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Einbruchsserie in Kärnten

Centershot
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Re: Einbruchsserie in Kärnten

Beitrag von Centershot » Sa 27. Okt 2012, 14:13

"Hund" ist immer gut wenn´s um Bewachung von Haus und Grund geht...dazu ein Beispiel:
Unsere Nachbarn hatten viele Jahre einen Hund...Drahthaarmischung...mittelgroß...und ein "Verbeller" vor dem Herrn!
Alle Leute die er nicht kannte hat er gemeldet wenn sie sich dem Zaun auch nur angenähert haben.
Zusteller sind nicht aus dem Auto gestiegen bevor der Hund nicht sicher - natürlich befristet - in der Garage verwahrt war.
Alle direkten Nachbarn waren seine Freunde...grundsätzlich war der Hund ein Feigling der wahrscheinlich nicht gebissen hätte...aber...er hat von seinem "Böser-Hund-Image" eindrucksvoll und gut gelebt.
"Billy" hat viele Jahre für uns alle brav gemeldet...und nie wurde in dieser Zeit in der Nachbarschaft eingebrochen.
Seit 3 Jahren gibt es keinen Hund mehr in der Nachbarschaft...dafür aber 2 Einbrüche...!
Jetzt passen wir Nachbarn einfach generell viel mehr gegenseitig auf unsere Häuser auf und Alarmanlagen wurden nachgerüstet.
Der Hund war eindeutig sympathischer und billiger...nachträglich "Danke Billy" :character-grommit: !
Centershot

Noldi
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Re: Einbruchsserie in Kärnten

Beitrag von Noldi » Sa 27. Okt 2012, 20:49

trenck hat geschrieben:Und zum Thema "auf Einbrecher schießen": es hat sich bei Gericht eingebürgert, dass durch Hauseigentümer verletzte Einbrecher von ersteren Schadenersatz, Schmerzensgeld und was auch immer einklagen und es auch zugesprochen kriegen. Kann bis zur Existenzvernichtung des Einbruchsopfers gehen. Das kann der Herr Einbrecher natürlich nur tun, wenn er überlebt. Jetzt mag jeder seine eigenen Schlüsse daraus ziehen.

Trenck



Aktnummer oder es bleibt ein Märchen!

Ein Einbrecher "muss" damit rechnen, dass er in einem Zinnsarg hinausgetragen wird. Vor allem in einem Land wie Öst. in dem es derart viele Haushalte mit Waffen gibt. Steigt der ein ist er selbst schuld. "Eigentum" und das wird ja bei einem Einbruch neben den Bewohnern bedroht, ist in Öst. AUSDRÜCKLICH ein Notwehrgrund. Es gibt überhaupt keine Ausrede. Wenn man sich ansieht welch extreme Stresssituation bei den Betroffenen durch Einbrecher ausgelöst wird und welch extreme Gefahr diese für die Bewohner und deren Eigentum darstellen, dann liegt hier eine Notwehrsituation vor. Und damit kann es keinen Schadenersatz für den Aggressor geben.
Die Verteidigung von den Bewohnern und dem Eigentum in einer Wohnung/Haus ist der einzige Rechtfertigungsgrund für eine Waffe im Gesetz. Und das eigentlich noch gar nicht so lange.
Das "Einzige" wo ich mir vorstellen kann dass ein Einbrecher Schadenersatz bekäme, ist wenn man ihm im Garten noch mal nachschießt. Im Haus, also da muss man dafür den Polizisten aber schon mächtig viel Blödsinn auftischen .... Aber genau damit die einem keinen Strick drehen können: Nach einer Notwehrsituation redet man nicht mit dem Polizisten sondern mit dem Anwalt!

Ich weiß es gab die letzten 2 Jahrzehnte ein paar lustige RichterInnen die geglaubt haben dass der Hausherr zu verurteilen ist wenn der Einbrecher tot im Flur liegt. Ich wüsste aber keinen einzigen Fall wo diese haarsträubenden Urteile nicht in 2. Instanz korrigiert worden wären.

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Re: Einbruchsserie in Kärnten

Beitrag von Helmal » Sa 27. Okt 2012, 21:07

trenck hat geschrieben:Und zum Thema "auf Einbrecher schießen": es hat sich bei Gericht eingebürgert, dass durch Hauseigentümer verletzte Einbrecher von ersteren Schadenersatz, Schmerzensgeld und was auch immer einklagen und es auch zugesprochen kriegen. Kann bis zur Existenzvernichtung des Einbruchsopfers gehen. Das kann der Herr Einbrecher natürlich nur tun, wenn er überlebt. Jetzt mag jeder seine eigenen Schlüsse daraus ziehen.

Trenck


Die Richterin/den Richter würde ich gerne kennenlernen, die heute noch in Kenntnis der zweitinstanzlichen Korrektur gerne gegen ihre eigene Karriere arbeiten. Auch ist mir weder während meinem Studium noch in meiner Praxis in der Anwaltei, noch seitdem ich an der Uni unterrichte ein derartiges Judikat untergekommen, in dem an gerechte Notwehr Schadenersatzansprüche geknüpft werden. Das wäre schlicht eine Entscheidung contra verba legis: So lange die Notwehr notwendig und verhältnismäßig ist und mit dem gelindesten Mittel geübt wird, das den Angriff verlässlich beendet ist (!) freizusprechen und sind zivilrechtliche Schadenersatzansprüche abzuweisen. Es wäre ja eine verquere Welt, würde der Zivil-/bzw Strafrichter das notwehrmäßige Verhalten als rechtmäßig einstufen und gleichzeitig auf dieser Grundlage Schadenersatz für rechtswidriges Verhalten gewähren. Ganz ausdrücklich findet sich diese Aussage auch in diesem vielbemühten Rechtssatz: http://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Just ... 0_003.html
Im Übrigen gibt es im Zivilrecht keine Definition des Notwehrbegriffes; man greift daher auf § 3 StGB zurück.
In Hinblick darauf, dass der Nachlass bzw die Erben freilich nach § 1325 ABGB einen Schadenersatzanspruch für die rechtswidrige Tötung geltend machen könnten, muss ich auch deinen letzten - besonders wenig qualifizierten - Satz in Frage stellen.

lG
Philipp

PS: Sry für die edits, ich musste mich ua mit der Verlinkung rumspielen...
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Re: Einbruchsserie in Kärnten

Beitrag von gewo » Sa 27. Okt 2012, 21:18

Helmal hat geschrieben:.....So lange die Notwehr notwendig und verhältnismäßig ist und mit dem gelindesten Mittel geübt wird, das den Angriff verlässlich beendet ist (!) freizusprechen ....


hallo

naja, das eigentliche problem kennen wir aber schon alle, oder?

entscheidungen die man im fall des falles in sekundenbruchteilen treffen muss und die - wenn man sie falsch trifft - weitreichende konsequenzen fuer eigenes leib und leben sowie das der familie und evt fuer vermoegen hat werden im nachhinein von sachverstanedigen besachverstaendigt die dafuer monatelang zeit haben und darueber entscheiden ob die reaktion angemessen war ...

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Re: Einbruchsserie in Kärnten

Beitrag von slasher » Sa 27. Okt 2012, 21:23

gewo hat geschrieben:
Helmal hat geschrieben:.....So lange die Notwehr notwendig und verhältnismäßig ist und mit dem gelindesten Mittel geübt wird, das den Angriff verlässlich beendet ist (!) freizusprechen ....


hallo

naja, das eigentliche problem kennen wir aber schon alle, oder?

entscheidungen die man im fall des falles in sekundenbruchteilen treffen muss und die - wenn man sie falsch trifft - weitreichende konsequenzen fuer eigenes leib und leben sowie das der familie und evt fuer vermoegen hat werden im nachhinein von sachverstanedigen besachverstaendigt die dafuer monatelang zeit haben und darueber entscheiden ob die reaktion angemessen war ...

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Re: Einbruchsserie in Kärnten

Beitrag von Helmal » Sa 27. Okt 2012, 21:27

gewo hat geschrieben:
Helmal hat geschrieben:.....So lange die Notwehr notwendig und verhältnismäßig ist und mit dem gelindesten Mittel geübt wird, das den Angriff verlässlich beendet ist (!) freizusprechen ....


hallo

naja, das eigentliche problem kennen wir aber schon alle, oder?

entscheidungen die man im fall des falles in sekundenbruchteilen treffen muss und die - wenn man sie falsch trifft - weitreichende konsequenzen fuer eigenes leib und leben sowie das der familie und evt fuer vermoegen hat werden im nachhinein von sachverstanedigen besachverstaendigt die dafuer monatelang zeit haben und darueber entscheiden ob die reaktion angemessen war ...

zum glueck kommt kaum wer je in diese lage


Das ist selbstverständlich richtig. Die Akademisierung einer ganz außergewöhnlichen Stresssituation ist schlicht und ergreifend nicht der Weisheit letzter Schluss. Ex post - im Nachhinein - beurteilt sich eine Sachlage vielfach einfacher, ohne Adrenalinschub und Angst ganz nüchtern nach der Frage, wo die Einschusslöcher sitzen, wie oft wie geschossen wurde und ab wann der Angreifer objektiv unfähig war, den Angriff fortzusetzen.
Wer zu viel oder "zu gut" schießt und dabei nicht unmittelbar nach der zuverlässigen Beendigung des Angriffs damit aufhört, läuft höchste Gefahr straf- und zivilrechtlich belangt zu werden. Da macht man es sich nur zu gerne einfach. Auch der vielgepriesene Blick aus der Perspektive des sich Weherenden kann nur selten wirklich zur Lösung beitragen. Und ich werde mich hüten, hier Handlungsempfehlungen zu geben.
Was unterm Strich bleibt ist der nicht nur fade, sondern geradezu bedenklich Nachgeschmack eines notwehrmäßigen Schusswaffeneinsatzes...
Zuletzt geändert von Helmal am Sa 27. Okt 2012, 21:28, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Einbruchsserie in Kärnten

Beitrag von gewo » Sa 27. Okt 2012, 21:28

slasher hat geschrieben:
gewo hat geschrieben:
Helmal hat geschrieben:.....So lange die Notwehr notwendig und verhältnismäßig ist und mit dem gelindesten Mittel geübt wird, das den Angriff verlässlich beendet ist (!) freizusprechen ....


hallo

naja, das eigentliche problem kennen wir aber schon alle, oder?

entscheidungen die man im fall des falles in sekundenbruchteilen treffen muss und die - wenn man sie falsch trifft - weitreichende konsequenzen fuer eigenes leib und leben sowie das der familie und evt fuer vermoegen hat werden im nachhinein von sachverstanedigen besachverstaendigt die dafuer monatelang zeit haben und darueber entscheiden ob die reaktion angemessen war ...

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leider nicht:

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hmmm

die armen leut
und das in dem alter ..

naja

ich denk mir halt als faustregel kann man sagen dass man in so einer situation dann wenn man auch nur die geringsten zweifel daran hat ob der einsatz einer schusswaffe wirklich das gelindeste mittel ist, sie lieber ned verwenden sollte ...

aber das muss eh jeder so handhaben wie er es fuer richtig haelt
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Re: Einbruchsserie in Kärnten

Beitrag von slasher » Sa 27. Okt 2012, 21:34

genau deshalb hab ich meine erst garnicht griffbereit!
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Re: Einbruchsserie in Kärnten

Beitrag von Helmal » Sa 27. Okt 2012, 21:34

gewo hat geschrieben:
slasher hat geschrieben:
gewo hat geschrieben:
Helmal hat geschrieben:.....So lange die Notwehr notwendig und verhältnismäßig ist und mit dem gelindesten Mittel geübt wird, das den Angriff verlässlich beendet ist (!) freizusprechen ....


hallo

naja, das eigentliche problem kennen wir aber schon alle, oder?

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leider nicht:

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hmmm

die armen leut
und das in dem alter ..

naja

ich denk mir halt als faustregel kann man sagen dass man in so einer situation dann wenn man auch nur die geringsten zweifel daran hat ob der einsatz einer schusswaffe wirklich das gelindeste mittel ist, sie lieber ned verwenden sollte ...

aber das muss eh jeder so handhaben wie er es fuer richtig haelt


Eines vorweg: Ich bin kein Strafrechtler. Mir sind aber über Kollegen, Statistiken, als auch über Kontakte in die beiden zuständigen Ministerien durchaus aktuelle Zahlen bekannt, die für sich sprechen: Österreich ist im internationalen und auch im innereuropäischen Vergleich einer der sichersten Staaten, wenn es um Gewaltverbrechen gegen das Leben geht.
Wie du ganz richtig schreibst: Es kommt auf das gelindeste, zur Verfügung stehende Mittel an, das den Angriff sicher und damit verlässlich beendet.

LG
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Re: Einbruchsserie in Kärnten

Beitrag von Teal'c » Sa 27. Okt 2012, 21:43

Helmal hat geschrieben:Wie du ganz richtig schreibst: Es kommt auf das gelindeste, zur Verfügung stehende Mittel an, das den Angriff sicher und damit verlässlich beendet.

LG

ich geb euch schon recht. Aaaaaber, ob man im Bruchteil einer Sekunde auf das gelindeste zur Verfügung stehende Mittel zurückgreift? ;) Das sollten die werten Herren im Gericht auch beachten, ich kann mir keine halbe Stunde Zeit nehmen, um alle Szenarien durchzuspielen, während ein oder zwei Vermummte spät Nachts in meinem Haus vor mir stehen...

Gut, wenn ich spät Nachts aufwach, und da steht er vor mir, komm ich eh nicht mehr zum Safe. Da gibts dann höchstens ne Wrestling Einlage. :lol:
Magnum mag man eben! :violence-sniperprone:

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Re: Einbruchsserie in Kärnten

Beitrag von slasher » Sa 27. Okt 2012, 21:46

ich könnt ihm/ihr die schlafende katze ins gesicht werfen! :lol:
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Re: Einbruchsserie in Kärnten

Beitrag von Helmal » Sa 27. Okt 2012, 21:46

Teal'c hat geschrieben:
Helmal hat geschrieben:Wie du ganz richtig schreibst: Es kommt auf das gelindeste, zur Verfügung stehende Mittel an, das den Angriff sicher und damit verlässlich beendet.

LG

ich geb euch schon recht. Aaaaaber, ob man im Bruchteil einer Sekunde auf das gelindeste zur Verfügung stehende Mittel zurückgreift? ;) Das sollten die werten Herren im Gericht auch beachten, ich kann mir keine halbe Stunde Zeit nehmen, um alle Szenarien durchzuspielen, während ein oder zwei Vermummte spät Nachts in meinem Haus vor mir stehen...

Gut, wenn ich spät Nachts aufwach, und da steht er vor mir, komm ich eh nicht mehr zum Safe. Da gibts dann höchstens ne Wrestling Einlage. :lol:


Und das is sicher gelinder als der Buckshot ;)

8-)
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Re: Einbruchsserie in Kärnten

Beitrag von Helmal » Sa 27. Okt 2012, 21:48

slasher hat geschrieben:ich könnt ihm/ihr die schlafende katze ins gesicht werfen! :lol:


Ich glaube (ohne Präjudiz :lol: ) dafür wirst du eher nicht verurteilt werden :lol:
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Re: Einbruchsserie in Kärnten

Beitrag von Capulus » Sa 27. Okt 2012, 21:50

aber wenn er eine Katzenhaarallergie hatte und deswegen erstickt, bist voll dran :mrgreen:
"der Gerät hat immer Schuld"
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DerDaniel
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Re: Einbruchsserie in Kärnten

Beitrag von DerDaniel » So 28. Okt 2012, 01:27

Habe ich eine Schusswaffe zur Verteidigung im Haus, ist es grundsätzlich angeraten eine Verteidigungswaffe geringeren Schadens (Pfefferspray) entweder nicht zu besitzen, oder sehr weit weg vom schnellen Zugriff aufzubewahren. Die Verhältnismäßigkeit ist im Gesetz (D und Ö) zwar nicht erwähnt, aber im Moment fester Bestandteil der Auslegungsfreiheit der Rechtsorgane.
Grundsätzlich sollte der Waffengebrauch angekündigt werden. Warnschüsse sind aus Gesichtspunkten des Kugelfangs/Querschläger und der akustischen Beeinträchtigung (jeder der ne Plempe in der Röhre schonma ohne Ohrschützer abgefeuert hat weiß was ich mein) nicht sinnvoll.
Wird geschossen sollte gegenüber der Polizei und Staatsanwaltschaft keine Aussage gemacht werden, außer über die eigenen Personalien.

Das alles habe ich in einem längeren Gespräch mit einem befreundeten Anwalt erfahren. Sein abschließender Tipp war, so doof es klingt, neben die Waffe ein Aufnahmegerät zu legen und das einzustecken/einzuschalten wenn man die Waffe zur SV auspackt.

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