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WG - Vorderschaftrepetierer

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Re: WG - Vorderschaftrepetierer

Beitrag von 454casull » Do 12. Jan 2012, 18:33

wahrscheinlich aus der guten alten zeit,wo die dinger erlaubt ab 18.jahren waren,und er nix darüber weis das die seit dem 96.jahr verboten sind.

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S.W.A.T.
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Re: WG - Vorderschaftrepetierer

Beitrag von S.W.A.T. » Do 12. Jan 2012, 19:06

Womöglich wird bei dem demnächst angeklopft werden.......wegen der Rechtschreibung wärs gewesen :whistle:
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Re: WG - Vorderschaftrepetierer

Beitrag von spareribs » Fr 13. Jan 2012, 07:20

erledigt !
Zuletzt geändert von spareribs am Sa 14. Jan 2012, 18:14, insgesamt 1-mal geändert.
Bruder Fre vom Orden der barmherzigen GLOCKen Brüder :-)
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Re: WG - Vorderschaftrepetierer

Beitrag von Stickhead » Fr 13. Jan 2012, 09:12

"Champeret" ist aber auch ned schlecht :mrgreen:
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Ausführlicher Bericht zum neuen Waffengesetz (Entwurf):
https://waffg.info/nachrichten/Das_steht_im_Entwurf_zum_Waffengesetz

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Re: WG - Vorderschaftrepetierer

Beitrag von Varminter » Fr 13. Jan 2012, 10:05

Robert hat geschrieben:
Capulus hat geschrieben:ich glaub, der hat einfach vergessen, dass er sie zwar besitzen darf (falls damals gemeldet) ABER weder veräussern, noch verschenken oder sonst wie hergeben darf :headslap:


Vererben an seine Nachkommen (in Österreich!) darf man sie nicht, bzw. diese sind vom Gesetz her nicht berechtigt zu erben und bekommen auch keine Genehmigung ausgestellt dafür.

Jedoch steht es dem gemeldeten Pumpenbesitzer sehr wohl völlig frei eine Kat. A Waffe noch während seines irdischen Daseins z.B. nach Deutschland an eine Berechtigte Person zu verkaufen oder auch zu verschenken, oder an einen Österreicher der 2012 noch eine Genehmigung ausgestellt kriegt. (wird zu 99.9% ein Sachverständiger sein der für Gerichte Gutachten anfertigt oders so, net der gemeine Zivililist. Wobei es schon so ist dass im Prinzip bei "Verbotenen Waffen" die kein KM sind jede BH nach gutdünken über einen Kat. A. Ausnahmegenehmigungsantrag selber entscheiden kann. Aber wahrscheinlich gibts eh eine interne Weisung die nachelegt keine Genehmigungen auszustelln....)

Währe nicht die erste österr. Pumpe die völlig legal über eGun nach Deutschland verkauft wird wo es noch nicht ganz so eng ist mit den Pumpen.

Kann mir vorstellen dass einem da jede BH FREUDESTRAHLEND die Exportgenehmigung ausstellt, hauptsache eines von diesen "Mordinstrumenten" weniger im Land....




Ich weiss definitiv, dass einem Besitzer einer Pumgun der Verkauf nach DE verweigert wurde.

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Re: WG - Vorderschaftrepetierer

Beitrag von rhodium » Fr 13. Jan 2012, 11:57

Varminter hat geschrieben:Ich weiss definitiv, dass einem Besitzer einer Pumgun der Verkauf nach DE verweigert wurde.


Die Begründung würde ich aber gerne erfahren. Die haben doch allesamt einen totallen Knall.

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Re: WG - Vorderschaftrepetierer

Beitrag von S.W.A.T. » Fr 13. Jan 2012, 18:34

rhodium hat geschrieben:
Varminter hat geschrieben:Ich weiss definitiv, dass einem Besitzer einer Pumgun der Verkauf nach DE verweigert wurde.


Die Begründung würde ich aber gerne erfahren. Die haben doch allesamt einen totallen Knall.


Würd mich auch interessieren....ich mein was soll der sch***?
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Re: WG - Vorderschaftrepetierer

Beitrag von Promo » Fr 13. Jan 2012, 18:52

Weiß nicht was da für ein Aufstand gemacht wird, ist doch nur eine verbotene Waffe gemäß § 17 und kein Kriegsmaterial. Kann mittels der EU Verbringungsbewilligung problemlos nach Deutschland oder sonstwo verkauft werden, bei entsprechender Berechtigung kann sie auch importiert werden. Wenn die Behörde das verweigert dann ist das Rechtsbeugung, mehr nicht. Hat sich dann aber spätestens in der Berufung erledigt. Und dass irgendwann mal eine der 7.000 legal registrierten Pumpguns im Waffengebraucht auftauchen würde finde ich auch nicht so unwahrscheinlich wie hier alle tun.

Und Berechtigung dafür kriegt man mit entsprechender Begründung. Gibt ja auch Leute die Schalldämpfer bewilligt haben. Ich weiß ja nicht was hier das alles wie die Büchse der Pandora dargestellt wird.
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Re: WG - Vorderschaftrepetierer

Beitrag von Robert » Sa 14. Jan 2012, 17:22

Ich weiß ja nicht was hier das alles wie die Büchse der Pandora dargestellt wird.


Kommt wohl daher dass es bei der Mehrzahl der BH´s wirklich NICHT einfach ist.

Wie oben dargestellt: Es gibt BH´s, die Entscheiden einfach nach gutdünken auch Gesetzeswidrigen Schei**.

Diejenigen Leute die NICHT selber recherchieren gehen wenn ihnen die BH so eine illegale Vollbrunzentscheidung vorsetzt, die gehen auch nicht in die nächste Instanz sondern nehmen das so hin weil sie glauben: die BH muss es ja wissen, wenn die sagen: sorry, das ist verboten da hast Pech ghabt, dann glauben die das. Weil die BH muss es ja wissen.

Das ist ja das wirklich traurige daran: Dass man sich als Normalbürger nicht drauf verlassen kann dass eine Behörde die eigentlich das Gesetz in-und auswendig kennen müsste FÄHIG ist einem eine RICHTIGE Auskunft zu geben, oder, Gott Bewahre: einen Ordner aufzuschlagen und nachzuschauen wenn sie´s nicht wissen! :headslap:
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Re: WG - Vorderschaftrepetierer

Beitrag von Promo » Sa 14. Jan 2012, 17:53

Deshalb sind wir aber hier in einem Forum wo Antworten gegeben werden sollen die dem Gesetz entsprechen und nicht der Rechtsbeugung wie sie mancherorts angewendet wird.
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Re: WG - Vorderschaftrepetierer

Beitrag von Robert » Sa 14. Jan 2012, 18:16

Deshalb sind wir aber hier in einem Forum wo Antworten gegeben werden sollen die dem Gesetz entsprechen und nicht der Rechtsbeugung wie sie mancherorts angewendet wird.


Des wirst jetzt nicht glauben, aber: Ja, genau deshalb hab ich die falsche Aussage von anem Mitforisti ja korrigiert.

Fand aber den Einwurf mit dem Fall wo es tatsächlich von der BH verboten wurde trotzdem interessant, ist doch gut zu wissen. Möcht ich auch nicht missen den Beitrag zu dem Thema.



EDIT: Und trotzdem find ichs wichtig nicht nur darüber zu reden wies laut Gesetz sein sollte, sondern auch wie manche BH´s sich in der Praxis anstellen.

Oder willst wirklich Guten Gewissens die Leute losschicken dass sie sich a Ausnahmegenehmigung ansuchen und dann aus allen Wolken fallen wenn (Gesetzestext) Theorie und Praxis himmelweit auseinander sind?

Kann nicht schaden das vorher zu wissen wie sich manche anstellen, und das es nicht umbedingt einfach sein muss eine §17 Ausnahmegenehmigung zu erwirken auch wenn es sich laut dem Gesetzestext anhört als müsst man nur drei Kreuzchen an der richtigen Stelle machen um die zu kriegen....

Wirklich rausfinden wie die eigene BH zu dem Thema tickt, kann eh nur jeder selber.
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Re: WG - Vorderschaftrepetierer

Beitrag von santiago » Di 24. Jan 2012, 07:35

Achja versucht mal pupmgun zu suchen und wartet auf das ergebnis drum pumgarn.
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Re: WG - Vorderschaftrepetierer

Beitrag von KGR84 » Di 24. Jan 2012, 08:23

Is die Ausnahmegenehmigung auf die Waffe bezogen? (Wasffennummer? Modell?)

Also wenn einer a Ausnahme frü a Pumpn bekommen hat, und die ist angenommen kaputt gegangen, dürfte er sich dann eine von jemanden kaufen, der ebenfalls ne Ausnahme hat, und seine loswerden möchte?
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Re: WG - Vorderschaftrepetierer

Beitrag von Chester » Di 24. Jan 2012, 08:35

Naja, soweit ich weiß ist diese Genehmigung nur für die Pumpe die du bereits VOR der Gesetzesänderung besessen hast.
Sprich: Wenn du vorher schon eine hattest beschränkt sich die Genehmigung explizit auf dieses eine Modell. Du bist nicht berechtigt dir damit einfach neue Pumpn zu kaufen.

Wobei ich glaube, daß hier die Definition "Ausnahmegenehmigung" falsch ist.

Pumpgun fällt zwar unter Kat. A, aber du konntest ja sie ja vor der Gesetzesänderung problemlos kaufen. Was bei einem MG42 nicht der Fall ist :twisted:

Alle Angaben ohne Gewähr :)

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Re: WG - Vorderschaftrepetierer

Beitrag von Promo » Di 24. Jan 2012, 19:41

Bitte verbotene Waffen (§ 17) und Kriegsmaterial (§ 18) nicht durcheinander werfen, es ist zwar beides Kat.A, aber an ganz andere Auflagen gebunden. Verbotene Waffen werden von der Behörde bewilligt die auch für das jeweilige waffenrechtliche Dokument (WBK, WP) zuständig ist, Kriegsmaterial wird vom BMLV im Einvernehmen mit dem BMI bewilligt. Während für Kriegsmaterial eine Ausnahmebewilligung erforderlich ist, ist der Besitz von verbotenen Waffen an eine Bewilligung gebunden (die zwar auch nur in Ausnahmefällen erfolgt, aber keine Ausnahmebewilligung ist; siehe § 17 Abs. 3). Deshalb werden auch verbotene Waffen in der WBK bzw. im WP eingetragen (siehe dem dafür vorgesehenen Vordruck in WBK/WP), während Kriegsmaterial eine eigene Bewilligung im Sinne eines Bescheides ist.

Die Bewilligungen die im Zuge des WaffG96 erteilt wurden, wurden später waffenbezogen eingeschränkt (Vermerk auf der Rückseite der WBK über die S/N der Waffe).
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