GixxsaW hat geschrieben:Mir kam dann nur die Frage auf, wenn die Waffe scheinbar (per Zusage?) den Besitzer wechselt,
warum bleibt das Inserat dennoch aktiv ?
Wäre das, rein rechtlich, ein bindender Vertrag oder was meinen die Juristen hierzu ?
Ich bin kein Jurist. Die Frage ist - glaube ich - wie etwas vereinbart wurde. Man kann - wenn es um mehr als ein/zwei Tage geht - gegen Anzahlung reservieren, was erstens die Motivation steigert, zu einem vereinbarten Termin zu erscheinen und zweitens auch einen verbindlicheren Charakter hat, oder auf die Bitte eines Interessenten hin, wenn der einem glaubhaft versichert, etwas wirklich gerne haben zu wollen. "Bitte reservieren Sie mir dieses oder jenes bis [z.B.] Mittwoch. Dann habe ich wieder mehr Zeit." würde ich allerdings nicht als 100%ig verbindliche Kaufzusage im juristischen Sinne interpretieren, da man sich ja als Käufer vor dem Kauf auch einen Eindruck von dem Angebotenen machen will/sollte. Ob der Verkäufer eine solche Reservierung dann auch akzeptiert oder nicht, ist ja seine Sache.
Dass das Inserat in so einem Fall aktiv bleibt, kann ich verstehen. Es kann ja - wie einige hier schon leidvoll erfahren mussten - so sein, dass der Interessent kurzfristig absagt oder gar nicht auftaucht. Dann erspart man sich das neuerliche Einstellen des Inserates bzw. hat zwischendurch ein paar neue Anfrage bekommen, die man sonst nicht erhalten hätte. Es schaut ja nicht jeder dreimal am Tag die Inserate durch ... manche machen das auch öfter

... manche alle paar Tage und wieder andere wären vielleicht während der Reservierungs- oder Offlinephase des Inserates vom Haben-wollen-Gefühl übermannt worden, sich etwas Derartiges zuzulegen und hätten so das eine Inserat verpasst.