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[waffengebraucht] Troy AR-15 (.308WIN) Pump-Action
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WICHTIG: Bitte kennzeichnet IMMER ob der Verkäufer in Österreich oder Deutschland sitzt!
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Re: [waffengebraucht] Troy AR-15 (.308WIN) Pump-Action
OK, frage war doof. Bei euch kann ja der Händler eintragen und das Amt bekommt theoretisch nie zu Gesicht was da eingetragen werden soll...
Re: AW: [waffengebraucht] Troy AR-15 (.308WIN) Pump-Action
rupi hat geschrieben: ...und jetzt mit dem Zentralen Waffenregister kommt die Behörde langsam drauf was die Leute so daheim haben und wird aktiv
zumindest bei den Kat B
Suchfeld: "mini"
Als gutes Beispiel
Re: [waffengebraucht] Troy AR-15 (.308WIN) Pump-Action
Sowas programmiert dir jeder zweitklassige Programmierer in 1 Minute
Ausführlicher Bericht zum neuen Waffengesetz (Entwurf):
https://waffg.info/nachrichten/Das_steht_im_Entwurf_zum_Waffengesetz
Re: [waffengebraucht] Troy AR-15 (.308WIN) Pump-Action
Das Teil gibts in .223 und .300 AAC Blackout auch als Pump Action Rifle.
Wenns ein österreichischer Waffenhändler neuwertig verkauft; und mir mittteilt, dass das Gewehr ebenso Kat. C ist. Wie soll ich das als Nicht Büchsenmacher und NICHT "Waffenspezialist" übernasern, dass das statt C, doch A ist?
Wo genau ist denn jetzt nun der gravierende Unterschied zu beispielsweise einer remington 7615 in .223rem?
Ihr redets so, wie wenn des das natürlichste auf der Welt wär und das a jeder wissen muss. Ich weiß es eben nicht und frag jetzt hier mal und hoffe darauf, dass ihr mir weiterhelfen könnt.
Wenns ein österreichischer Waffenhändler neuwertig verkauft; und mir mittteilt, dass das Gewehr ebenso Kat. C ist. Wie soll ich das als Nicht Büchsenmacher und NICHT "Waffenspezialist" übernasern, dass das statt C, doch A ist?
Wo genau ist denn jetzt nun der gravierende Unterschied zu beispielsweise einer remington 7615 in .223rem?
Ihr redets so, wie wenn des das natürlichste auf der Welt wär und das a jeder wissen muss. Ich weiß es eben nicht und frag jetzt hier mal und hoffe darauf, dass ihr mir weiterhelfen könnt.
Re: [waffengebraucht] Troy AR-15 (.308WIN) Pump-Action
Cody_87 hat geschrieben:Das Teil gibts in .223 und .300 AAC Blackout auch als Pump Action Rifle.
Wenns ein österreichischer Waffenhändler neuwertig verkauft; und mir mittteilt, dass das Gewehr ebenso Kat. C ist. Wie soll ich das als Nicht Büchsenmacher und NICHT "Waffenspezialist" übernasern, dass das statt C, doch A ist?
Wo genau ist denn jetzt nun der gravierende Unterschied zu beispielsweise einer remington 7615 in .223rem?
Ihr redets so, wie wenn des das natürlichste auf der Welt wär und das a jeder wissen muss. Ich weiß es eben nicht und frag jetzt hier mal und hoffe darauf, dass ihr mir weiterhelfen könnt.
weil das Gewehr einen AR15 Verschlusskopf verwendet
der wäre Kat B wenn es eine Österreich Version wäre
er ist aber Kat A weil es ein stinknormaler AR15 Verschluss ist
und somit ist das Gewehr auch Kat A
member the old PD design ? oh I member
Re: [waffengebraucht] Troy AR-15 (.308WIN) Pump-Action
soweit konnte ich der suchfunktion folgen, in der Zwischenzeit.
Letztendlich stellt sich mir trotzdem die Frage: weshalb darf mans dann in Österreich als Händler verkaufen?
Das wird ja kein Einzelfall sein, sondern mehrere Stück geben.
Wenn ich eine Kat. C Waffe bei einem Händler kaufe und registriere ists im ZWR eingetragen. Soweit so klar. Aber angenommen ich lese das hier nicht und denke mir als Laie: Der Händler sagt Kat. C, es scheint das selbe System zu sein wie eine Remington 7615- warum also sollt es dann Kat. A sein.
Diesem Gedankengang kann ich nicht folgen. Wie soll ich als potentieller Käufer "schnallen", dass ich mich eigentlich strafbar mache beim Erwerb dieser Waffe, von der ich ausgehe, dass es ein Sportgerät ist.
Letztendlich stellt sich mir trotzdem die Frage: weshalb darf mans dann in Österreich als Händler verkaufen?
Das wird ja kein Einzelfall sein, sondern mehrere Stück geben.
Wenn ich eine Kat. C Waffe bei einem Händler kaufe und registriere ists im ZWR eingetragen. Soweit so klar. Aber angenommen ich lese das hier nicht und denke mir als Laie: Der Händler sagt Kat. C, es scheint das selbe System zu sein wie eine Remington 7615- warum also sollt es dann Kat. A sein.
Diesem Gedankengang kann ich nicht folgen. Wie soll ich als potentieller Käufer "schnallen", dass ich mich eigentlich strafbar mache beim Erwerb dieser Waffe, von der ich ausgehe, dass es ein Sportgerät ist.
Re: [waffengebraucht] Troy AR-15 (.308WIN) Pump-Action
weil unwissenheit nicht vor strafe schütz...
obwohl in dem vorliegenden Fall, kann man wohl nicht davon ausgehn, dass die "Maßfigur" (ein besonnener und einsichtiger Mensch aus dem Verkehrskreis des Täters), welche für so etwas herangezogen wird, wissen würde, dass diese Waffe eine Kat A ist und keine Kat C.
Ausser der Käufer wäre selber Büchsenmacher, Waffenhändler oder vergleichbares, denn da weiß es die Maßfigur...
Wenns da Maurer, Angestellte, Bäcker, ... kauft, dann würd i sagen hat er gute Changen auf keine Verurteilung nach § 50 WaffG
EDIT:
Man wird dann vmtl doch nach § 50 WaffG verurteilt, da auch die fahrlässigkeit unter Strafe steht...
Wer, wenn auch nur fahrlässig,
...
4. Kriegsmaterial (ausgenommen Gewehrpatronen mit Vollmantelgeschoß) unbefugt erwirbt, besitzt oder führt;
...
ist vom ordentlichen Gericht mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen.
obwohl in dem vorliegenden Fall, kann man wohl nicht davon ausgehn, dass die "Maßfigur" (ein besonnener und einsichtiger Mensch aus dem Verkehrskreis des Täters), welche für so etwas herangezogen wird, wissen würde, dass diese Waffe eine Kat A ist und keine Kat C.
Ausser der Käufer wäre selber Büchsenmacher, Waffenhändler oder vergleichbares, denn da weiß es die Maßfigur...
Wenns da Maurer, Angestellte, Bäcker, ... kauft, dann würd i sagen hat er gute Changen auf keine Verurteilung nach § 50 WaffG
EDIT:
Man wird dann vmtl doch nach § 50 WaffG verurteilt, da auch die fahrlässigkeit unter Strafe steht...
Wer, wenn auch nur fahrlässig,
...
4. Kriegsmaterial (ausgenommen Gewehrpatronen mit Vollmantelgeschoß) unbefugt erwirbt, besitzt oder führt;
...
ist vom ordentlichen Gericht mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen.
Zuletzt geändert von 2b4alk am Fr 15. Jan 2016, 10:41, insgesamt 2-mal geändert.
wer rechtshcreibfheler findet, muss sie behalten
.22lr | .250 | 9kurz | 9x19 | .357mag | .223rem | 12/76
.22lr | .250 | 9kurz | 9x19 | .357mag | .223rem | 12/76
Re: [waffengebraucht] Troy AR-15 (.308WIN) Pump-Action
der Händler darf sie eh nicht als Kat C verkaufen
er macht es aber weil ers nicht besser weiß bzw ihm der Großhändler das nicht mitteilt
die dritte Variante auf wissentlich falsch verkaufen wolln wir ja niemandem unterstellen
er macht es aber weil ers nicht besser weiß bzw ihm der Großhändler das nicht mitteilt
die dritte Variante auf wissentlich falsch verkaufen wolln wir ja niemandem unterstellen
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Re: [waffengebraucht] Troy AR-15 (.308WIN) Pump-Action
Die krot frisst demnach der kunde, weil er sich nicht selber informiert hat... Das is ja mal leiwand...
Ich hab ja angenommen, dass es eine einstufung geben wird und keine pauschalisierte lösung.
Oder muss der händler die dann wieder zrucknehmen.
Kann i ma ned vorstellen.
Ich hab ja angenommen, dass es eine einstufung geben wird und keine pauschalisierte lösung.
Oder muss der händler die dann wieder zrucknehmen.
Kann i ma ned vorstellen.
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Re: [waffengebraucht] Troy AR-15 (.308WIN) Pump-Action
glaub ich nicht.
also wenn mir ein Händler (und damit Sachverständiger) eine Waffe verkauft und einträgt, und ich als Kunde und Laie darauf vertraue, dass der Fachmann durch seine 3 jährige Ausbildung die einschlägigen Berufsstandards kennt, dann handle ich sicher nicht fahrlässig und schon gar nicht grob fahrlässig. Fahrlässigkeit ist die Außerachtlassung der gehörigen Sorgfalt: es ist mEn nicht die gehörige Sorgfalt als Laie einen Fachmann nachzuprüfen. (außer natürlich es gab in Indizien für den Fehler; wie zb man hat den Thread hier gelesen und einer weist dir das nach)
Der Händler muss die Waffe sicherlich zurücknehmen. Da gibt's ausreichend Vertragsmängel. (Ob man ggf auf Gewährleistung, Irrtumsanfechtung oÄ klagt kann sich dann der Fachanwalt anhand der entsprechenden individuellen Lage überlegen)
also wenn mir ein Händler (und damit Sachverständiger) eine Waffe verkauft und einträgt, und ich als Kunde und Laie darauf vertraue, dass der Fachmann durch seine 3 jährige Ausbildung die einschlägigen Berufsstandards kennt, dann handle ich sicher nicht fahrlässig und schon gar nicht grob fahrlässig. Fahrlässigkeit ist die Außerachtlassung der gehörigen Sorgfalt: es ist mEn nicht die gehörige Sorgfalt als Laie einen Fachmann nachzuprüfen. (außer natürlich es gab in Indizien für den Fehler; wie zb man hat den Thread hier gelesen und einer weist dir das nach)
Der Händler muss die Waffe sicherlich zurücknehmen. Da gibt's ausreichend Vertragsmängel. (Ob man ggf auf Gewährleistung, Irrtumsanfechtung oÄ klagt kann sich dann der Fachanwalt anhand der entsprechenden individuellen Lage überlegen)
Re: [waffengebraucht] Troy AR-15 (.308WIN) Pump-Action
Es gibt News zur dem Troy AR15 Pumpen...in .223 und .308.:
Die Waffen haben eine Kat. C Einstufung in AT mit entsprechendem Bescheid oder Rechtsmeinung und sind daher ganze legal ab 18 erwerbbar! Jegliche weitere Spekulation ist daher kontraproduktiv!
Ich werde das Thema hier mal bis auf Weiteres sperren, ich sollte in nächster Zeit aber eine Mail mit der Stellungnahme des Generalimporteurs kriegen und sobald die eintrifft stell ich die Waffe nochmal in Waffen News vor!
Die Waffen haben eine Kat. C Einstufung in AT mit entsprechendem Bescheid oder Rechtsmeinung und sind daher ganze legal ab 18 erwerbbar! Jegliche weitere Spekulation ist daher kontraproduktiv!
Ich werde das Thema hier mal bis auf Weiteres sperren, ich sollte in nächster Zeit aber eine Mail mit der Stellungnahme des Generalimporteurs kriegen und sobald die eintrifft stell ich die Waffe nochmal in Waffen News vor!
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