oJo hat geschrieben:Perock hat geschrieben:gewo hat geschrieben:gerne noch ein weiteres mal
das ding ist kat B
da brauchst nix zu bearbeiten
B ... genehmigungspflichtig ... WBK und freier platz erforderlich
auch das russische OCA ding ist kat B
und da braucht man keine kriminelle energie
da braucht man nix umbauen
das OCR ding kann so wie serienmaessig ist entweder gummi, oder pfeffer, oder signal oder scharf schiessen ...
Und gerne noch ein weiteres mal....
Also kannst Du mir einen Preis nennen für einen Zoraki R1 Traumatic Gummigeschoss Revolver und wie lange die Lieferzeit ist.Freier WBK Platz vorhanden... (ich weiss was die Dinger im Ausland kosten und auch den Preis von ISSC im Verkauf)
las mal den OAC aus dem Spiel ,von dem redet keiner falls es noch nicht angekommen ist.
Du wirst dich jetzt trotzdem wieder winden und mit dem OAC Dingsbums ankommen aber geht schon lass mich wissen was so ein Zoraki kostet und warum er zugelassen ist in Österreich,ich lasse mich gerne eines Besseren belehren wenn es auch Hand und Fuss hat und nicht einfach weil Du jetzt Recht haben willst mit aller Kraft
Alles weitere gerne per PN
Du bist der, der unbeding Recht haben will. Auch wenn sie vielleicht kein Händler anbieten kann, wird sie nicht zu ner illegalen Waffe, und der Vergleich den dir gewo anbietet ist doch exzellent, oder kennst du ein WaffG wo drinsteht 'Es sind alle erlaubt außer der von der Perock auf Pulverdampf redet!'? Es gibt keine technischen Gründe, die diese Waffe in die Kat. A verfrachten und somit ist sie legal.
Nochmal,ich möchte vom Gewo eine klare Ansage ob der jetzt Legal zum erwerben ist.
Mein Informationsstand ist nein da diese nicht erlaubt sind weil sie leicht zu manipulieren sind und deswegen auch nur reine Schreckschuss Pistolen mit Laufsperre verkauft werden in Österreich und in Deutschland geht es sogar soweit das jede Schreckschuss einen PTB Stempel haben muss und überprüft wird...aber das ist ein anderes Thema.
Ich habe hier Aussage gegen Aussage und nur ein Händler kann mir das beantworten ,eine Antwort vom Grosshändler habe ich und Gewo dementierte das.
Was anscheined keiner von euch mitbekommen hat ,das ich auf ein Inserat reagiert habe aufgrund einer Information die ich von ISSC habe, ein anderer Händler behauptet das Gegenteil und ein paar Nichtwisser mischen und reden mit obwohl sie auch keinen blasen Dunst haben ob oder nicht erlaubt ist.
Deswegen soll mir der Gewo einfach bestätigen das er als Händler genau diesen Revolver (aus dem Inserat ohne weiteren Infos,hobts noch immer ned checkt gell ) bestellen kann und ihn Frei oder als Kat. B verkaufen kann ....
Wenn ja, verneige ich mich vor Gewo und muss mir eingestehen das mich der Grosshändler angelogen hat,was ich nicht verstehen würde weil ich mittlerweile schon auf Du und Du mit ihm (ich bringe jetzt seinen Namen nicht ins Spiel,hat öffentlich nichts verloren in einem Forum) bin.