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Einbruchsserie in Kärnten

therion
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Re: Einbruchsserie in Kärnten

Beitrag von therion » So 28. Okt 2012, 02:15

Wahrscheinlich kein Strafverteidiger ;)

Also Verhältnismäßigkeit haben wir nicht und wird auch nicht ins Gesetz hineininterpretiert.
Wenn man mit dem Ankündigen des Waffengebrauches den Waffengebrauch selbst hätte verhindern können, dann war der Waffengebrauch nicht das notwendige Mittel, um den Angriff abzuwehren. Der Waffengebrauch muss nur von der Exektuive (und da auch nicht bei Notwehr) gemäß §8 Absatz 1 WaffGebrG angedroht werden. Von Privatpersonen wird das nicht verlangt. Der Waffengebraucht muss das einzige sichere und zur Verfügung stehende Mittel sein, um einen Angriff zuverlässig abzuwehren. Wenn ich Zeit habe, den Gebrauch der Waffe anzudrohen und der Angriff dadurch zuverlässig abgewendet werden kann, dann ist ein Schießen nicht erlaubt. Wenn der Angriff weiterhin stattfindet, obwohl meine Waffe deutlich erkennbar ist, dann wird auch ein Ankündigen des Waffengebrauches keinen Sinn mehr haben, sondern dann zählen Sekunden.

Das mit dem Aufnahmegerät... naja. Grundsätzlich stimmt natürlich immer, dass man vor der Polizei keine Angaben zum Tathergang machen soll, da man unter Schock ist und da leicht einen Blödsinn zsammredet. Ich würde in der Situation den Dr. Rudolf Mayer anrufen, der wird den Fall gerne übernehmen.

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Re: Einbruchsserie in Kärnten

Beitrag von BigBen » So 28. Okt 2012, 07:14

Ich würde halt bei Eintreffen der Exekutive nicht unbedingt einen Taser, ein paar Gummischrotpatronen oder einen Pfefferspray neben der rauchenden, mit leeren Buckshothülsen geladenen Coachgun rumliegen haben - alleine um Missverständnisse zu vermeiden.
Abusus non tollit usum - Mißbrauch hebt den (ge)rechten Gebrauch nicht auf

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Re: Einbruchsserie in Kärnten

Beitrag von Helmal » So 28. Okt 2012, 11:22

therion hat geschrieben:Wahrscheinlich kein Strafverteidiger ;)

Also Verhältnismäßigkeit haben wir nicht und wird auch nicht ins Gesetz hineininterpretiert.
Wenn man mit dem Ankündigen des Waffengebrauches den Waffengebrauch selbst hätte verhindern können, dann war der Waffengebrauch nicht das notwendige Mittel, um den Angriff abzuwehren. Der Waffengebrauch muss nur von der Exektuive (und da auch nicht bei Notwehr) gemäß §8 Absatz 1 WaffGebrG angedroht werden. Von Privatpersonen wird das nicht verlangt. Der Waffengebraucht muss das einzige sichere und zur Verfügung stehende Mittel sein, um einen Angriff zuverlässig abzuwehren. Wenn ich Zeit habe, den Gebrauch der Waffe anzudrohen und der Angriff dadurch zuverlässig abgewendet werden kann, dann ist ein Schießen nicht erlaubt. Wenn der Angriff weiterhin stattfindet, obwohl meine Waffe deutlich erkennbar ist, dann wird auch ein Ankündigen des Waffengebrauches keinen Sinn mehr haben, sondern dann zählen Sekunden.

Das mit dem Aufnahmegerät... naja. Grundsätzlich stimmt natürlich immer, dass man vor der Polizei keine Angaben zum Tathergang machen soll, da man unter Schock ist und da leicht einen Blödsinn zsammredet. Ich würde in der Situation den Dr. Rudolf Mayer anrufen, der wird den Fall gerne übernehmen.



Der Herr Mayer ist ohne Frage ein hervorragender Strafverteidiger. Daneben kann ich in Wien noch etwa die Herren Ainedter, Eichenseder, Tomanek, Philipp und Hofstätter nennen, die mir bekannt sind bzw die eine hervorragende Reputation haben.
Der Schmu war ein äußerst liebenswertes Wesen. Er legte Eier, gab Milch und wurde geradezu ekstatisch, wenn man ihn hungrig ansah.

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Re: Einbruchsserie in Kärnten

Beitrag von pointi2009 » Mo 29. Okt 2012, 11:40

bei Waffengebrauch, welche auch immer im Falle von SV keine Aussage den Beamten gegenüber oder eintreffenden anderen Personen zu machen ist wohl jedem klar.

Wie schnell muss ich einen Anwalt bei der Hand haben? Ich denke da jetzt, ich hab keinen "Familienanwalt" wozu auch, jetzt komm ich in diese Situation und brauche dringend einen - wie lange lässt mir das System da Zeit. Am nächsten Tag könnte ich ja Personen anrufen und nach einem guten Anwalt fragen, in der Nacht natürlich nicht.

Bitte Info
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courage to change the things I can,
and wisdom to know the difference."

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Re: Einbruchsserie in Kärnten

Beitrag von therion » Mo 29. Okt 2012, 12:02

Es gibt einen Journaldienst anwalt (das rotiert unter den Anwälten), welcher IMMER erreichbar ist und dieser wird Dir von der Polizei selbst geholt. Kann ein sehr guter und ein normaler Anwalt sein, schlecht eher nicht. Ansonsten geben manche Anwälte die zuvor genannt wurden ja selbst eine Notrufnummer an, unter derer sie immer erreichbar sind.
Sollte Dir bei der Ersteinnahme ein Anwalt zur Verfügung gestellt werden, kannst Du diesen jederzeit Durch deinen Wunschanwalt wechseln.

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