Hallo Leute
meine Freundin hat vor kurzem die WBK beantragt, so wies aussieht wird sich die Zustellung aber nicht bis Weihnachten ausgehen. Also habe ich mir gedacht, dass ich sie überrasche und so lange ihre Waffe bei mir eintragen lasse (ein Platz auf der WBK bei mir ist noch frei). Wie sieht die Sache dann aus, zwecks überschreiben auf meine Freundin, wenns so weit ist? Brauch ich da Kaufvertrag und blablabla alles mögliche und zu guter letzt dann einen Büma der mir das alles ins Waffenregister einträgt, oder?
ES IST SOWEIT: Der PDSV Cup 2024 hat begonnen! Teilnahmebedingungen: viewtopic.php?f=53&t=58164
Der PDSV Cup dient zur Finanzierung des Pulverdampf Forums. Bitte unterstützt unser Forum, danke!
Der PDSV Cup dient zur Finanzierung des Pulverdampf Forums. Bitte unterstützt unser Forum, danke!
9mm als Weihnachtsgeschenk
9mm als Weihnachtsgeschenk
Jäger und Sportschütze
Lee presses are sort of like harleys, half the fun is making the damn things work.
Lee presses are sort of like harleys, half the fun is making the damn things work.
- Kapselpracker
- .50 BMG
- Beiträge: 1551
- Registriert: Mo 14. Jan 2013, 14:16
- Wohnort: Wien
Re: 9mm als Weihnachtsgeschenk
Morgen!
Von all dem brauchst du nichts, nur der Erwerber muss die Verkaufsmeldung an seine zuständige BH übermitteln, Fax, Brief, Pers.
Formular
mfg Andi
Von all dem brauchst du nichts, nur der Erwerber muss die Verkaufsmeldung an seine zuständige BH übermitteln, Fax, Brief, Pers.
Formular
mfg Andi
Re: 9mm als Weihnachtsgeschenk
Gem. §28 Abs.2 des Waff-G. müssen BEIDE dies melden:
Code: Alles auswählen
(2) Im Falle der Veräußerung haben [b]der Überlasser und der Erwerber[/b] die Überlassung der Schusswaffe der Kategorie B [b]binnen sechs Wochen[/b] jener Behörde schriftlich anzuzeigen, die den Waffenpaß oder die Waffenbesitzkarte des Erwerbers ausgestellt hat. In der Anzeige sind anzugeben: Art und Kaliber, Marke, Type und Herstellungsnummer der überlassenen Waffen, sowie Name und Anschrift des Überlassers und des Erwerbers, die Nummern deren Waffenpässe oder Waffenbesitzkarten sowie das Datum der Überlassung. Mit der Anzeige ist der Behörde gegebenenfalls auch die vorherige Einwilligung des Wohnsitzstaates nachzuweisen oder die schriftliche Erklärung, die Waffe nur im Bundesgebiet besitzen zu wollen, zu übermitteln. Die Behörde ist ermächtigt, die Veräußerung jener Behörde mitzuteilen, die den Waffenpaß oder die Waffenbesitzkarte des Überlassers ausgestellt hat.
- Isegrim
- .308 Win
- Beiträge: 323
- Registriert: So 16. Mai 2010, 12:50
- Wohnort: Vöcklabruck -OÖ
- Kontaktdaten:
Re: 9mm als Weihnachtsgeschenk
Microsaft hat geschrieben:Gem. §28 Abs.2 des Waff-G. müssen BEIDE dies melden:Code: Alles auswählen
(2) Im Falle der Veräußerung haben [b]der Überlasser und der Erwerber[/b] die Überlassung der Schusswaffe der Kategorie B [b]binnen sechs Wochen[/b] jener Behörde schriftlich anzuzeigen, die den Waffenpaß oder die Waffenbesitzkarte des Erwerbers ausgestellt hat. In der Anzeige sind anzugeben: Art und Kaliber, Marke, Type und Herstellungsnummer der überlassenen Waffen, sowie Name und Anschrift des Überlassers und des Erwerbers, die Nummern deren Waffenpässe oder Waffenbesitzkarten sowie das Datum der Überlassung. Mit der Anzeige ist der Behörde gegebenenfalls auch die vorherige Einwilligung des Wohnsitzstaates nachzuweisen oder die schriftliche Erklärung, die Waffe nur im Bundesgebiet besitzen zu wollen, zu übermitteln. Die Behörde ist ermächtigt, die Veräußerung jener Behörde mitzuteilen, die den Waffenpaß oder die Waffenbesitzkarte des Überlassers ausgestellt hat.
wenigsten einer liest das Gesetz!
DVC
Isegrim
Isegrim
Re: 9mm als Weihnachtsgeschenk
passt, danke
Jäger und Sportschütze
Lee presses are sort of like harleys, half the fun is making the damn things work.
Lee presses are sort of like harleys, half the fun is making the damn things work.