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Halbautomaten Magazine 10/30

Neuigkeiten zum Thema Waffenzubehör
the_law
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Re: Halbautomaten Magazine 10/30

Beitrag von the_law » Di 7. Apr 2020, 11:35

Wenn ich jetzt in Deutschland (Metall)Magazine grösser als 10 Schuss kaufe und diese an einen hier ansässigen Händler/Büchsenmacher senden lasse welcher der dann diese auf 10 Schuss durch abschneiden das Magzienkörpers und Feder entsprechend einkürzt das da nur noch tatsächlich 10 Schuss geladen werden können, wäre dies nach momentanem Wissenstand erlaubt?

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rupi
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Re: Halbautomaten Magazine 10/30

Beitrag von rupi » Di 7. Apr 2020, 11:51

klar wenn der Korpus dann abgeschnitten ist, geht dann ja nicht mehr als 10 rein


wie sich der rechtliche Status des Magazins ändert wenn es schon gemeldet ist/wäre... andere Geschichte
member the old PD design ? oh I member

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Yukon
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Re: Halbautomaten Magazine 10/30

Beitrag von Yukon » Di 7. Apr 2020, 11:54

the_law hat geschrieben:
Di 7. Apr 2020, 11:35
Wenn ich jetzt in Deutschland (Metall)Magazine grösser als 10 Schuss kaufe und diese an einen hier ansässigen Händler/Büchsenmacher senden lasse welcher der dann diese auf 10 Schuss durch abschneiden das Magzienkörpers und Feder entsprechend einkürzt das da nur noch tatsächlich 10 Schuss geladen werden können, wäre dies nach momentanem Wissenstand erlaubt?
Wenn der Händler eine Berechtigung für Kat A besitzt, da ja das Magazin vor dem Kürzen zweifelsfrei Kat A ist, sollte es kein Problem geben....mir fällt zumindest keines ein.
Die gefährlichste Waffe sind die Menschen kleinen Kalibers.

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AUG-andy
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Re: Halbautomaten Magazine 10/30

Beitrag von AUG-andy » Di 7. Apr 2020, 13:18

the_law hat geschrieben:
Di 7. Apr 2020, 11:35
Wenn ich jetzt in Deutschland (Metall)Magazine grösser als 10 Schuss kaufe und diese an einen hier ansässigen Händler/Büchsenmacher senden lasse welcher der dann diese auf 10 Schuss durch abschneiden das Magzienkörpers und Feder entsprechend einkürzt das da nur noch tatsächlich 10 Schuss geladen werden können, wäre dies nach momentanem Wissenstand erlaubt?
Das hab ich schon mit einigen AUG Magazinen gemacht.
Einfach die 30er mit dem Dremel abgeschnitten, fertig.
Bild
Zuletzt geändert von AUG-andy am Di 7. Apr 2020, 13:20, insgesamt 1-mal geändert.
MfG
0.22LR , 223Rem , 308Win , 9mm Para , 38/357 , 44Mag , 45ACP , 12/76

gewo
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Re: Halbautomaten Magazine 10/30

Beitrag von gewo » Di 7. Apr 2020, 13:20

rupi hat geschrieben:
Di 7. Apr 2020, 11:51
klar wenn der Korpus dann abgeschnitten ist, geht dann ja nicht mehr als 10 rein
wie sich der rechtliche Status des Magazins ändert wenn es schon gemeldet ist/wäre... andere Geschichte
sehe ich auch so
beides
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in Salzburg, Tirol und Kärnten möglich.

Chrissi
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Re: Halbautomaten Magazine 10/30

Beitrag von Chrissi » Mi 24. Feb 2021, 16:43

Servus,

Auch wenn der Gesetzgeber mit der Gesetzesnovelle versucht hat alle Magazine, die optisch ,,groß'' ausschauen, zu verbieten, gibt es doch einige Produkte welche durch den Raster fallen. Ich habe vor kurzem mit einem Bekannten darüber geredet, welcher gerade die Polizeischule besucht. Dort hättet man ihm beigebracht, alles was ,,groß'' ausschaut und nicht registriert ist, ist ,,böse''. Wenn ich dann abends durchs Internet Nirvana surfe und diverse 10rd Magazine sehe, bei denen nicht klar ist, ob es sich um eine freies Magazin handelt oder nicht, dann würde es mich nicht wundern, wenn in Zukunft einige Leute Probleme bekommen.

Einige dieser 10rd Magazine welche in AT frei verkauft werden sind:

Mean Arms Endo 10rd Mag
Cmmg 9mm ARC 10rd
Hera Arms H3L 10rd
458 Socom Stanag 10rd
...(die Liste ist lang)

Auch werden teils 10/30er Magazine verkauft, die vom Hersteller aus vernietet sind und laut manchen Händlern frei verkäuflich.

Ich will mit diesem Beitrag nicht bewirken, dass diese Magazine als verboten eingestuft werden (im Gegenteil) aber mich kotzt die diffuse Rechtslage komplett an. Was meint Ihr zu dem Thema?

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zeroflow
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Re: Halbautomaten Magazine 10/30

Beitrag von zeroflow » Mi 24. Feb 2021, 17:06

Chrissi hat geschrieben:
Mi 24. Feb 2021, 16:43
...Dort hättet man ihm beigebracht, alles was ,,groß'' ausschaut und nicht registriert ist, ist ,,böse''.
Find ich weiter nicht komisch. Irgendwo muss man Abstriche machen, und in dem Fall werden die Details dann später geklärt.

Das einzige wo ich hier Bauchweh habe, ist das 458 SOCOM Magazin, wenn man keine Waffe mit 458 SOCOM hat.
Aber auch in dem Fall würde ich hier wieder das Thema selbst anfragen, wie in diesem Fall zu verfahren ist.

Wie es mit den vernieteten Magazinen aussieht kann ich nicht sagen, es wurde nur mal geredet, dass es nicht zulässig ist, Magazine selbst so zu modifizieren.
In die andere Richtung ist es finde ich selbstverständlich. Wenn du aus nem 10er Magazin plötzlich ein 30er machst ist das ohne Erlaubnis klar verboten.

yoda
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Re: Halbautomaten Magazine 10/30

Beitrag von yoda » Mi 24. Feb 2021, 17:47

Ich habe gehört, dass es die Ansicht des BMI sei, dass das 30 Schuss Magazingehäuse selbst schon verboten sein. Ich weiß nicht ob es stimmt, falls ja halte ich es aber für fragwürdig.

1) Selbst ein Lauf oder ein Verschluss ist nur waffenrechtlich relevant wenn er verwendungsfähig ist, das macht auch Sinn, weil irgendwo muss man die Grenze ziehen zwischen einem Stück Stahl und einem fertigen Verschluss ziehen. Also wie um alles in der Welt soll ein einzelnes Teil einer verbotenen Waffe schon verboten sein ? Das ist wie wenn ich sage ein Autoreifen ist schon ein Auto. Ich bekomme auch Ersatzteile für Schalldämpfer frei, einen ganzen zusammengebauten Schalldämpfer bekommt man halt nicht. Wenn nur das Schalldämpfergehäuse schon relevant wäre, wäre jedes Rohr mit 2 Gewinden illegal.

2) Die meisten Selbstladegewehrmagazine mit 10 Schuss Kapazität kann man PROBLEMLOS auf > 10 Schuss umbauen, weil der Follower immer zu lang ist um eine zuverlässige Funktion zu gewährleisten, somit würde diese Auslegung bedeuten dass die meisten 10 Schuss Magazine verboten sind bzw. dass der Kunde den Follower kürzen müsste um zu überprüfen wie viel Schuss er in das Gehäuse reinbringt, wenn er es denn umbaut, vollkommen absurd. Der durchschnittliche Kunde zerlegt in seinem ganzen Leben kein Magazin, kann daher auch nicht feststellen wieviel da rein theoretisch reingehen würde und ob es denn umbauen könnte.

Wäre spannend wie der VWGH da entscheiden würde, wenn man eine Verwaltungsstrafe bekommt weil man ein Magazin besitzt "das mehr als zehn Patronen aufnehmen kann;" und dann zweifelsfrei, unabhängig von der Magazingehäuselänge, nur 10 Schuss reinpassen. Dass die Polizisten darauf geschult werden sollen halte ich schwer bedenklich, sofern es denn überhaupt stimmt, vielleicht leg ich mir so ein Magazin in den Waffenschrank zwecks ausjudizieren...

Sidewinder05
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Re: Halbautomaten Magazine 10/30

Beitrag von Sidewinder05 » Mo 8. Mai 2023, 15:27

Hi!

Gibts hierzu irgendwie Neuigkeiten?

Darf man jetzt 10er Magazine mit der "Optik" von 30er Magazinen verwenden? Bzw. darf man 2 10er Magazine mit dem "Koppler" verwenden?

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ebner33
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Re: Halbautomaten Magazine 10/30

Beitrag von ebner33 » Mo 8. Mai 2023, 15:43

Sidewinder05 hat geschrieben:
Mo 8. Mai 2023, 15:27
Hi!

Gibts hierzu irgendwie Neuigkeiten?

Darf man jetzt 10er Magazine mit der "Optik" von 30er Magazinen verwenden? Bzw. darf man 2 10er Magazine mit dem "Koppler" verwenden?
Gegenfrage:" Wer soll es merken"?
Du kaufst das Magazin als freien Gegenstand ohne Ausweiß beim Händler.
Wen soll die "Rechtsansicht" danach noch interessieren?
Legst es in den Kat C Schrank,dort läufst auch nie Gefahr dass jemand reinschaut und gut ist.

In meinen Augen machen sich die Leute wegen irgendwelchem typisch österreichischen bürokratischen Unsinn nur selbst verrückt.
Und mit Logik oder der Hoffnung auf klar und verständlich formulierte Gesetztestexte an die Sache ranzugehen,kannst in Österreich sowieso vergessen😅

Is das gleiche bei den Schalldämpfern.
Ich kann mir nen fix fertigen Schalldämpfer kaufen,solange die beiden Durchgangsbohrungen nicht vorhanden sind.
Die kannst dir für nen Trinkgeld in jeder CNC Bude in der Mittagspause machen lassen.

Es gibt leider zu viele Dinge im Waffengesetz die absolut nicht zu Ende gedacht worden sind.
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Re: Halbautomaten Magazine 10/30

Beitrag von Sidewinder05 » Mo 8. Mai 2023, 16:00

ebner33 hat geschrieben:
Mo 8. Mai 2023, 15:43
Sidewinder05 hat geschrieben:
Mo 8. Mai 2023, 15:27
Hi!

Gibts hierzu irgendwie Neuigkeiten?

Darf man jetzt 10er Magazine mit der "Optik" von 30er Magazinen verwenden? Bzw. darf man 2 10er Magazine mit dem "Koppler" verwenden?
Gegenfrage:" Wer soll es merken"?
Du kaufst das Magazin als freien Gegenstand ohne Ausweiß beim Händler.
Wen soll die "Rechtsansicht" danach noch interessieren?
Legst es in den Kat C Schrank,dort läufst auch nie Gefahr dass jemand reinschaut und gut ist.

In meinen Augen machen sich die Leute wegen irgendwelchem typisch österreichischen bürokratischen Unsinn nur selbst verrückt.
Und mit Logik oder der Hoffnung auf klar und verständlich formulierte Gesetztestexte an die Sache ranzugehen,kannst in Österreich sowieso vergessen😅

Is das gleiche bei den Schalldämpfern.
Ich kann mir nen fix fertigen Schalldämpfer kaufen,solange die beiden Durchgangsbohrungen nicht vorhanden sind.
Die kannst dir für nen Trinkgeld in jeder CNC Bude in der Mittagspause machen lassen.

Es gibt leider zu viele Dinge im Waffengesetz die absolut nicht zu Ende gedacht worden sind.
Mjo i sags so: I würd mir jetzt ja einfach bei brownells 2 10/30er AR15 Magazine bestellen. Aber ich will nix illegales machen. Deshalb frag ich :think:

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Re: Halbautomaten Magazine 10/30

Beitrag von Lexman1 » Mo 8. Mai 2023, 16:21

Du darfst dir auch eine Drum kaufen, sofern nur 10 Schuss reinpassen. Ebenso kannst du 5 10er Mags Zusammenhängen, da du (wie sinnloserweise von der EUDSSR gewünscht) nach 10 Schuss das Magazin wechseln musst.

Also vereinfacht- JA und JA!
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Re: Halbautomaten Magazine 10/30

Beitrag von Sidewinder05 » Mo 8. Mai 2023, 19:11

Lexman1 hat geschrieben:
Mo 8. Mai 2023, 16:21
Du darfst dir auch eine Drum kaufen, sofern nur 10 Schuss reinpassen. Ebenso kannst du 5 10er Mags Zusammenhängen, da du (wie sinnloserweise von der EUDSSR gewünscht) nach 10 Schuss das Magazin wechseln musst.

Also vereinfacht- JA und JA!
Danke :)

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Huck_Finn
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Re: Halbautomaten Magazine 10/30

Beitrag von Huck_Finn » Mo 8. Mai 2023, 19:37

@ Sidewinder Das Brownells die §7/8er Magazine nicht an Privat verschickt ist dir bekannt?

Edit: Sorry für die Verwirrung. Ich bin von normalen Magazinen für mehr als 10 bzw. 20 Schuss ausgegangen. Ein Magazinkörper der vom Werk aus wie ein "normales" LW-Magazin aussieht aber nur max. 10 Schuss aufnimmt ist von den Einschränkungen beim Versand nicht betroffen.
Zuletzt geändert von Huck_Finn am Di 9. Mai 2023, 17:28, insgesamt 1-mal geändert.
Gerechte Menschen sollten ihr Haus nicht ohne Waffe verlassen.
© Pavel Kosorin (*1964), tschechischer Schriftsteller und Aphoristiker

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Re: Halbautomaten Magazine 10/30

Beitrag von Hauptsacheesknallt » Mo 8. Mai 2023, 21:56

Sidewinder05 hat geschrieben:
Mo 8. Mai 2023, 15:27

Mjo i sags so: I würd mir jetzt ja einfach bei brownells 2 10/30er AR15 Magazine bestellen. Aber ich will nix illegales machen. Deshalb frag ich :think:
Ich war in Graz bei der Behörde und habe nachgefragt: Wenn es ein Magazinkörper ist, der mehr als 10 Schuss aufnehmen könnte, zB. das Magpull 10/30er Magazin, ist das Kat. A. Begrenzer, kürzere Federn, Verstiftungen etc. sind unerheblich. Relevant ist der Magazinkörper. Steht auch so im Runderlass.

Und ich habe in Kärnten nachgefragt: die sehen das gleich und die zuständige Dame (sinngemäß): „Sie will net wissen, wie viele Dinger von denen daheim schon rumliegen und wie viel Fälle sie deswegen auf den Schreibtisch bekommen werden.“

Ob es schon eine Entscheidung eines LVwG gibt, weiß ich nicht. Ich will nicht derjenige sein, der die Beschwerde führt. Und wenn man das 10/30er außerhalb vom Schießstand in der Waffe hat (bspw im Schrank), steht man im Worst Case vorm Strafrichter. Ist nämlich mit bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe bedroht, wenn man keine Genehmigung hat.

Alles nur theoretisch und von der zuständigen Behörde/StA abhängig. Trotzdem. Ich muss nicht der Anlassfall sein.
Pew Pew

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