jetzt müsste man wissen, ob nicht auch das Verbinden zweier eigenständiger Magazine einen Umbau i.S.d. § 2 Abs. 4 WaffG darstellt. Wären wir wieder bei @rupi... muss erst ausjudiziert werden.eXistenZ hat geschrieben: ↑Do 26. Mär 2020, 12:35Bei diesem CROSS System bleiben zwei eigenständige funktionsfähige 10 Schuss Mags erhalten. Man verbindet die nur.v0s hat geschrieben: ↑Do 26. Mär 2020, 10:04Nein, wieso? Da werden einfach zwei 10er Magazine verbunden. Man hat trotzdem nur 10 Schuss bevor man nachladen muss.eriochromcyanin hat geschrieben: ↑Do 26. Mär 2020, 10:01
Stellt man damit nicht durch Umbau (§ 2 Abs. 4 WaffG) ein Magazin her, welches in Summe 10 + 10 = 20 Patronen aufnehmen kann? ...und damit der höheren Kategorie zuzurechnen wäre?
Beim anderen System das es für Pmags gibt (Mag Coupler) wäre ich mir nicht sicher ob das in Ordnung geht. Denn dort
teilen sich 2 Magazine einen Magazinboden-MagCoupler und hier könnte man argumentieren das die damit keine zwei eigenständigen Mags mehr darstellen sondern das man aus 2 Mags tatsächlich 1 Mag gemacht hat.
dazu muss es mal zu einer Anzeige kommen. und das will wohl keiner riskieren...