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Obacht in der U6
Obacht in der U6
Der nächste U6 Vergewaltiger ist unterwegs, Geld und Handy hat er auch gleich mitgenommen damit sichs auszahlt, vielleicht erwischens ihn wenn er in ein paar Monaten wieder mal nach Österreich "arbeiten" kommt. Öffi fahren in Wien ist anscheinend ziemlich gefährlich in der heutigen Zeit.
Wenn ich eine Frau wäre würd ich sofort einen Waffenpass beantragen mit der Begründung: Habe kein Auto, muss mit der U6 fahren.
http://wien.orf.at/news/stories/2564736/
http://wien.orf.at/news/stories/2564487/
http://wien.orf.at/news/stories/2564321/
Wenn ich eine Frau wäre würd ich sofort einen Waffenpass beantragen mit der Begründung: Habe kein Auto, muss mit der U6 fahren.
http://wien.orf.at/news/stories/2564736/
http://wien.orf.at/news/stories/2564487/
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Re: Obacht in der U6
wp-antrag wird wahrscheinlich mit der begründung "kaufens sich an pfefferspray" abgelehnt...
Re: Obacht in der U6
Das Verkehrsministerium hat heuer eine Verordnung erlassen, derzufolge Privatpersonen keine "geladene" Waffe in Öffis bei sich führen dürfen ...
Die Öffis sind seit kurzem in Öst. eine ausdrücklich ausgewiesene Gun-Free-Zone!
Die Öffis sind seit kurzem in Öst. eine ausdrücklich ausgewiesene Gun-Free-Zone!
Re: Obacht in der U6
Nicht, dass ich zum zivilen Ungehorsam aufrufen will, Gott bewahre. Aber wo kein Kläger, da kein Richter. Der Kontrolleur wird dich kaum durchsuchen, ob du eine Waffe eingesteckt hast. Darf er auch nicht. Und solange du die Waffe als Inhaber eines WP so gut versteckt führst, dass es keinem auffällt, seh ich kein Problem. Und wenn was ist, und du das Ding BERECHTIGT ziehst, dreht dir hoffentlich auch keiner einen Strick.
Dazu eine Geschichte aus Vorarlberg. Da hat einer versucht, ein 16jähriges Mädchen zu vergewaltigen. Sie hat sich erfolgreich mit Pfefferspray gewehrt. Den sie ja eigentlich nicht haben durfte, weil er eine Waffe und ab 18 Jahren erlaubt ist. Und, ist ihr was passiert? Nö! Weil es zum Glück noch genug Polizisten mit Hausverstand gibt. Und sie nach einer versuchten Vergewaltigung wegen einer Übertretung nach dem WaffG anzuzeigen, wäre außer komplett dämlich und unverhältnismäßig gar nix!
Aber in Österreich haben viele Leute a) keine Ahnung von Schusswaffen und b) panische Angst davor. Dann tut noch die tolle Berichterstattung der div Medien das ihrige dazu und schließlich kommen so blödsinnige Verordnungen raus. Traurig, einfach traurig!
Dazu eine Geschichte aus Vorarlberg. Da hat einer versucht, ein 16jähriges Mädchen zu vergewaltigen. Sie hat sich erfolgreich mit Pfefferspray gewehrt. Den sie ja eigentlich nicht haben durfte, weil er eine Waffe und ab 18 Jahren erlaubt ist. Und, ist ihr was passiert? Nö! Weil es zum Glück noch genug Polizisten mit Hausverstand gibt. Und sie nach einer versuchten Vergewaltigung wegen einer Übertretung nach dem WaffG anzuzeigen, wäre außer komplett dämlich und unverhältnismäßig gar nix!
Aber in Österreich haben viele Leute a) keine Ahnung von Schusswaffen und b) panische Angst davor. Dann tut noch die tolle Berichterstattung der div Medien das ihrige dazu und schließlich kommen so blödsinnige Verordnungen raus. Traurig, einfach traurig!
Zuletzt geändert von Gh0st am Do 27. Dez 2012, 14:20, insgesamt 1-mal geändert.
If you do not throw away your concern about yourself, your mind will do harm to you in the end.
(The Bansenshukai - Japan's Premier Ninja Manual)
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Re: AW: Obacht in der U6
Ausgemachter Unsinn
In den Transportbedingungen des VOR steht das seit mind 20 Jahren drin. Nichts Neues und nichts vom Ministerium.
Grüße
Sandman
Gesendet mit Tapatalk (inkl. Tippfehler)
In den Transportbedingungen des VOR steht das seit mind 20 Jahren drin. Nichts Neues und nichts vom Ministerium.
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.357mag, .45ACP, .22lr, .243win, 7x57, 7x64, .303Brit., .308win, 7,62x54R, .30-06, .300 Styria Magnum, 8x57IS, .338Lap.Mag., 11x36R, 16/70, 12/76, 10/89
Re: Obacht in der U6
Gh0st hat geschrieben:... keine Ahnung von Schussaffen...
damit kenne ich mich aber auch nicht aus
Geh bitte...
Von meinem iPhone 17 gesendet...
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Re: AW: Obacht in der U6
sandman hat geschrieben:Ausgemachter Unsinn
In den Transportbedingungen des VOR steht das seit mind 20 Jahren drin. Nichts Neues und nichts vom Ministerium.
sandman hat Recht. Die Richtlinie wurde dieses Jahr sogar "gelockert". Nach den ursprünglichen Transportbedingungen hätte auch die Exekutive nicht mit geladener Waffe mitfahren dürfen. Seit diesem Jahr ist ein "ausgenommen Exekutive" enthalten
Re: AW: Obacht in der U6
Noldi hat geschrieben:Das Verkehrsministerium hat heuer eine Verordnung erlassen, derzufolge Privatpersonen keine "geladene" Waffe in Öffis bei sich führen dürfen ...
Die Öffis sind seit kurzem in Öst. eine ausdrücklich ausgewiesene Gun-Free-Zone!
Was ist mit unterladener waffe?
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Re: Obacht in der U6
da gab es doch erst unlängst einen Thread über dieses Thema!? Leider finde ich es nicht mehr (vermutlich weil es offtopic in irgend einem anderen Thread versteckt ist und die Suche mir diesbezüglich nicht wohlgesonnen scheint). Soweit ich mich erinnere (leider nur vage), ging es darum, dass die Bestimmungen in den öffentlichen Verkehrsmitteln (ÖBB?, Wiener Linien?) insofern verschärft wurden, als eine Übertretung nicht nur ein Verstoß gegen die Beförderungsbedingungen darstellt, sondern auch waffenrechtliche Konsequenzen haben kann. Bitte korrigiert mich, wenn mich meine Erinnerung täuscht.
Re: Obacht in der U6
Armalito hat geschrieben:Gh0st hat geschrieben:... keine Ahnung von Schussaffen...
damit kenne ich mich aber auch nicht aus
*rofl* Weltklasse. Tjaja, Korrekturlesen hilft
Aber Schussaffen? Ich versuch mir das grad bildlich vorzustellen
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Re: AW: Obacht in der U6
h.-j. hat geschrieben:Noldi hat geschrieben:Das Verkehrsministerium hat heuer eine Verordnung erlassen, derzufolge Privatpersonen keine "geladene" Waffe in Öffis bei sich führen dürfen ...
Die Öffis sind seit kurzem in Öst. eine ausdrücklich ausgewiesene Gun-Free-Zone!
Was ist mit unterladener waffe?
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Das tragen einer unterladenen bzw halb-geladenen Waffe gilt als führen!
Es kann keine Waffenrechtlichen Konsequenzen haben, da man ja "nur" gegen das Hausrecht der ÖBB bzw. der Wiener Linien verstößt.
Im Gesetz werden ja Orte und Ereignisse wo man nicht führen darf definiert: Gericht und Massenveranstaltungen (Demonstrationen etc.)
Re: Obacht in der U6
Manchmal postet ihr wirklich wie Schussaffen.
Da werden Frauen in der U-Bahn oder nach einer U-Bahnfahrt vergewaltigt und ihr diskutiert Transportbedingungen...
Schaut euch lieber aufmerksam um, ob ihr den Typ von den Fotos erkennt.
In Graz hat das jedenfalls funktioniert.
Da werden Frauen in der U-Bahn oder nach einer U-Bahnfahrt vergewaltigt und ihr diskutiert Transportbedingungen...
Schaut euch lieber aufmerksam um, ob ihr den Typ von den Fotos erkennt.
In Graz hat das jedenfalls funktioniert.
Re: Obacht in der U6
Er wurde bereits in Graz am Jakominiplatz festgenommen
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Re: Obacht in der U6
sandman hat geschrieben:Ausgemachter Unsinn
In den Transportbedingungen des VOR steht das seit mind 20 Jahren drin. Nichts Neues und nichts vom Ministerium.
In den Eisenbahnschutzvorschriften von der Frau Bundesminister Bures stehts aber drinnen.
Relativ neu und aus dem Verkerhsministerium.
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassu ... r=20007900
Bud Spencer hat geschrieben:Es kann keine Waffenrechtlichen Konsequenzen haben, da man ja "nur" gegen das Hausrecht der ÖBB bzw. der Wiener Linien verstößt.
Man begeht eine Verwaltungsübertretung seit 01.09.2012
Re: Obacht in der U6
Thule hat geschrieben:In den Eisenbahnschutzvorschriften von der Frau Bundesminister Bures stehts aber drinnen.
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassu ... r=20007900
Das ist zum ausjudiszidieren.
Da jedem sonst die Möglichkeit gegeben werden müsste (wie im Gericht) seine Waffe abzugeben bzw. sicher zu entladen. Dies ist nicht der Fall.
Wie wird es geahndet?! Das ist eine Vorschrift, weil Bahn ein Staatsbetrieb ist.