen von den wesentlichen waffenteilen NUR DER LAUF denn selbst der stossboden und der Verschluss bekommen keinen direkten Gasdruck ab, denn da ist der Hülsenboden dazwischen.
Weiters waere direkt mit gasdruck beaufschlagt zb das Gasgestänge und der Gaskolben sowie der Gasblock usw.
Obwohl sie fuer die (selbstlade)funktion unentbehrlich sind, sind sie aber keine wesentliche Waffenteile oder mit diesen vergleichbar.

B.)
indirekt mt Gasdruck beaufschlagt (in den sinn dass druck oder Bewegung durch den Gasdruck ausgeübt wird ist ALLES WAS AN DER WAFFE MONTIERT IST, zb auch die zieloptik oder das magazin, denn wenn der Gasdruck sich entwickelt uebt er auf alle teile der waffe einen druck aus.
dieser Ansatz ist absurd.

keine der beiden Betrachtungsweisen des wörtlichen Gesetzestextes fuhrt uns also wirklich weiter

geklaert ist zb dass beim Repetierer aus technischer Sicht die Systemhülse nur mit indirekten Gasdruck aber nicht mit direktem Gasdruck beaufschlagt ist
hilft uns halt leider recht wenig die Betrachtung weil auch im gesetz nur "gasdruckbelastet" steht und kein wort von direkt der indirekt

richtig ist dass jede behoerde es dzt ein wenig anders sieht
und das BMI sagt Sachbearbeitern, gewerbetreibenden und Endkunden weitgehend garnix ausser "einstufungsbescheid beantragen"

aufgrund des Umstandes dass der verschusstraeger sehr wohl einem wesentlichen Waffenteil "vergleichbar" ist lautet die dzt meinung der schwarmintelligenz der Branche dass der verschlussträger seit 14.12.19 wohl mit hoher Sicherheit als wesentlicher Waffenteil anzusehen ist

das aendert sich genau dann wenn es dazu einen bescheid gäbe der dem widerspricht
wenn man mit den gutachtern telefoniert stellt sich aber raus dass du dzt bestenfalls ein gutachten bekommen wueredst mit der simplen aussage dass er nicht DIREKT mit Gasdruck beaufschlagt ist
das alleine ist leider nicht wirklich hilfreich
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Re: Brownells AT

Beitrag von Yukon » Do 9. Jan 2020, 20:14

panhandle hat geschrieben:
Do 9. Jan 2020, 19:21
Hi...

Bei einem reinen Piston AR gebe ich Dir Recht..... wobei da ja sowieso kein Gas an den BCG gelangt.

Beim DI System aber sehr wohl.... der "Gaskey" ist hier ja nur die (Anschluss)Schnittstelle zwischen Gasrohr und BCG.....

Der Gasdruck innerhalb des BCG wirkt hier schon direkt....einmal auf den BC und einmal auf den Bolt.

g
Willi
impact hat geschrieben:
Do 9. Jan 2020, 19:25
Natürlich ist er das. Der Gaskey ist ja nur die kupplung zwischen dem Kolben im Inneren des Trägers und dem Gasrohr.
Bei Direct Impingement Systemen jedenfalls.
Dass die Kräfte die hier wirken, sich in anderen Dimensionen abspielen,wie die, die am Stoßboden und im Lager auftreten, ist klar, von da her ist die Wörtlichnehmung von "gasdruckbelastet" in diesem Fall natürlich u glücklich... aber das Gesetz schreiben nunmal keine Praktiker und Techniker...
Ja, das ist wohl richtig, dass da keine Techniker am Werk waren, ansonsten könnte nicht ein und derselbe Bauteil bei einem DI-System relevant sein, bei einem Piston-System jedoch nicht.
Diese behördliche Betrachtungsweise kann aber potentiell einen Rattenschwanz nach sich ziehen, denn was ist dann beispielsweise ein Gas Block? Ein Front Sight Post?
Die gefährlichste Waffe sind die Menschen kleinen Kalibers.

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Re: Brownells AT

Beitrag von Yukon » Do 9. Jan 2020, 20:28

gewo hat geschrieben:
Do 9. Jan 2020, 19:37
wir sind hier weitgehend im falschen thread

trotzdem in ein paar Worten:

die frage betreffend der wesentlichen Waffenteile wurde ursprünglich im gesetzesentwurf und im gesetz als "wenn gasdruckbelastet" formuliert.

tatsaechlich stellte sich dann recht bald die frage ob damit gemeint war
- direkt mt Gasdruck beaufschlagt, oder
- indirekt mit Gasdruck beaufschlagt

A.)
Direkt mit Gasdruck beaufschlagt ist bei genauem hinsehen von den wesentlichen waffenteilen NUR DER LAUF denn selbst der stossboden und der Verschluss bekommen keinen direkten Gasdruck ab, denn da ist der Hülsenboden dazwischen.
Weiters waere direkt mit gasdruck beaufschlagt zb das Gasgestänge und der Gaskolben sowie der Gasblock usw.
Obwohl sie fuer die (selbstlade)funktion unentbehrlich sind, sind sie aber keine wesentliche Waffenteile oder mit diesen vergleichbar.

B.)
indirekt mt Gasdruck beaufschlagt (in den sinn dass druck oder Bewegung durch den Gasdruck ausgeübt wird ist ALLES WAS AN DER WAFFE MONTIERT IST, zb auch die zieloptik oder das magazin, denn wenn der Gasdruck sich entwickelt uebt er auf alle teile der waffe einen druck aus.
dieser Ansatz ist absurd.

keine der beiden Betrachtungsweisen des wörtlichen Gesetzestextes fuhrt uns also wirklich weiter

geklaert ist zb dass beim Repetierer aus technischer Sicht die Systemhülse nur mit indirekten Gasdruck aber nicht mit direktem Gasdruck beaufschlagt ist
hilft uns halt leider recht wenig die Betrachtung weil auch im gesetz nur "gasdruckbelastet" steht und kein wort von direkt der indirekt

richtig ist dass jede behoerde es dzt ein wenig anders sieht
und das BMI sagt Sachbearbeitern, gewerbetreibenden und Endkunden weitgehend garnix ausser "einstufungsbescheid beantragen"

aufgrund des Umstandes dass der verschusstraeger sehr wohl einem wesentlichen Waffenteil "vergleichbar" ist lautet die dzt meinung der schwarmintelligenz der Branche dass der verschlussträger seit 14.12.19 wohl mit hoher Sicherheit als wesentlicher Waffenteil anzusehen ist

das aendert sich genau dann wenn es dazu einen bescheid gäbe der dem widerspricht
wenn man mit den gutachtern telefoniert stellt sich aber raus dass du dzt bestenfalls ein gutachten bekommen wueredst mit der simplen aussage dass er nicht DIREKT mit Gasdruck beaufschlagt ist
das alleine ist leider nicht wirklich hilfreich
Danke gewo....
Ich bin jetzt zugegebenerweise erschüttert, weil mit so wenig Ahnung soviel Gesetz geschrieben wurde, weil soviel Definitionsmängel, Lücken, unbeabsichtigte Interpretationsspielräume und Zweideutigkeiten geschaffen wurden.
Wären diejenigen, die das Gesetz ausformuliert haben, Schüler, wären alle sitzengeblieben oder von der Schule geflogen.

Wie gesagt, sorry für OT
Die gefährlichste Waffe sind die Menschen kleinen Kalibers.

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Re: Brownells AT

Beitrag von yoda » Do 9. Jan 2020, 20:36

gewo hat geschrieben:
Do 9. Jan 2020, 18:32
Myon hat geschrieben:
Do 9. Jan 2020, 18:17
Weil die Deutschen nicht unser Waffengesetz haben? Im Gesetz steht ja was von Gasdruckbelasteten Teilen, vielleicht ist der Verschlussträger dazuzuzählen oder aber sie sichern sich ab weil noch keiner genau Stellung genommen hat dazu was genau zu den Gasdruck belasteten Teilen zählt.
verschlussträger gilt seit 14.12.2019 "gehäuse"
es gibt seitdem dafuer auch eine eigene eintragungsmoeglichkeit im ZWR

du darfst daher mit guter Sicherheit davon ausgehen dass es in oesterreich ein waffenrelevanter teil ist
auch dann wenns nicht im gesetz steht .... :violin:
Ein Verschlussträger ist kein Gehäuse, ein UpperRECEIVER und ein LowerRECEIVER ist ein Gehäuse, aber beim AR-15 nicht gasdruckbeansprucht. Wie die das auslegen ist natürlich die Frage, man bekommt diese Teile aber derzeit noch problemlos frei bei Leuten die ständig mit BMLVS und BMI in Kontakt sind und den Verkauf auch vorrübergehend bis zur Abklärung eingestellt hatten. Dass man diese Kategorien vorsieht wenn es sie im Gesetz gibt ist klar.

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Re: Brownells AT

Beitrag von HS911 » Do 9. Jan 2020, 21:25

ich weise darauf hin, dass "beim Schuss gasdruckbelastet" nicht das gleiche heißt wie "kommt mit dem Gas in Berührung (nach der Schussabgabe, beim Repetiervorgang)".

Wenn man sich den Kraftfluss bei der Schussabgabe im Ar15 aufzeichnet, dann wird man feststellen, dass ausschließlich folgende Dinge die LAST des Gasdruckes tragen:
1) Geschoss
2) Lauf
3) Hülse
4) Verschluss
5) Barrel Extension

Alle anderen Bauteile werden nicht durch den Schussdruck belastet.
If liberty means anything at all, it means the right to tell people what they do not want to hear.
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Re: Brownells AT

Beitrag von gynta » Do 9. Jan 2020, 21:51

Wäre der ganze Zauber hier nicht wirklich etwas für ein eigenes Thema?
Natürlich betrifft es - im weiteren Sinne - auch Brownells AT.
Bitte nicht falsch verstehen. War nur ein Vorschlag...
...und unabhängige Experten meinten, mit hoher Wahrscheinlichkeit ist es denkbar, daß...
Frei nach E. Blimlinger: "...und im Übrigen bin ich der Meinung, daß hier einer der alten Mods fehlt."

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Re: Brownells AT

Beitrag von Brownells Austria » Fr 10. Jan 2020, 11:08

gearrillero hat geschrieben:
Mi 8. Jan 2020, 19:28
Wirds bei uns die Upper mit Charginghandle auch geben??
https://www.brownells-deutschland.de/BR ... -078000559

Merci!
Hallo gearrillero

Wurde von uns freigeschalten.
https://www.brownells.at/BRN-PROTO-UPPE ... -078000559
Service Team
Brownells Austria GmbH

Hauptstraße 13-15
2332 Hennersdorf
www.brownells.at
info@brownells.at
facebook.com/brownellsaustria

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Re: Brownells AT

Beitrag von Promo » Fr 10. Jan 2020, 11:55

Brownells Austria hat geschrieben:
Di 7. Jan 2020, 08:37
Flolito hat geschrieben:
Mo 6. Jan 2020, 18:42
Ab wann werden die FAL und G3 Halbautogewehre bei euch erwerbbar sein?
Hallo Flolito
Sobald wir die Bestätigung vom Hersteller haben das diese Produkte aus ziviler Fertigung stammen. Nur dann können sie Kat. B sein.
Hallo Brownells Österreich,
Passt zwar nicht ganz zum Thema von eurem Thread, wollte euch aber doch darauf hinweisen.... ich habe mir im GISA einen Gewerberegisterauszug von euch gesucht - konnte für "Brownells Austria GmbH" mit FB-Nr. von eurer Website lediglich eine Gewerbeberechtigung für nichtmilitärische Waffen und nichtmilitärische Munition finden. Nachdem das KMG und somit die KM-Vo. nicht geändert wurden, sind aufgrund der Änderung des § 5 WaffG zwar HA-Waffen nunmehr waffenrechtlich der Kat.B zuzuordnen, dies hebelt aber nicht die Bestimmungen des KMG (Ein-, Aus- und Durchfuhr von Kriegsmaterial) aus, zudem die GewO zwischen nichtmilitärischen und militärischen Waffen laut KM-Vo unterscheidet und somit auch nicht geändert wurde.

Konkret umgelegt ist laut meinem Rechtsverständnis daher ein HA-FAL und ein G3 HA-Derivat daher weiterhin Kriegsmaterial iSd KM-Vo, weswegen daher die Importbestimmungen des KMG anzuwenden sind. Gewerberechtlich sind zum Handel mit diesen Waffen Berechtigungen für militärische Waffen erforderlich und müssen laut Waffenbücherverordnung/Bestimmungen für Waffenbücher in der GewO im Waffenbuch für Kriegsmaterial geführt werden, wenngleich diese innerstaatlich als Kat.B Waffen an Personen die Inhaber eines WP/WBK mit Berechtigung für Kat.B abgegeben werden können.

Innerhalb der EU gibt es vereinfachte Bestimmungen im KMG was den Import von KM angeht (Jahresmeldungen an BMI, keine vorherige Einfuhrgenehmigung erforderlich), dies gilt aber nicht, wenn die Waffe aus einem Drittstaat kommt - hier ist eine vorherige Einfuhrgenehmigung erforderlich.

Ich empfehle euch daher vor dem Import derartiger Waffen die Rechtslage nochmals zu prüfen - vielleicht habe ich aber auch euren Gewerbeberechtigungsumfang nicht vollständig erfasst.
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Re: Brownells AT

Beitrag von Brownells Austria » Fr 10. Jan 2020, 12:21

HS911 hat geschrieben:
Do 9. Jan 2020, 21:25
ich weise darauf hin, dass "beim Schuss gasdruckbelastet" nicht das gleiche heißt wie "kommt mit dem Gas in Berührung (nach der Schussabgabe, beim Repetiervorgang)".

Wenn man sich den Kraftfluss bei der Schussabgabe im Ar15 aufzeichnet, dann wird man feststellen, dass ausschließlich folgende Dinge die LAST des Gasdruckes tragen:
1) Geschoss
2) Lauf
3) Hülse
4) Verschluss
5) Barrel Extension

Alle anderen Bauteile werden nicht durch den Schussdruck belastet.
Hallo HS911 Das ist natürlich korrekt. Wir können hier auch alle möglichen Varianten und Auslegungen diskutieren, aber Fakt ist dass dies keine Rechtssicherheit bietet. Erst wenn jeder Fall durch Judistiziert ist gibt es 100% Rechtssicherheit (Recht haben und Recht bekommen vor Gericht sind leider zwei verschieden Paar Schuhe). Wir müssen für unsere Kunden zu 100% auf Nummersicher gehen (soweit es Menschen möglich ist). Damit können wir denk ich die Diskussion hier darüber beenden.
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Re: Brownells AT

Beitrag von Coolhand1980 » Fr 10. Jan 2020, 14:02

Zu den Teilen, die weil gasdruckbelastet vorher schon relevant waren, ist der Upper Receiver (als Gehäuse) dazugekommen.

Gasdruckbelastet bedeutet, dass man ganz einfach ausgedrückt, den Teil nicht weglassen kann, damit die Waffe noch feuern kann. Dazu zählt kein Gasrohr, kein Gaskey und auch kein Verschlussträger. Noch einfacher kann man das technisch nicht definieren.

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Re: Brownells AT

Beitrag von Yukon » Fr 10. Jan 2020, 15:22

Brownells Austria hat geschrieben:
Fr 10. Jan 2020, 12:21
HS911 hat geschrieben:
Do 9. Jan 2020, 21:25
ich weise darauf hin, dass "beim Schuss gasdruckbelastet" nicht das gleiche heißt wie "kommt mit dem Gas in Berührung (nach der Schussabgabe, beim Repetiervorgang)".

Wenn man sich den Kraftfluss bei der Schussabgabe im Ar15 aufzeichnet, dann wird man feststellen, dass ausschließlich folgende Dinge die LAST des Gasdruckes tragen:
1) Geschoss
2) Lauf
3) Hülse
4) Verschluss
5) Barrel Extension

Alle anderen Bauteile werden nicht durch den Schussdruck belastet.
Hallo HS911 Das ist natürlich korrekt. Wir können hier auch alle möglichen Varianten und Auslegungen diskutieren, aber Fakt ist dass dies keine Rechtssicherheit bietet. Erst wenn jeder Fall durch Judistiziert ist gibt es 100% Rechtssicherheit (Recht haben und Recht bekommen vor Gericht sind leider zwei verschieden Paar Schuhe). Wir müssen für unsere Kunden zu 100% auf Nummersicher gehen (soweit es Menschen möglich ist). Damit können wir denk ich die Diskussion hier darüber beenden.
Bei allem Verständnis für das Streben nach 100%iger Rechtssicherheit, eine Meldung von Bauteilen ins ZWR, deren waffenrechtliche Relevanz nach §2 Abs.2 bestenfalls als "diskussionswürdig" beschrieben werden kann, ist jedoch auch keine Lösung.
Eine halbwegs akzeptable Rechtssicherheit für eure Kunden wäre dann gegeben, wenn ihr beispielsweise eine bescheidmäßige (und technisch richtige) Beantwortung der Frage, ob es sich bei einem Verschlussträger, Upper und Lower um waffenrechtlich relevante Bauteile handelt, inklusive einer Begründung, warum diese Bauteile sowohl "bei der Schussabgabe gasdruckbelastet" (und nicht erst nach der Schussabgabe), als auch "Rahmen und Gehäuse" entsprechen, bekommt.
Die Eintragung im ZWR muss in eindeutiger Konformität zum WaffG erfolgen, eine Registrierung "sicherheitshalber" würde die Rechtsgrundlage fehlen und wäre von den betroffenen Kunden wohl schwer wieder rückgängig zu machen, sollte sich herausstellen, dass sie unnötig war.

@ Weissi: die Abtrennung und Verschiebung ins "Waffenrecht" wäre noch immer überlegenswert.
Die gefährlichste Waffe sind die Menschen kleinen Kalibers.

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The_Governor
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Re: Brownells AT

Beitrag von The_Governor » Fr 10. Jan 2020, 15:54

Könnt ihr von Blue Force Gear die schmale Vickers One Sling und die Hunting Sling besorgen?

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