Hallo HS911HS911 hat geschrieben: ↑Di 7. Jan 2020, 22:18Das ist falsch (es sei denn, jemand kann diese Behauptung mit konkreten Paragraphen belegen).Brownells Austria hat geschrieben: ↑Di 7. Jan 2020, 08:37Hallo Flolito
Sobald wir die Bestätigung vom Hersteller haben das diese Produkte aus ziviler Fertigung stammen. Nur dann können sie Kat. B sein.
Ich versteh jeden Händler, der diesefrei erfundenenerweiterten Regeln einfach hinnimmt um Aufwand/Ärger zu vermeiden. Aber bitte tut nicht so, als ob das die gültige Rechtslage wäre. Die ist nämlich ganz eindeutig anders:
Halbautomat ist B gemäß § 5. (1) 1
Vollautomat Rückbau auf HA bleibt A gemäß § 2. (4)
Hinsichtlich Lieferung, Service & Homepage ist Brownells ausgezeichnet.
Die Preispolitik sorgt bei manchen Artikeln für Verwunderung bzw. Unmut
Du schreibst doch selber " Vollautomat Rückbau auf HA bleibt A gemäß § 2. (4)". Wenn wir von dem ausgehen, wie können wir gegen über der Behörde beweisen das es kein Rückbau von Vollautomat auf HA ist? Richtig durch eine Bescheinigung des Herstellers dass die Waffe als HA gefertigt wurde. Warum ist unsere Aussage dann falsch?