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Kirchenbeitrag - wenn man noch nie einbezahlt hat?

Verfasst: So 14. Apr 2019, 11:17
von neuwertig
Weil das Thema gerade wieder mal diskutiert wurde:

Die Krichenbeitragstelle fordert eine Person zum zahlen des Kirchenbeitrags auf:
- die Person ist getauft, gefirmt und erwachsen
- die Person hat aber bisher noch nie Kirchenbeitrag bezahlt

Jetzt kommen die Briefe mit der Aufforderung zur Zahlung und der "Drohung" mit dem Rechtsreferat.
Muss die Person zahlen, obwohl sie eben noch nie Kirchenbeitrag bezahlt hat? (und damit evtl. noch nie "selbst beigetreten" ist oder hätte sie als Erwachsener sofort austreten müssen?)

P.S.: Bitte nicht über Sinn/Herkunft d. Kirchenbeitrags bzw. die Kirche an sich diskutieren. Das macht eh jeder für sich aus. Und Lösungsmöglichkeiten für das Problem gibt es natürlich genug (zb. einfach zahlen und dann austreten usw). Darum geht's mir nicht. Ich möcht nur mal wissen, was das "Rechtsreferat" tatsächlich erfolgreich einklagen kann bzw. schon einklagt hat.

Re: Kirchenbeitrag - wenn man noch nie einbezahlt hat?

Verfasst: So 14. Apr 2019, 11:46
von Balistix
Die Beitragspflicht beginnt mit der Volljährigkeit, nicht mit der ersten Einzahlung. Sofern die Person der katholischen Kirche angehört (wovon ich bei Taufe/Firmung ausgehe; zur Religionsmündigkeit siehe auch https://www.oesterreich.gv.at/themen/le ... 20005.html), ist sie beitragspflichtig.

https://www.erzdioezese-wien.at/pages/i ... nantworten
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassu ... r=10009211
https://www.erzdioezese-wien.at/kirchenbeitragsordnung

Re: Kirchenbeitrag - wenn man noch nie einbezahlt hat?

Verfasst: So 14. Apr 2019, 11:53
von aragorn

Re: Kirchenbeitrag - wenn man noch nie einbezahlt hat?

Verfasst: So 14. Apr 2019, 12:33
von DaOage
Theoretisch ist es ja so, das man weder bei Taufe, noch Kommunion, noch Firmung voll Geschäftsfähig und damit auch nicht Vertragsfähig ist.

Dh die Eltern schliessen mehr oder weniger einen Vertrag der mit Volljährigkeit schlagend und durch die Vorschreibung fällig wird.

Ist das gesetzlich in Ordnung?

Re: Kirchenbeitrag - wenn man noch nie einbezahlt hat?

Verfasst: So 14. Apr 2019, 12:44
von Maddin
DaOage hat geschrieben:
So 14. Apr 2019, 12:33
Theoretisch ist es ja so, das man weder bei Taufe, noch Kommunion, noch Firmung voll Geschäftsfähig und damit auch nicht Vertragsfähig ist.

Dh die Eltern schliessen mehr oder weniger einen Vertrag der mit Volljährigkeit schlagend und durch die Vorschreibung fällig wird.

Ist das gesetzlich in Ordnung?
Mit 14 Jahren ist man bereits mündiger Minderjähriger und kann sich innerhalb seiner Geschäftsfähigkeit verpflichten, ohne seine Lebensbedürfnisse zu gefährden. Über erworbenes Vermögen aus einem Job kann man voll verfügen. Man kann auch aus der Kirche austreten, wen man das möchte.

Wer mit Volljährigkeit noch nicht selbsterhaltungsfähig ist braucht auch keinen Kirchenbeitrag leisten. Insofern ist alles ok.

Re: Kirchenbeitrag - wenn man noch nie einbezahlt hat?

Verfasst: So 14. Apr 2019, 12:57
von Dextera
Wär ja auch ne geile Logik ... weil man bisher übersehen wurde, erlischt sogleich jede weitere Beitragspflicht :D

Re: Kirchenbeitrag - wenn man noch nie einbezahlt hat?

Verfasst: So 14. Apr 2019, 13:01
von Papa Bär
Es ist ganz einfach, wer den Beitrag nicht zahlen will, soll austreten.
Aber dabei bleiben und hoffen, dass man durch ein etwaiges Schlupfloch im Gesetz (dass es nicht gibt und das nur eine urbane Legende ist) sich durchschummeln kann, ist nicht ok.

Re: Kirchenbeitrag - wenn man noch nie einbezahlt hat?

Verfasst: So 14. Apr 2019, 13:16
von Alaskan454
Was ich definitiv sagen kann ist wenn du nur einmal bezahlst und dann nicht mehr,dann pfänden sie dich was ich wenn jemand noch nie bezahlt hat so noch nicht gehört habe.Aber wie die anderen gesagt haben,wennst auststrittst bist auf der sicheren Seite.

Re: Kirchenbeitrag - wenn man noch nie einbezahlt hat?

Verfasst: So 14. Apr 2019, 13:55
von DaOage
Maddin hat geschrieben:
So 14. Apr 2019, 12:44
DaOage hat geschrieben:
So 14. Apr 2019, 12:33
Theoretisch ist es ja so, das man weder bei Taufe, noch Kommunion, noch Firmung voll Geschäftsfähig und damit auch nicht Vertragsfähig ist.

Dh die Eltern schliessen mehr oder weniger einen Vertrag der mit Volljährigkeit schlagend und durch die Vorschreibung fällig wird.

Ist das gesetzlich in Ordnung?
Mit 14 Jahren ist man bereits mündiger Minderjähriger und kann sich innerhalb seiner Geschäftsfähigkeit verpflichten, ohne seine Lebensbedürfnisse zu gefährden. Über erworbenes Vermögen aus einem Job kann man voll verfügen. Man kann auch aus der Kirche austreten, wen man das möchte.

Wer mit Volljährigkeit noch nicht selbsterhaltungsfähig ist braucht auch keinen Kirchenbeitrag leisten. Insofern ist alles ok.
Ich bin zb mit 12 gefirmt worden, dh nur Taschengeldgeschäfte :think:

Re: Kirchenbeitrag - wenn man noch nie einbezahlt hat?

Verfasst: So 14. Apr 2019, 14:06
von Maddin
DaOage hat geschrieben:
So 14. Apr 2019, 13:55
Maddin hat geschrieben:
So 14. Apr 2019, 12:44
DaOage hat geschrieben:
So 14. Apr 2019, 12:33
Theoretisch ist es ja so, das man weder bei Taufe, noch Kommunion, noch Firmung voll Geschäftsfähig und damit auch nicht Vertragsfähig ist.

Dh die Eltern schliessen mehr oder weniger einen Vertrag der mit Volljährigkeit schlagend und durch die Vorschreibung fällig wird.

Ist das gesetzlich in Ordnung?
Mit 14 Jahren ist man bereits mündiger Minderjähriger und kann sich innerhalb seiner Geschäftsfähigkeit verpflichten, ohne seine Lebensbedürfnisse zu gefährden. Über erworbenes Vermögen aus einem Job kann man voll verfügen. Man kann auch aus der Kirche austreten, wen man das möchte.

Wer mit Volljährigkeit noch nicht selbsterhaltungsfähig ist braucht auch keinen Kirchenbeitrag leisten. Insofern ist alles ok.
Ich bin zb mit 12 gefirmt worden, dh nur Taschengeldgeschäfte :think:
Ja, aber die Eltern bestimmen in diesem Alter laut Gesetz dein Bekenntnis. Sogar gegen deinen Willen. Schau dir die Links oben an. Du hast nur Mitspracherecht.

Bezüglich der Geschäftsfähigkeit wollte ich nur aufzeigen, dass man mit 14 Jahren sehrwohl schon „vertragsfähig“ ist. Auch wenn das wie gesagt hier keine Rolle spielt.

Wer gegen diese Bestimmung ob der Verfassungsmäßigkeit Bedenken hat möge sich an den VfGH wenden.

https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassu ... r=10009571

Re: Kirchenbeitrag - wenn man noch nie einbezahlt hat?

Verfasst: So 14. Apr 2019, 15:26
von neuwertig
Papa Bär hat geschrieben:
So 14. Apr 2019, 13:01
Es ist ganz einfach, wer den Beitrag nicht zahlen will, soll austreten.
Aber dabei bleiben und hoffen, dass man durch ein etwaiges Schlupfloch im Gesetz (dass es nicht gibt und das nur eine urbane Legende ist) sich durchschummeln kann, ist nicht ok.
Ja bzw. darum gings eh nicht.
Die Frage ging in die Richtung,
- ob man gar nicht austreten muss, weil man ja als Erwachsener nie bezahlt hat und daher nie beigetreten ist (dass das nicht so ist habe ich gerade gelesen - siehe "religionsmündig" mit 14 Jahren ...)
oder
- ob man eben die Forderungen begleichen muss und erst danach austreten kann.

Danke für die Antworten!! :clap:

Re: Kirchenbeitrag - wenn man noch nie einbezahlt hat?

Verfasst: So 14. Apr 2019, 16:05
von Paddy91
Ich zahl die paar Hunderter gerne. Schon alleine deswegen weil ich an zentralen Punkten gerne Kirchen sehe und nicht Starbucks, Versandlager oder Moscheen.

Re: Kirchenbeitrag - wenn man noch nie einbezahlt hat?

Verfasst: So 14. Apr 2019, 16:26
von Kitty
kommt jetzt drauf an.... wielange ist das 1. schreiben schon her? Wieviele Mahnungen sind gefolgt?
Person steht (whs schon 5 vor 12) vor der Wahl entweder bezahlen oder austreten
Lg

Re: Kirchenbeitrag - wenn man noch nie einbezahlt hat?

Verfasst: So 14. Apr 2019, 16:33
von Dobi
Also mit Rechtsabteilung und Pfändung kommen sie normalerweise nur, wenn man nicht reagiert und alles ignoriert!
Man kann mit denen ganz normal reden!
Bei mir haben sie mal 2 Jahre ausgesetzt, als ich fast gar keine Kohle hatte …

Re: Kirchenbeitrag - wenn man noch nie einbezahlt hat?

Verfasst: So 14. Apr 2019, 16:39
von AUG-andy
Kitty hat geschrieben:
So 14. Apr 2019, 16:26
kommt jetzt drauf an.... wielange ist das 1. schreiben schon her? Wieviele Mahnungen sind gefolgt?
Person steht (whs schon 5 vor 12) vor der Wahl entweder bezahlen oder austreten
Lg
Austreten kein Problem.
Aber die letzten 3 Jahre werden dir nicht erspart bleiben.
War bei meinen Eltern so , kannst aber in Raten zahlen.
Sonst kommt ein Brief von der Rechtsabteilung und in der letzten Instanz
die (Lohn) Pfändung .