Jokerface hat geschrieben:DerDaniel hat geschrieben:Das_Frettchen hat geschrieben:Und was is mit dem Hund passiert? Wurde er eingeschläfert? Denn das traue ich unserem Rechtsystem ohne weiteres zu.
Nein, zum Glück nicht. Die genaue Rekonstruktion ist unter anderem deswegen zustande gekommen. Hätte der Hund sofort in die Kehle gebissen wäre er wohl eingeschläfert worden, da aber erst ein Biss in den Arm erfolgte und der Einbrecher sich mit massiver Gewalt gewehrt hat (Hund hatte mehrere Prellungen und eine Platzwunde)...
Wir Nachbarn (bzw. unsere Eltern ich war damals noch ein Bub von 10 Jahren) haben sich auch massiv für den Hund eingesetzt, da er absolut harmlos war. Ich und der Sohn des Besitzer haben mit dem Hund immer gespielt und gerangelt und wenn er mal "gebissen" hat wusste er auch genau wo Schluss war.
Wie sowas heute ausgehen würde? Ich wills lieber nicht wissen.
Sobald es meine Wohn- und Berufssituation zulässt, werde ich mir jedoch auch einen Hund zulegen.
Laut aussage meiner Hundeschule sieht es folgendermaßen aus.
Hinweisschild an der Türe dass ein scharfer Hund in der Wohnung / Haus ist: Hund verletzt = selber schuld, Hund tötet = Hund einschläfern und Klage gegen den Besitzer
Kein Hinweisschild = Hund einschläfern und Klage gegen den Besitzer, da der arme Einbrecher, ja nicht die Chance hatte, nicht ein zu brechen, durch das wissen, dass da ein Hund ist.
kA ob es tatsächlich so stimmt, aber nach der Behördenlogik würde es Sinn ergeben.
so oder so lächerlich meiner Meinung nach...
lg
Ist auch lächerlich meiner Meinung nach.
Denn der Hund macht ja eigentlich nur seinen "Job", und der Einbrecher verstößt ja ganz klar gegen mindestens ein bestehendes Gesetz.
Der Hund möchte ja eigentlich nur sein Herrl oder Frauerl, bzw. sein Revier, schützen. Und mit einem Einbrecher diskutieren kann er nun mal nicht.
Klar wird er erst einmal anschlagen, dann den Einbrecher mal mit Knurren und Drohgebaren einzuschüchtern versuchen, aber wenn das alles nix bringt, bleibt ihm nur noch die Möglichkeit den Einbrecher anzugehen.
Und wenn ihn der Einbrecher auch noch angreift, oder gar zu töten versucht, wer kanns dann dem Hund übel nehmen, wenn er sich wehrt?
Die Entwicklung, einen Hund grundsätzlich als gemeingefährlich anzusehen, sobald er mal einen Einbrecher "erwischt" (sorry mir fällt kein besseres Wort ein) hat, sehe ich als sehr bedenklich an.
Denn in meinen Augen besteht ein himmelweiter Unterschied, ob ein Hund aus geringfügigstem Anlaß ein anderes Lebewesen angreift (Stichwort Hundeattacken), oder ob er quasi seinen "Job" macht.
Ein psychisch normaler und gut erzogener Hund wird ohnehin nur seinen "Job" machen, und nicht "grundlos auszucken".
Idiotischerweise wird anscheinend beides von der Justiz in einen Topf geworfen. Sprich Hund hat Mensch verletzt/getötet und Punkt.
Anscheinend wird da nicht differenziert. Da wären die Tierschutz-Organisationen aufgerufen, mal einen entsprechenden Gesetzesantrag an irgendeine Partei heranzutragen.
Die freuen sich doch eh, wenns was sinnvolles in der Sauren-Gurken-Zeit zu bequatschen und beschließen haben. Dann machens in der Zeit wenigstens etwas Sinnvolles.
Auf jeden Fall ist es erschreckend, daß sich Einbrecher anscheinend nicht mal mehr von Wachhunden und bewohnten Gebäuden abschrecken lassen. Sehr bedenkliche Entwicklung.