amstein hat geschrieben:tut mir leid... aber das mit zerlegen versteh ich sowieso überhaupt net... ein AUG Z ist auch leicht zerlegbar... und wurde ja auch dazu gebaut, um es leicht zu zerlegen...
Falsch!
Für die Zivilversion des AUGs mussten bestimmte Features wie die schnelle Laufwechselmöglichkeit ohne Werkzeug entfernt werden.
Letztendlich kann dir mit Sicherheit nur deine Behörde bzw die Sachbearbeiter vom BMI Auskunft geben.
Ich würde es als verbotene Waffe ansehen, da sie zwei Absätze im § 17 tlw oder vollständig erfüllt. Aber meine Meinung.
@Floody
wenn ich mich nicht täusche ist selbst die Ruger 10/22 take-down bei uns auch Kat. A. nebst henry survival rifle