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Der MK Unit Glock-Koppler ist da
Verfasst: Mo 26. Mai 2025, 07:17
von Kirsi
Der Magazinkoppler für Deine Glock Magazine
Black Pantha Serie – maximal taktisch, maximal smart.
Du willst mehr als 10 Schuss? Mehr Kontrolle? Schnelleres Nachladen?
Mit dieser Unit machst Du aus zwei originalen Glock-Magazinen ein starkes Doppelmagazin – ideal für alle, die ihr Setup aufwerten wollen: optisch wie funktional.

Dein Upgrade – Vorteile auf einen Blick:
Doppelte Kapazität durch schnelles Drehen beim Nachladen (2×10 Schuss)
Stabiler Halt & besseres Handling beim Magazinwechsel
Kompatibel mit originalen Glock-Magazinen mit Gen 4 Bodenplatte
Perfekt für gesetzeskonforme Anwendungen
extrem belastbar, präzise gefertigt in Österreich (Wien)
Montage mit beiliegender M2 Schraube – Inbus genügt
Taktisches Design in Schwarz – Teil der neuen Black Pantha Serie
Wir sind die Ersten am Markt! – Glock-Koppler Made by MK Unit

Zielgruppe:
Sportschützen, IPSC-Athleten, taktische Anwender & PCC-Fans mit 10-Schuss-Begrenzung – alle, die bei Leistung & Optik keine Kompromisse machen.

Hinweis:
Nur kompatibel mit originalen, einreihigen 10-Schuss-Glock-Magazinen mit Gen 4 Boden
Schau einfach bei uns im Shop vorbei uns sichere dir bis 01.06.2025 mit dem Code
GLOCK10 deine 10 % Rabatt!
https://mk-unit.com/store
Re: Der MK Unit Glock-Koppler ist da
Verfasst: Mo 26. Mai 2025, 15:26
von Exitus
Kirsi hat geschrieben: ↑Mo 26. Mai 2025, 07:17
M2 Schraube – Imbus genügt

Re: Der MK Unit Glock-Koppler ist da
Verfasst: Mo 26. Mai 2025, 18:52
von Kirsi
Exitus hat geschrieben: ↑Mo 26. Mai 2025, 15:26
Kirsi hat geschrieben: ↑Mo 26. Mai 2025, 07:17
M2 Schraube – Imbus genügt
Danke für den Hinweis..

Re: Der MK Unit Glock-Koppler ist da
Verfasst: Di 27. Mai 2025, 10:50
von Lexman1
Weshalb nur 10 Schuss? Könnt ja auch 2x 17 Schuss in meine Glock stecken wollen
Ansonsten müsste wohl etwas gefeilt werden...
Re: Der MK Unit Glock-Koppler ist da
Verfasst: Di 27. Mai 2025, 13:59
von bino71
Aber wenn einer eine AR9 mit Glockmagazinen hat und kein alter Hase ist?
Re: Der MK Unit Glock-Koppler ist da
Verfasst: Di 27. Mai 2025, 20:34
von Kirsi
Lexman1 hat geschrieben: ↑Di 27. Mai 2025, 10:50
Weshalb nur 10 Schuss? Könnt ja auch 2x 17 Schuss in meine Glock stecken wollen
Ansonsten müsste wohl etwas gefeilt werden...
Es passen auch 17 Schuss Magazine mit Gen 4 Boden rein. Bei den 10 Schuss Mags müssen es einreihige sein.
LG
Re: Der MK Unit Glock-Koppler ist da
Verfasst: Di 27. Mai 2025, 20:35
von Kirsi
bino71 hat geschrieben: ↑Di 27. Mai 2025, 13:59
Aber wenn einer eine AR9 mit Glockmagazinen hat und kein alter Hase ist?
Was meinst du?
Re: Der MK Unit Glock-Koppler ist da
Verfasst: Di 3. Jun 2025, 13:30
von Huck_Finn
@Kirsi Er meint damit WBK/WP Inhaber die keine Pistole, sondern eine Langwaffe (AR 9) im Pistolenkaliber haben, keinen Altbestand nach §17, Z8 einmelden konnten und daher nur 10 Schuss Magazine verwenden dürfen. Ausnahme beh. gen. Schießstand.
Re: Der MK Unit Glock-Koppler ist da
Verfasst: Di 3. Jun 2025, 18:28
von Kirsi
bino71 hat geschrieben: ↑Di 27. Mai 2025, 13:59
Aber wenn einer eine AR9 mit Glockmagazinen hat und kein alter Hase ist?
• Glock-Magazine (z. B. mit 19 Schuss) sind in Österreich frei ab 18 Jahren erhältlich – es ist keine Waffenbesitzkarte (WBK) oder Waffenpass (WP) erforderlich.
• Auch unser Magazinkoppler ist frei erhältlich und darf von jeder volljährigen Person legal erworben werden.
• Die Verwendung gekoppelter Magazine ist auf behördlich genehmigten Schießstätten grundsätzlich erlaubt.
• Zu Hause gilt jedoch:
– Gekoppelte Magazine dürfen nicht an der Waffe angesteckt sein, sofern keine entsprechende Ausnahmegenehmigung gemäß § 17 Abs. 1 Z 7 (Pistole) oder Z 8 (Langwaffe) vorliegt.
– Liegt eine solche Ausnahmegenehmigung vor, dürfen auch lange Magazine zu Hause angesetzt und aufbewahrt werden.
• Die Ausnahmegenehmigungen Z 9 und Z 10 beziehen sich ausschließlich auf den Besitz von Magazinen mit mehr als 20 Schuss (Kurzwaffe) bzw. 10 Schuss (Langwaffe) – diese Magazine dürfen ebenfalls nur am Schießstand verwendet, jedoch nicht zu Hause angesteckt sein.
Re: Der MK Unit Glock-Koppler ist da
Verfasst: Mi 4. Jun 2025, 14:20
von Exitus
Kirsi hat geschrieben: ↑Di 3. Jun 2025, 18:28
bino71 hat geschrieben: ↑Di 27. Mai 2025, 13:59
Aber wenn einer eine AR9 mit Glockmagazinen hat und kein alter Hase ist?
• Glock-Magazine (z. B. mit 19 Schuss) sind in Österreich frei ab 18 Jahren erhältlich – es ist keine Waffenbesitzkarte (WBK) oder Waffenpass (WP) erforderlich.
• Auch unser Magazinkoppler ist frei erhältlich und darf von jeder volljährigen Person legal erworben werden.
• Die Verwendung gekoppelter Magazine ist auf behördlich genehmigten Schießstätten grundsätzlich erlaubt.
• Zu Hause gilt jedoch:
– Gekoppelte Magazine dürfen nicht an der Waffe angesteckt sein, sofern keine entsprechende Ausnahmegenehmigung gemäß § 17 Abs. 1 Z 7 (Pistole) oder Z 8 (Langwaffe) vorliegt.
– Liegt eine solche Ausnahmegenehmigung vor, dürfen auch lange Magazine zu Hause angesetzt und aufbewahrt werden.
• Die Ausnahmegenehmigungen Z 9 und Z 10 beziehen sich ausschließlich auf den Besitz von Magazinen mit mehr als 20 Schuss (Kurzwaffe) bzw. 10 Schuss (Langwaffe) – diese Magazine dürfen ebenfalls nur am Schießstand verwendet, jedoch nicht zu Hause angesteckt sein.
Was haben gekoppelte Magazine mit dem § 17 Abs. 1 Z 7/8 zu tun?
Fallen zwei Magazine die mit Isolierband versetzt zusammengeklebt sind, fallen die auch darunter?
Jedes Magazin hat ja noch immer die originale Kapazität und die wird mit den Koppler ja nicht verändert.
Re: Der MK Unit Glock-Koppler ist da
Verfasst: Mi 4. Jun 2025, 15:44
von gewo
Exitus hat geschrieben: ↑Mi 4. Jun 2025, 14:20
Kirsi hat geschrieben: ↑Di 3. Jun 2025, 18:28
bino71 hat geschrieben: ↑Di 27. Mai 2025, 13:59
Aber wenn einer eine AR9 mit Glockmagazinen hat und kein alter Hase ist?
• Glock-Magazine (z. B. mit 19 Schuss) sind in Österreich frei ab 18 Jahren erhältlich – es ist keine Waffenbesitzkarte (WBK) oder Waffenpass (WP) erforderlich.
• Auch unser Magazinkoppler ist frei erhältlich und darf von jeder volljährigen Person legal erworben werden.
• Die Verwendung gekoppelter Magazine ist auf behördlich genehmigten Schießstätten grundsätzlich erlaubt.
• Zu Hause gilt jedoch:
– Gekoppelte Magazine dürfen nicht an der Waffe angesteckt sein, sofern keine entsprechende Ausnahmegenehmigung gemäß § 17 Abs. 1 Z 7 (Pistole) oder Z 8 (Langwaffe) vorliegt.
– Liegt eine solche Ausnahmegenehmigung vor, dürfen auch lange Magazine zu Hause angesetzt und aufbewahrt werden.
• Die Ausnahmegenehmigungen Z 9 und Z 10 beziehen sich ausschließlich auf den Besitz von Magazinen mit mehr als 20 Schuss (Kurzwaffe) bzw. 10 Schuss (Langwaffe) – diese Magazine dürfen ebenfalls nur am Schießstand verwendet, jedoch nicht zu Hause angesteckt sein.
Was haben gekoppelte Magazine mit dem § 17 Abs. 1 Z 7/8 zu tun?
Fallen zwei Magazine die mit Isolierband versetzt zusammengeklebt sind, fallen die auch darunter?
Jedes Magazin hat ja noch immer die originale Kapazität und die wird mit den Koppler ja nicht verändert.
Ja
Spannende Frage
Wäre interessant obs dazu Rechtsansichten gibt
Man kann sich natürlich auf den Standpunkt stellen dass es um die Magazinkapazität geht. Und wenn das ohne Werkzeug ned zerlegbar ist dann ist die Kapazität des Teils halt am Ende 2x10 somit 20 somit 17/1/x
Das waere aber a recht enge auslegung
Weiss wer was aus erster hand?
Re: Der MK Unit Glock-Koppler ist da
Verfasst: Mi 4. Jun 2025, 21:49
von Exitus
gewo hat geschrieben: ↑Mi 4. Jun 2025, 15:44
Exitus hat geschrieben: ↑Mi 4. Jun 2025, 14:20
Was haben gekoppelte Magazine mit dem § 17 Abs. 1 Z 7/8 zu tun?
Fallen zwei Magazine die mit Isolierband versetzt zusammengeklebt sind, fallen die auch darunter?
Jedes Magazin hat ja noch immer die originale Kapazität und die wird mit den Koppler ja nicht verändert.
Ja
Spannende Frage
Wäre interessant obs dazu Rechtsansichten gibt
Man kann sich natürlich auf den Standpunkt stellen dass es um die Magazinkapazität geht. Und wenn das ohne Werkzeug ned zerlegbar ist dann ist die Kapazität des Teils halt am Ende 2x10 somit 20 somit 17/1/x
Das waere aber a recht enge auslegung
Weiss wer was aus erster hand?
Ich muss das Magazin ja abstecken, umdrehen und das Andere wieder anstecken
Es sind und bleiben zwei Magazine und ich ändere ja nicht die Kapazität.
Was ist wenn ein Magazin angesteckt ist und zufällig ein zweites, mit dem Boden voran daneben liegt und die sich berühren. Habe ich dann auch ein 20+Magazin?
I
Re: Der MK Unit Glock-Koppler ist da
Verfasst: Do 5. Jun 2025, 08:15
von Kirsi
Wichtig zur rechtlichen Einordnung:
Gekoppelte Magazine haben mit § 17 Abs. 1 Z 7 und Z 8 WaffG nichts zu tun – entscheidend ist ausschließlich, dass die erlaubte Magazinkapazität nicht überschritten wird:

Kurzwaffe: max. 20 Schuss

Langwaffe: max. 10 Schuss
Das bedeutet: Solange du zwei 10er Magazine koppelst, überschreitest du nicht die gesetzlich zulässige Kapazität – denn es wird weiterhin nur ein Magazin mit maximal 10 Schuss ins Gewehr eingesetzt. Der Koppler ersetzt lediglich das Umstecken durch ein schnelleres Anstecken.
Ganz wichtig:
Die originale Magazinkapazität bleibt unverändert – ein Koppler macht aus einem 10er Magazin kein 20er Magazin. Ein Magazinwechsel ist nach wie vor notwendig, daher liegt kein Verstoß gegen das Gesetz vor.

Zentralfeuerzündung natürlich vorausgesetzt.
Achtung bei PCCs (Pistol Caliber Carbines):
Wer etwa einen Glock-Koppler mit zwei 19-Schuss-Magazinen in einen 9mm-PCC steckt, muss beachten:

Das zählt als Langwaffe, also gilt die 10-Schuss-Grenze.

Diese Nutzung ist nur am behördlich genehmigten Schießstand zulässig.
Fazit:
Koppler sind genau für diesen legalen Einsatzbereich gemacht – zum Beispiel für Sportschützen am genehmigten Stand, die 10er-Magazine nutzen müssen.
Mehr dazu in unserem Shop:
www.mk-unit.com
Re: Der MK Unit Glock-Koppler ist da
Verfasst: Do 5. Jun 2025, 08:22
von MrRiesa
Kirsi hat geschrieben: ↑Do 5. Jun 2025, 08:15
Wichtig zur rechtlichen Einordnung:
Gekoppelte Magazine haben mit § 17 Abs. 1 Z 7 und Z 8 WaffG nichts zu tun – entscheidend ist ausschließlich, dass die erlaubte Magazinkapazität nicht überschritten wird:

Kurzwaffe: max. 20 Schuss

Langwaffe: max. 10 Schuss
Das bedeutet: Solange du zwei 10er Magazine koppelst, überschreitest du nicht die gesetzlich zulässige Kapazität – denn es wird weiterhin nur ein Magazin mit maximal 10 Schuss ins Gewehr eingesetzt. Der Koppler ersetzt lediglich das Umstecken durch ein schnelleres Anstecken.
Ganz wichtig:
Die originale Magazinkapazität bleibt unverändert – ein Koppler macht aus einem 10er Magazin kein 20er Magazin. Ein Magazinwechsel ist nach wie vor notwendig, daher liegt kein Verstoß gegen das Gesetz vor.

Zentralfeuerzündung natürlich vorausgesetzt.
Achtung bei PCCs (Pistol Caliber Carbines):
Wer etwa einen Glock-Koppler mit zwei 19-Schuss-Magazinen in einen 9mm-PCC steckt, muss beachten:

Das zählt als Langwaffe, also gilt die 10-Schuss-Grenze.

Diese Nutzung ist nur am behördlich genehmigten Schießstand zulässig.
Fazit:
Koppler sind genau für diesen legalen Einsatzbereich gemacht – zum Beispiel für Sportschützen am genehmigten Stand, die 10er-Magazine nutzen müssen.
Mehr dazu in unserem Shop:
www.mk-unit.com
Das ganze klingt ziemlich wirr und du widersprichst deinem oberen Post damit selbst..
Wenn aus 2 kleinen Magazin durch den Koppler KEIN großes wird..dann darf ich da sehr wohl daheim anstecken..
Ausserdem darf ich auch ihne Ausnahmegenehmigung am behördlichen Stand große Magazine anstecken und nutzen.. siehe Schnellfeuerbewerbe... das schreibst du selbst und einen Absatz später schreibst du, das es Schützen gibt die am Stand 10er nutzen MÜSSEN?
Re: Der MK Unit Glock-Koppler ist da
Verfasst: Do 5. Jun 2025, 11:42
von Exitus
Kirsi hat geschrieben: ↑Di 3. Jun 2025, 18:28
• Zu Hause gilt jedoch:
– Gekoppelte Magazine dürfen nicht an der Waffe angesteckt sein, sofern keine entsprechende Ausnahmegenehmigung gemäß § 17 Abs. 1 Z 7 (Pistole) oder Z 8 (Langwaffe) vorliegt.
– Liegt eine solche Ausnahmegenehmigung vor, dürfen auch lange Magazine zu Hause angesetzt und aufbewahrt werden.
Kirsi hat geschrieben: ↑Do 5. Jun 2025, 08:15
Wichtig zur rechtlichen Einordnung:
Gekoppelte Magazine haben mit § 17 Abs. 1 Z 7 und Z 8 WaffG nichts zu tun – entscheidend ist ausschließlich, dass die erlaubte Magazinkapazität nicht überschritten wird:

Kurzwaffe: max. 20 Schuss

Langwaffe: max. 10 Schuss
Das bedeutet: Solange du zwei 10er Magazine koppelst, überschreitest du nicht die gesetzlich zulässige Kapazität – denn es wird weiterhin nur ein Magazin mit maximal 10 Schuss ins Gewehr eingesetzt. Der Koppler ersetzt lediglich das Umstecken durch ein schnelleres Anstecken.
Ganz wichtig:
Die originale Magazinkapazität bleibt unverändert – ein Koppler macht aus einem 10er Magazin kein 20er Magazin. Ein Magazinwechsel ist nach wie vor notwendig, daher liegt kein Verstoß gegen das Gesetz vor.

Zentralfeuerzündung natürlich vorausgesetzt.
Was jetzt?