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Händler verkaufte mir einfach ein AR15 30 Schuss Magazin

Verfasst: Sa 5. Mär 2022, 23:08
von F97_Starfire
Guten Abend ihr Lieben!

Ich war neulich in einem sehr großen Schießgeschäft in Oberösterreich (möchte Namen nicht nennen^^).
Ich besitze eine Schmeisser AR15 und wollte mir Magazine kaufen. Der Händler bot mir 10 Schuss Magazine an.
Auf meine Frage, ob sie denn keine mit höhere Kapazität hätten, meinte er, dass dies seit dem neuen Gesetz nicht mehr möglich ist (was ich btw. nicht wusste, komplett verschlafen und habe immer nur eine Pistole besessen). Daraufhin drehte er sich um, packte 3 einzel verpackte Teile eines 30 Schuss Magazins aus und meinte "So kann ich es dir gerne verkaufen. Was du damit machst ist dir überlassen".
Ich war überrascht und sagte ihm, dass ich es mir erst gut überlegen muss. Daraufhin er "Solange du es nicht zusammenbaust, ist es ein Graubereich. Du kannst sie normal bei dir daheim oder im Waffenkoffer verwahren - nicht zusammen gebaut versteht sich".

Was sagt ihr zu dem Ganzen? Ist das euch auch schon passiert? Ist es normal, dass man Einzelteile einfach so bei Waffengeschäften kaufen darf?

Re: Händler verkaufte mir einfach ein AR15 30 Schuss Magazin

Verfasst: So 6. Mär 2022, 03:30
von Huck_Finn
Der Titel von dem Thread ist falsch und zu korrigieren. Der Händler hat dir kein funktionstüchtiges Magazin angeboten sondern einen sogenannten Teilesatz als Ersatzteilspender und für diesen Zweck auch legal erwerbbar.

Re: Händler verkaufte mir einfach ein AR15 30 Schuss Magazin

Verfasst: So 6. Mär 2022, 11:17
von Mille
Ist gesetzlich wirklich ein Graubereich. Machen einige Händler wenn du Ihnen vernünftig erscheint.

LG Mille

Re: Händler verkaufte mir einfach ein AR15 30 Schuss Magazin

Verfasst: So 6. Mär 2022, 12:29
von Sniper308
Hoffentlich erinnert sich der Händler an dich. Na servas, der schreibt dass hier auch noch!

Re: Händler verkaufte mir einfach ein AR15 30 Schuss Magazin

Verfasst: So 6. Mär 2022, 13:03
von Spiky
F97_Starfire hat geschrieben:
Sa 5. Mär 2022, 23:08
Was sagt ihr zu dem Ganzen? Ist das euch auch schon passiert? Ist es normal, dass man Einzelteile einfach so bei Waffengeschäften kaufen darf?
Möchtest nicht mit etwas "Gehaltvolleren" daher kommen um einen renommierten Waffenhändler anzupatzen?

Re: Händler verkaufte mir einfach ein AR15 30 Schuss Magazin

Verfasst: So 6. Mär 2022, 13:20
von Fivegunner
Wie war das noch mit den dummen Kälbern und dem Metzger?

Re: Händler verkaufte mir einfach ein AR15 30 Schuss Magazin

Verfasst: So 6. Mär 2022, 14:28
von spareribs
Ein echter Jolly der TE....erinnert mich an den Film...Dumm und Dümmer ... :doh:

Re: Händler verkaufte mir einfach ein AR15 30 Schuss Magazin

Verfasst: So 6. Mär 2022, 15:07
von Herakles
Dieser Thread kann ohne Verlust gelöscht werden!

Re: Händler verkaufte mir einfach ein AR15 30 Schuss Magazin

Verfasst: So 6. Mär 2022, 15:15
von gynta
Das jemand eine Frage hat, ist in einem Forum ja nichts Verwerfliches. Die Formulierung war jedoch schon recht unglücklich gewählt. Das hätte man auch ohne Ortsangabe machen können. Auch ein "^^" machts nicht besser...

Re: Händler verkaufte mir einfach ein AR15 30 Schuss Magazin

Verfasst: So 6. Mär 2022, 15:36
von Kapselpracker
gynta hat geschrieben:
So 6. Mär 2022, 15:15
.... Die Formulierung war jedoch schon recht unglücklich gewählt. ....
Die ist nicht besser:
F97_Starfire hat geschrieben:
Sa 5. Mär 2022, 23:08
... in einem sehr großen Schießgeschäft ....
Der Thread gehört doch wirklich versenkt.

Re: Händler verkaufte mir einfach ein AR15 30 Schuss Magazin

Verfasst: So 6. Mär 2022, 16:52
von Ares
>Händler verkaufte mir einfach ein AR15 30 Schuss Magazin<
F97_Starfire hat geschrieben:
Sa 5. Mär 2022, 23:08
Guten Abend ihr Lieben!

Ich war neulich in einem sehr großen Schießgeschäft in Oberösterreich (möchte Namen nicht nennen^^).
Ich besitze eine Schmeisser AR15 und wollte mir Magazine kaufen. Der Händler bot mir 10 Schuss Magazine an.
Auf meine Frage, ob sie denn keine mit höhere Kapazität hätten, meinte er, dass dies seit dem neuen Gesetz nicht mehr möglich ist (was ich btw. nicht wusste, komplett verschlafen und habe immer nur eine Pistole besessen). Daraufhin drehte er sich um, packte 3 einzel verpackte Teile eines 30 Schuss Magazins aus und meinte "So kann ich es dir gerne verkaufen. Was du damit machst ist dir überlassen".
Ich war überrascht und sagte ihm, dass ich es mir erst gut überlegen muss. Daraufhin er "Solange du es nicht zusammenbaust, ist es ein Graubereich. Du kannst sie normal bei dir daheim oder im Waffenkoffer verwahren - nicht zusammen gebaut versteht sich".

Was sagt ihr zu dem Ganzen? Ist das euch auch schon passiert? Ist es normal, dass man Einzelteile einfach so bei Waffengeschäften kaufen darf?
Das hei0t das 30 Schuss Magazin hast du gekauft und bei den Einzelteilen überlegst du noch.

Re: Händler verkaufte mir einfach ein AR15 30 Schuss Magazin

Verfasst: So 6. Mär 2022, 17:35
von Chris_82
Dieser Thread gehört in die Rubrik Waffenrecht, am besten hierhin integriert:
viewtopic.php?t=52005

Ich kann auch die Feindseligkeit gegenüber dem Threadersteller nicht nachvollziehen.

Fassen wir zusammen:
Ein Händler hat einem WBK-Besitzer ohne entsprechende Ausnahmegenehmigung und offensichtlich ohne Kenntnis des Österreichischen Waffengesetztes unaufgefordert angeboten ihm einen kompletten "Teilesatz" einer verbotenen Schusswaffe gemäß §17/1/8 zu verkaufen.
Dem Threadersteller war dies suspekt und er hat hier im Forum eine entsprechende und meines Erachtens mehr als berechtigte Frage gestellt.

Mir fehlt ehrlich gesagt die Fantasie hierbei nicht eine Umgehungshandlung zu erkennen, es ist doch offensichtlich dass das Ziel eines solchen Kaufs der Besitz einer verbotenen Waffe wäre für die keine Genehmigung vorhanden und die auch nicht im ZWR registriert ist. Zudem kann kein berechtigtes Interesse an "Ersatzteilen" für einen Gegenstand bestehen den man nicht besitzen darf.

Ja, das ganze Gesetz ist halt ein Schmarrn und diese Ersatzteilgeschichte bislang noch nicht ausjudiziert - aber es kann sich jeder halbwegs denkende Mensch vorstellen wie so ein konkreter Fall vor Gericht ausgehen dürfte und wie sich dies dann letztendlich auf die Verlässlichkeit des Betroffenen auswirkt.

Zumindest der Magazinkorpus kann durch Zerlegen nicht die Eigenschaft einer verbotenen Waffe verlieren ohne den gesamten Paragraphen ad absurdum zu führen, und das kann nicht im Sinne des Gesetzgebers gewesen sein. Ansonsten könnte man ja weiter munter ohne Rücksicht auf Berechtigungen mit solchen "Ersatzteilkits" handeln. Macht aber keiner. Warum wohl?

Darüber hinaus - was soll das Ganze?
Man hat die Teile daheim die man dann am behördlich genehmigten Schießstand zusammenbaut und wieder zerlegt wie ein Wechselsystem? Viel Spaß dies im Fall der Fälle der Behörde zu erklären sollte man mit dem kompletten und funktionsfähigen "Kit" angetroffen werden.

Fazit:
Die Aktion war von Seiten des Händlers nicht gerade optimal um es freundlich auszudrücken. Selbst wenn er sich mit dem Verkauf nicht strafbar macht tut er dem Kunden mit solchen Ideen keinen Gefallen.

Wer meint Magazine hoher Kapazität haben zu müssen kann immer noch den §11b Sportschützenweg gehen und den Herrgott einen guten Mann sein lassen. Aber von solchen "Ersatzteil"-Gedankenkonstruktionen würde ich im Sinne der Verlässlichkeit dringend Abstand nehmen und es wäre auch Aufgabe des Forums dies Neulingen nahezulegen.

Machts so einen Blödsinn nicht.

Re: Händler verkaufte mir einfach ein AR15 30 Schuss Magazin

Verfasst: So 6. Mär 2022, 18:00
von 454casull
Herakles hat geschrieben:
So 6. Mär 2022, 15:07
Dieser Thread kann ohne Verlust gelöscht werden!
richtig einfach löschen...

wenn mir das passieren würde,würde ich es nicht erwähnen..

Re: Händler verkaufte mir einfach ein AR15 30 Schuss Magazin

Verfasst: So 6. Mär 2022, 18:08
von Sauer202
Danke für den Erfahrungsbericht!

Es ist schrecklich wenn man täglich in diesem Forum über erhebliche Gestzesübertretungen lesen muß.

Gewo bringe bitte oben genannten Fall zur Anzeige.

Re: Händler verkaufte mir einfach ein AR15 30 Schuss Magazin

Verfasst: So 6. Mär 2022, 18:39
von Ares
Chris_82 hat geschrieben:
So 6. Mär 2022, 17:35
Dieser Thread gehört in die Rubrik Waffenrecht, am besten hierhin integriert:
viewtopic.php?t=52005

Ich kann auch die Feindseligkeit gegenüber dem Threadersteller nicht nachvollziehen.

Fassen wir zusammen:
Ein Händler hat einem WBK-Besitzer ohne entsprechende Ausnahmegenehmigung und offensichtlich ohne Kenntnis des Österreichischen Waffengesetztes unaufgefordert angeboten ihm einen kompletten "Teilesatz" einer verbotenen Schusswaffe gemäß §17/1/8 zu verkaufen.
Dem Threadersteller war dies suspekt und er hat hier im Forum eine entsprechende und meines Erachtens mehr als berechtigte Frage gestellt.

Mir fehlt ehrlich gesagt die Fantasie hierbei nicht eine Umgehungshandlung zu erkennen, es ist doch offensichtlich dass das Ziel eines solchen Kaufs der Besitz einer verbotenen Waffe wäre für die keine Genehmigung vorhanden und die auch nicht im ZWR registriert ist. Zudem kann kein berechtigtes Interesse an "Ersatzteilen" für einen Gegenstand bestehen den man nicht besitzen darf.

Ja, das ganze Gesetz ist halt ein Schmarrn und diese Ersatzteilgeschichte bislang noch nicht ausjudiziert - aber es kann sich jeder halbwegs denkende Mensch vorstellen wie so ein konkreter Fall vor Gericht ausgehen dürfte und wie sich dies dann letztendlich auf die Verlässlichkeit des Betroffenen auswirkt.

Zumindest der Magazinkorpus kann durch Zerlegen nicht die Eigenschaft einer verbotenen Waffe verlieren ohne den gesamten Paragraphen ad absurdum zu führen, und das kann nicht im Sinne des Gesetzgebers gewesen sein. Ansonsten könnte man ja weiter munter ohne Rücksicht auf Berechtigungen mit solchen "Ersatzteilkits" handeln. Macht aber keiner. Warum wohl?

Darüber hinaus - was soll das Ganze?
Man hat die Teile daheim die man dann am behördlich genehmigten Schießstand zusammenbaut und wieder zerlegt wie ein Wechselsystem? Viel Spaß dies im Fall der Fälle der Behörde zu erklären sollte man mit dem kompletten und funktionsfähigen "Kit" angetroffen werden.

Fazit:
Die Aktion war von Seiten des Händlers nicht gerade optimal um es freundlich auszudrücken. Selbst wenn er sich mit dem Verkauf nicht strafbar macht tut er dem Kunden mit solchen Ideen keinen Gefallen.

Wer meint Magazine hoher Kapazität haben zu müssen kann immer noch den §11b Sportschützenweg gehen und den Herrgott einen guten Mann sein lassen. Aber von solchen "Ersatzteil"-Gedankenkonstruktionen würde ich im Sinne der Verlässlichkeit dringend Abstand nehmen und es wäre auch Aufgabe des Forums dies Neulingen nahezulegen.

Machts so einen Blödsinn nicht.
Wo steht, dass er keine Ausnahmeregelung hat. Kann er ja auch bei seiner Pistole haben.