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Fürn letzten Trottel...14.12.
Re: Fürn letzten Trottel...14.12.
edit 12345678
- Steppenwolf
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- Registriert: Fr 25. Jan 2019, 10:07
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Re: Fürn letzten Trottel...14.12.
Die Frage des Themenerstellers nervt weniger als die Erkenntniss, dass jeder der es jetzt noch nicht verstanden hat ( zugegeben, es ist ja auch verwirrend, gerade für Leute die nicht tag täglich im Forum rumkrebsen) ein neues Thema aufmacht wo es nur um das eine "14.12" geht
Es gibt mittlerweile gefühlte 100 Threads rund um den 14.12. - stellt doch einfach eure Fragen in den bereits vorhandenen Threads und gut ists.
@bino71 - Optimist!

Es gibt mittlerweile gefühlte 100 Threads rund um den 14.12. - stellt doch einfach eure Fragen in den bereits vorhandenen Threads und gut ists.
@bino71 - Optimist!
Das Original kann sich Fehler erlauben, die Kopie muss perfekt sein
Re: Fürn letzten Trottel...14.12.
Ich würde eher empfehlen die Suchfunktion zu verwenden, die Chance ist hoch, dass praktisch JEDE Fragestellung schon mal diskutiert wurde...
Ich empfehle folgende Threads:
WaffNov19 - mit hoher Sicherheit geklärt
viewtopic.php?f=20&t=47782
WaffNov19 - weitgehend ungeklärt
viewtopic.php?f=20&t=47783&start=15
[Info] Altbestand ab 14.12. - benötigte Einträge auf WBK
viewtopic.php?f=20&t=47868
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WaffNov19 - mit hoher Sicherheit geklärt
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[Info] Altbestand ab 14.12. - benötigte Einträge auf WBK
viewtopic.php?f=20&t=47868
Re: Fürn letzten Trottel...14.12.
Diskutiert schon, aber nicht eindeutig beantwortet. Wir drehen uns hier wieder mal im Kreis.
Was man aber mMn jedenfalls sagen kann ist, dass es besser ist sich etwas VOR dem 14.12.19 zu besorgen, was man nachher irgendwie nutzen will.
Re: Fürn letzten Trottel...14.12.
Auch "Das ist noch nicht geklärt" ist eine Antwort. Dann weiß der Fragesteller wenigstens dass er nicht weiter nach der Antwort suchen muss bis es etwas Neues gibt.
Re: Fürn letzten Trottel...14.12.
......und jeder 14/12 Thread wird mit Off-Topic Geschwafel zugemüllt, dass einem die Tränen kommen! Lese zwar gerne, aber ich hab' meine Zeit ja nicht gestohlen.
Offenbar sind eben nicht alle so super-gescheit, dass sie das neue Gesetz durchblicken. Ich inklusive.
Aber dann lese ich eben bloß mit und informiere ich.
Ein Forum diene zum Informationsaustausch und nicht zur Selbstverherrlichung.
Dampfüberdruckventil wieder zu - und Entschuldigung.
Offenbar sind eben nicht alle so super-gescheit, dass sie das neue Gesetz durchblicken. Ich inklusive.
Aber dann lese ich eben bloß mit und informiere ich.
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ETSSC & Verband & Verein
Re: Fürn letzten Trottel...14.12.
Woraus ergibt sich das eigentlich ? Wieso darf man sie dann nur noch auf dem Schießstand verwenden ? Man besitzt sie ja völlig legal...Evilcannibal79 hat geschrieben: ↑Di 26. Nov 2019, 08:50Die Magazine für dich ich noch KEINE Waffe habe darf ich behalten und auch besitzen ABER später (wenn man die passende Waffe hat) NUR AM BEHÖRDLICH GENEHMIGTEN SCHIEßSTAND VERWENDEN.Dude72 hat geschrieben: ↑Di 26. Nov 2019, 08:42Also was ist jetzt richtig?Evilcannibal79 hat geschrieben: ↑Di 26. Nov 2019, 08:33
Man darf allerdings 30er Mags besitzen und auch in der passenden Waffe verwenden wenn man VOR dem 14.12 BEIDES besitzt.
...
Ich für meinen Teil hab mir noch Magazine gekauft für Waffen die ich in Zukunft gerne hätte wie zBsp. 30er Mags für AK, FAL, G3,
sowie 33er Mags für Glock und Beretta 92 (Pistolenkarabiner)
Zu Hause anstecken wäre z.Bsp schon verboten !!
Ich versteh wirklich nicht wer sich so einen Bullshit (sry) ausdenkt. Als ob das nicht auch schon so wahnsinnig kompliziert und systemwidrig ist.
Dr. Wagner hat gemeint eine Erwerbs- und Besitzerlaubnis an die WBK geknüpft hätte vollkommen ausgereicht.
- arch enemy
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- Beiträge: 1086
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Re: Fürn letzten Trottel...14.12.
DIESE Frage zu beantworten ist ungefähr gleich schwer wie auf dem Mond Eierschwammerl mit Himbeergeschmack zu finden.Maddin hat geschrieben: ↑Mi 27. Nov 2019, 19:59Woraus ergibt sich das eigentlich ? Wieso darf man sie dann nur noch auf dem Schießstand verwenden ? Man besitzt sie ja völlig legal...Evilcannibal79 hat geschrieben: ↑Di 26. Nov 2019, 08:50Die Magazine für dich ich noch KEINE Waffe habe darf ich behalten und auch besitzen ABER später (wenn man die passende Waffe hat) NUR AM BEHÖRDLICH GENEHMIGTEN SCHIEßSTAND VERWENDEN.
Zu Hause anstecken wäre z.Bsp schon verboten !!
Ich versteh wirklich nicht wer sich so einen Bullshit (sry) ausdenkt. Als ob das nicht auch schon so wahnsinnig kompliziert und systemwidrig ist.
Dr. Wagner hat gemeint eine Erwerbs- und Besitzerlaubnis an die WBK geknüpft hätte vollkommen ausgereicht.
Re: Fürn letzten Trottel...14.12.
Ist schon klar...arch enemy hat geschrieben: ↑Mi 27. Nov 2019, 20:08DIESE Frage zu beantworten ist ungefähr gleich schwer wie auf dem Mond Eierschwammerl mit Himbeergeschmack zu finden.Maddin hat geschrieben: ↑Mi 27. Nov 2019, 19:59Woraus ergibt sich das eigentlich ? Wieso darf man sie dann nur noch auf dem Schießstand verwenden ? Man besitzt sie ja völlig legal...Evilcannibal79 hat geschrieben: ↑Di 26. Nov 2019, 08:50
Die Magazine für dich ich noch KEINE Waffe habe darf ich behalten und auch besitzen ABER später (wenn man die passende Waffe hat) NUR AM BEHÖRDLICH GENEHMIGTEN SCHIEßSTAND VERWENDEN.
Zu Hause anstecken wäre z.Bsp schon verboten !!
Ich versteh wirklich nicht wer sich so einen Bullshit (sry) ausdenkt. Als ob das nicht auch schon so wahnsinnig kompliziert und systemwidrig ist.
Dr. Wagner hat gemeint eine Erwerbs- und Besitzerlaubnis an die WBK geknüpft hätte vollkommen ausgereicht.
Jetzt gibt’s scheinbar auch keine „dynamischen“ Kategorien so wie ich das verstehe oder ?
Wieso darf man das Magazin im AUG anstecken, aber im AR nicht ? Wieso darf ich bei Magazinkompatiblität zwischen Waffen nicht untereinander tauschen ?
Das ist systemwidrig und grenzt für mich an Verfassungswidrigkeit (Gleichheitssatz, Eigentum etc.). Ich bin gespannt ob das noch ein Nachspiel haben wird.
Re: Fürn letzten Trottel...14.12.
EDITH 6789
"Geh, hoid ma amoi de Gun - i ziag mi amoi au"
- Peter L., professioneller Bodyguard
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