Styrax hat geschrieben:Was genau bedeutet nun "Sicher verwahrt"?
Wenn nun in einem Haushalt mit WBK Besitzern eine Faustfeuerwaffe zur Selbstverteidigung unterladen oder gar scharf geladen bereit liegen darf, dann dürften ja auch kat. C&D Gewehre/Flinten und Munition offen in einer Wohung rumliegen wenn diese mit einer Sicherheitstüre versehen ist und auch durch Fenster nicht eingebrochen werden kann, da im Obergeschoss. Und solange ein Gast kein Waffenverbot hat und über 18 ist sollte das auch passen.
Oder verstehe ich da etwas falsch?
Sind Waffenschränke also rein rechtlich gesehen bei uns in AT nur erforderlich, wenn unberechtige, seien es Kinder, Arbeiter o.Ä im Wohnbereich in dem Waffen gelagert sind Zugang haben oder z.B die Haustür nicht genug Schutz vor Einbruchsdiebstahl bietet?
Edit: Mir ist die Sinnhaftigkeit von Safes und einbruchssicheren Waffenschränken schon klar, mir gehts nur um das rechtliche Gewälsch
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