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Re: FFW in geschloßenen Zimmer abfeuern ( Selbstverteidigung daheim )

Verfasst: Do 4. Mai 2017, 11:21
von cas81
eXistenZ hat geschrieben:Sich über SV Gedanken zu machen und keine Alarmanlage zu haben, ist mir unverständlich.
Und wenn er sie umgeht? Hingegen kann die Alarmanlage ggf leichter umgangen werden, als Sicherheitstür und -fenster. Also müsste doch jeder, der sich Gedanken um SV im Eigenheim macht, zusätzlich zu Waffe, Training, Alarmanlage auch Sicherheitstüren und -fenster haben. Demnach braucht er auch einen Geldscheisser, bzw überhaupt die Möglichkeit, all das anbringen zu dürfen. Blöd, wennst im Altbau wohnst, bei dem du nicht mal die Fenster anpassen darfst. Einen solchen Fall kenne ich persönlich. Muss die Familie jetzt umziehen, wenn er sich eine Waffe zur SV anschafft? Kirche im Dorf lassen, ich weiss schon. Aber nur zum Verständnis, dass nicht immer jeder Mangel auf Fahrlässigkeit beruht und die Grenzen nun mal individuell sind.
eXistenZ hat geschrieben:Weniger effektive Unterschallmuni herstellen ist keine gute Idee.
Du bist ein Marshall und Sanow- Anhänger, oder? Oder liegts an jagdlicher Erfahrung mit GK- Gewehr? Jedenfalls ist eine bei FFW- Kalibern geschwindigkeitrelevante Komponente bis heute, trotz aller Bemühungen, nicht nachgewiesen. Dass die 250gr- Slug @ 800fps idR und in Summe innenballistisch betrachtet böser gegen Weichziele hinter mässigen Barrieren ist, als das 115gr- Projektil @ 1.300 fps, ist hingegen seit Jahrzehnten erwiesen. Die reine Geschwindigkeit wird erst relevant, wenn das Gewebe weiter / schneller / stärker gedehnt wird, als dass seine Möglichkeit der Rückbildung besteht. Wie das Gummiband im Socken, das durch das Schleudern in der Waschmaschine kaputt geht. Übertragen auf organisches Gewebe tritt dieser Umstand um die 2.000 fps ein und ist selbst dann abhängig von der verdrängten Masse und der Art des Gewebes. Darum greift der Grundsatz "handguns suck" und es beeinflusst auch bspw .233 Rem, falls sich das Geschoss nicht zerlegt/nennenswert verformt.
eXistenZ hat geschrieben:Wenn der Kriminelle auf seinen Gehörschutz vergessen hat, kann das ein Vorteil sein
:? Der lässt sich also vom Überschallknall eines winzigen Projektils, der nur noch ein Tropfen auf dem heissen Stein in einer Akutsituation darstellt, von seinem Vorhaben abbringen. Na gut... MIR persönlich wäre da die eigene Orienierung und die eigenen zu erwartenden Schäden wichtiger, als eine extrem weit hergeholte theoretische Möglichkeit. Oder meinst du, wenn es wahrscheinlich ist, dass du selbst einen Gehörschutz aufgesetzt hast? Dann muss ich das zurücknehmen...

Re: FFW in geschloßenen Zimmer abfeuern ( Selbstverteidigung daheim )

Verfasst: Do 4. Mai 2017, 11:27
von susi
gewo hat geschrieben:alarmanlage evt zur abschreckung
und zur information via SMS bzw anruf aufs handy im alarmfall

ansonsten nutzlos



Dem stimme ich absolut zu. Einbrecher werden es sich überlegen, ob sie bei mir einbrechen, oder beim Nachbarn, der keine Alarmanlage besitzt 8-) Und ganz wichtig: ich selber werde vorgewarnt, daß jetzt gleich etwas passieren wird.

Für ein Haus muß man da schon mit 4.000,- aufwärts rechnen.

Der Versicherung würde ich den Einbau einer Alarmanlage nicht melden. Die Prämie wird um 5% billiger, aber wenn ein Einbruch stattfindet und irgendetwas hat bei der Alarmanlage nicht funktioniert, dann bezahlt die Versicherung nichts!!

Re: FFW in geschloßenen Zimmer abfeuern ( Selbstverteidigung daheim )

Verfasst: Do 4. Mai 2017, 11:28
von Norander
Die 5-7000€ für eine vernünftige Alarmanlage investiere ich lieber in ein größeres und sichereres Auto. Die Wahrscheinlichkeit eines schweren Verkehrsunfall ist um ein vielfaches höher als ein heißer Einbruch bei der der Verbrecher die Konfrontation sucht.

Bei einer Wohnung im dritten Stock läßt sich eine Alarmsicherung viel leichter verwirklichen als bei einem älteren Einfamilienhaus. Da sieht es mit der Kosten-Nutzen Rechnung gleich einmal anders aus.

Wenn der Schlafbereich durch eine widerstandsfähige Türe und mit Rolläden gesichert ist, sollte dies ausreichen.

Re: FFW in geschloßenen Zimmer abfeuern ( Selbstverteidigung daheim )

Verfasst: Do 4. Mai 2017, 11:35
von susi
Norander hat geschrieben:Die 5-7000€ für eine vernünftige Alarmanlage investiere ich lieber in ein größeres und sichereres Auto. Die Wahrscheinlichkeit eines schweren Verkehrsunfall ist um ein vielfaches höher als ein heißer Einbruch bei der der Verbrecher die Konfrontation sucht.



Stimmt. Einen Verkehrsunfall zu erleben ist weitaus wahrscheinlicher :?
Da geht es aber dann um Autos ab 40.000,- ohne Extras. Die haben sehr wohl andere Sicherheitstandards als Skoda und Co.

Re: FFW in geschloßenen Zimmer abfeuern ( Selbstverteidigung daheim )

Verfasst: Do 4. Mai 2017, 11:38
von gewo
susi hat geschrieben:.
Der Versicherung würde ich den Einbau einer Alarmanlage nicht melden. Die Prämie wird um 5% billiger, aber wenn ein Einbruch stattfindet und irgendetwas hat bei der Alarmanlage nicht funktioniert, dann bezahlt die Versicherung nichts!!



richtig !

Re: FFW in geschloßenen Zimmer abfeuern ( Selbstverteidigung daheim )

Verfasst: Do 4. Mai 2017, 11:46
von Scaramanga
Dem stimme ich absolut zu. Einbrecher werden es sich überlegen, ob sie bei mir einbrechen, oder beim Nachbarn, der keine Alarmanlage besitzt


Dem schliesse ich mich zu 100% an.
Bei den diversen Einbruchserien in den letzten Jahren in meiner Wohngegend wurden in den meisten Fällen Objekte OHNE Alarmanlage ausgeräumt.

Habe noch keinen Euro bereut, den ich in Sicherheit investiert habe.
Eine Alarmanlage (mit zusätzlichen Innenalarm sowie Rauchmelder und Co2 Warner) ist natürlich nur Teil eines umfassenden und durchdachten Sicherheitskonzepts.
Einfriedung, die den Namen auch verdient, Sicherheitstüre sowie einbruchhemmende Fenster vom Keller hinauf bis zum Dachflächenfenster sind heutzutage IMHO ein Muss.

Re: FFW in geschloßenen Zimmer abfeuern ( Selbstverteidigung daheim )

Verfasst: Do 4. Mai 2017, 11:57
von eXistenZ
cas81 hat geschrieben:
eXistenZ hat geschrieben:Weniger effektive Unterschallmuni herstellen ist keine gute Idee.
Du bist ein Marshall und Sanow- Anhänger, oder? Oder liegts an jagdlicher Erfahrung mit GK- Gewehr? Jedenfalls ist eine bei FFW- Kalibern geschwindigkeitrelevante Komponente bis heute, trotz aller Bemühungen, nicht nachgewiesen. Dass die 250gr- Slug @ 800fps idR und in Summe innenballistisch betrachtet böser gegen Weichziele hinter mässigen Barrieren ist, als das 115gr- Projektil @ 1.300 fps, ist hingegen seit Jahrzehnten erwiesen. Die reine Geschwindigkeit wird erst relevant, wenn das Gewebe weiter / schneller / stärker gedehnt wird, als dass seine Möglichkeit der Rückbildung besteht. Wie das Gummiband im Socken, das durch das Schleudern in der Waschmaschine kaputt geht. Übertragen auf organisches Gewebe tritt dieser Umstand um die 2.000 fps ein und ist selbst dann abhängig von der verdrängten Masse und der Art des Gewebes. Darum greift der Grundsatz "handguns suck" und es beeinflusst auch bspw .233 Rem, falls sich das Geschoss nicht zerlegt/nennenswert verformt.

Aber mit 9Para wird in der Regel mehr geübt als mit .45ACP. Verteidigungsmunition ist bei 9Para auf Überschallgeschwindigkeit ausgelegt ... zuverlässigeres Aufpilzen
Ich persönlich bin überhaupt kein gro0er Freund von FFW-Kaliber für SV. Langwaffenkaliber sind weitaus zuverlässiger im effektiven stoppen von Angriffen und wenn man wirklich schießen muss, braucht man in der Regel die schnelle Wirkung ganz dringend.
Ich habe aber auch den Vorteil das in meiner Situation das Geschoss nicht das Haus verlassen würde. Ist bei anderen ein heikleres Thema.

eXistenZ hat geschrieben:Oder meinst du, wenn es wahrscheinlich ist, dass du selbst einen Gehörschutz aufgesetzt hast? Dann muss ich das zurücknehmen...

Ja.

Grundsätzlich bin ich der Meinung das eine Alarmanlage eine sehr gute Investition ist. Eine gut sichtbare Alarmanlage lässt die Wahrscheinlichkeit Opfer eines Einbruchs zu werden im großen Stil sinken. Selbst bei heißen Einbrüchen, verliert der Kriminelle das gewünschte Überraschungsmoment was in den meisten Fällen zur Beendigung der Straftat führt. Kriminelle bevorzugen leichte Opfer und es gibt jede Menge davon.
Bei einem Schwerkriminellen der maximale Konfrontation sucht bringt die Alarmanlage wertvolle Zeit um sich in Stellung zu bringen.
Ich würde meine Alarmanlage nicht wieder hergeben.

Re: FFW in geschloßenen Zimmer abfeuern ( Selbstverteidigung daheim )

Verfasst: Do 4. Mai 2017, 12:22
von cas81
eXistenZ hat geschrieben:Verteidigungsmunition ist bei 9Para auf Überschallgeschwindigkeit ausgelegt ... zuverlässigeres Aufpilzen
Das ist zu 100% obsolet, somit heutzutage schlicht falsch. Ist keine Meinungsfrage, sondern eine Tatsache. Critical Duty, Gold Dot, HST, Golden Saber, Rangers und wie sie alle heissen, fliegen alle innerhalb des Schallbereichs und pilzen verlässlich auf, haben dabei ein höheres Moment und verhalten sich konstanter als ihre leichteren Genossen. Voraussetzung, wie bei jedem HP, ist natürlich, dass sie nicht zu langsam daherkommen. Die sind aber so gebaut und manche haben sogar noch einiges an Spielraum nach unten. Besonders Ami- Behörden setzen im letzten Jahrzehnt zunehmend auf heavy for caliber Geschosse, auch innerhalb derselben Hersteller (somit preislich irrelevant) und gründen ihre Wahl auf Schusswechsel unter unterschiedlichsten Bedingungen, Autopsieberichten, etc, die auch in den Weiten des Netzes als Nadel im Heuhaufen zu finden sind. Schwere Geschosse verlieren prozentual auch weniger Geschwindigkeit, wenn sie aus kürzeren Läufen verschossen werden. Heutzutage überwiegen die Vorteile, lediglich die Hartzieldurchschlagung iSv Metall, teilweise Holz, etc wird geringfügig herabgesetzt. Kleidung, Knochen, Weichziele, Geschwindigkeiterhalt, Verlässlichkeit und Gleichmässigkeit sprechen dagegen für die schweren, langsameren, "leiseren" Geschosse. Die Vorteile der .45er werden also mehr pseudo als tatsächlich übernommen, die Nachteile von 9mm und 45er aber eher ausgegrenzt. Things change.
eXistenZ hat geschrieben:Ich persönlich bin überhaupt kein gro0er Freund von FFW-Kaliber für SV. Langwaffenkaliber sind weitaus zuverlässiger im effektiven stoppen von Angriffen und wenn man wirklich schießen muss, braucht man in der Regel die schnelle Wirkung ganz dringend.
Nachvollziehbar. Bist halt beidhändig belegt, aber ballistisch eine andere Welt.

Re: FFW in geschloßenen Zimmer abfeuern ( Selbstverteidigung daheim )

Verfasst: Do 4. Mai 2017, 12:45
von eXistenZ
cas81 hat geschrieben:
eXistenZ hat geschrieben:Verteidigungsmunition ist bei 9Para auf Überschallgeschwindigkeit ausgelegt ... zuverlässigeres Aufpilzen
Das ist zu 100% obsolet, somit heutzutage schlicht falsch. Ist keine Meinungsfrage, sondern eine Tatsache.

Ich dachte dabei auch an die Österreich übliche Muni wie Magtech First Defense & Co. Die sind mit Überschallgeschwindigkeit unterwegs.
Teilmantelhohlspitz ist in Österreich grundsätzlich verboten. Für die Jagd und den Sport gibt es Ausnahmen, aber auch NUR dafür. Ich will den Täterschutz in Österreich nicht unterschätzen. Wir haben keine castle doctrine, dafür den Straftatbestand der Notwehrüberschreitung.

Re: FFW in geschloßenen Zimmer abfeuern ( Selbstverteidigung daheim )

Verfasst: Do 4. Mai 2017, 13:19
von gewo
eXistenZ hat geschrieben:Teilmantelhohlspitz ist in Österreich grundsätzlich verboten. Für die Jagd und den Sport gibt es Ausnahmen, aber auch NUR dafür.


ich glaube mich erinnern zu koennen dass die ausnahme lautet: der besitz ist jaegern und sportschuetzen erlaubt

von der "verwendung fuer .." keine spur

aber ich suchs mir jetzt ned raus
evt lieg ich ja auch falsch

Re: FFW in geschloßenen Zimmer abfeuern ( Selbstverteidigung daheim )

Verfasst: Do 4. Mai 2017, 14:04
von eXistenZ
gewo hat geschrieben:
eXistenZ hat geschrieben:Teilmantelhohlspitz ist in Österreich grundsätzlich verboten. Für die Jagd und den Sport gibt es Ausnahmen, aber auch NUR dafür.


ich glaube mich erinnern zu koennen dass die ausnahme lautet: der besitz ist jaegern und sportschuetzen erlaubt

von der "verwendung fuer .." keine spur

aber ich suchs mir jetzt ned raus
evt lieg ich ja auch falsch

Im Ergebnis bedeutet dies, dass nach ho. Rechtsansicht Personen, die nachweisen, dass sie die Jagd durch eine gültige Jagdkarte oder den Schießsport durch einen gültigen Schützenpass eines Landesschützenverbandes die Mitgliedschaft in einem Schießsportverein) ausüben, dem § 5 der 1.WaffV waffentechnisch entsprechende Munition für ihre Jagd- und Sportwaffen erwerben oder besitzen dürfen.
http://iwoe.at/wp-content/uploads/2013/ ... nition.pdf

Wenn man eine Pistole mit WBK Begründung Sport und Bereithaltung zur SV hat, wäre mir das zu wenig Rechtssicherheit.
Ich würde in Ö keine FFW mit Teilmantelhohlspitz zur SV verwenden.

Re: FFW in geschloßenen Zimmer abfeuern ( Selbstverteidigung daheim )

Verfasst: Do 4. Mai 2017, 14:23
von Hane
Wenn ich eine Waffe für SV verwenden müsste, wäre es mir egal welche Waffe oder Munition es ist.
Ich würde sogar, wenn möglich, dem Angreifer seine illegale Waffe entreißen und ohne vor die Munition zu prüfen mich verteidigen, falls notwendig.

Re: FFW in geschloßenen Zimmer abfeuern ( Selbstverteidigung daheim )

Verfasst: Do 4. Mai 2017, 14:48
von gewo
eXistenZ hat geschrieben:Im Ergebnis bedeutet dies, dass nach ho. Rechtsansicht Personen, die nachweisen, dass sie die Jagd durch eine gültige Jagdkarte oder den Schießsport durch einen gültigen Schützenpass eines Landesschützenverbandes die Mitgliedschaft in einem Schießsportverein) ausüben, dem § 5 der 1.WaffV waffentechnisch entsprechende Munition für ihre Jagd- und Sportwaffen erwerben oder besitzen dürfen.

Ich würde in Ö keine FFW mit Teilmantelhohlspitz zur SV verwenden

das steht dir natuerlich frei

du hast jetzt aber eh selber gepostet dass man sie besitzen darf
von "einsatz zur..." oder "verwendung fuer ..." keine rede ....

Re: FFW in geschloßenen Zimmer abfeuern ( Selbstverteidigung daheim )

Verfasst: Do 4. Mai 2017, 14:59
von eXistenZ
gewo hat geschrieben:
eXistenZ hat geschrieben:Im Ergebnis bedeutet dies, dass nach ho. Rechtsansicht Personen, die nachweisen, dass sie die Jagd durch eine gültige Jagdkarte oder den Schießsport durch einen gültigen Schützenpass eines Landesschützenverbandes die Mitgliedschaft in einem Schießsportverein) ausüben, dem § 5 der 1.WaffV waffentechnisch entsprechende Munition für ihre Jagd- und Sportwaffen erwerben oder besitzen dürfen.

Ich würde in Ö keine FFW mit Teilmantelhohlspitz zur SV verwenden

das steht dir natuerlich frei

du hast jetzt aber eh selber gepostet dass man sie besitzen darf
von "einsatz zur..." oder "verwendung fuer ..." keine rede ....

Besitzen darf man sie mit Jagdkarte/Schützenpass, die Intention des Gesetzgebers ist aber sehr naheliegend.
Herauskommen würde was Anwalt/Gericht daraus macht.
Wenn man eine Waffe mit der Begründung "Bereithaltung zur SV" hat und diese dann mit Teilmantelhohlspitz zuhause geladen hat, bräuchte es keinen sehr begabten Staatsanwalt damit man damit nach einer SV großen Ärger bekommt.

Re: FFW in geschloßenen Zimmer abfeuern ( Selbstverteidigung daheim )

Verfasst: Do 4. Mai 2017, 15:02
von gewo
eXistenZ hat geschrieben:Wenn man eine Waffe mit der Begründung "Bereithaltung zur SV" hat und diese dann mit Teilmantelhohlspitz zuhause geladen hat, bräuchte es keinen sehr begabten Staatsanwalt damit man damit großen Ärger bekommt.


ich sehe das anders

ich besitze die munition legal
die verwendung ist nicht eingeschraenkt
ende der geschichte

einigen wir uns doch bitte einfach drauf dass wir uns nicht einigen koennen