Hane hat geschrieben:Also einen mündlichen Vertrag kannst genauso einklagen wie einen schriftlichen. Besser wäre natürlich, wenn du eine SMS oder ein E-Mail hättest.
Man könnte es zumindest androhen um den Schadenersatz der Kilometer und der Zeit hereinzubringen, aber ich würde es auch nicht machen, schade um die Energie.
Allein aus Beweisgründen ist es ratsam, wenn man
1. alles schriftlich macht und
2. sich die vollständigen Personendaten geben lässt.
Je mehr Daten man hat, desto mehr Druck kann man notfalls aufbauen
