ES IST SOWEIT: Der PDSV Cup 2024 hat begonnen! Teilnahmebedingungen: viewtopic.php?f=53&t=58164
Der PDSV Cup dient zur Finanzierung des Pulverdampf Forums. Bitte unterstützt unser Forum, danke!

Tipp des Tages: Wie mache ich meinen Garantieanspruch NICHT geltend

Antworten
gewo
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 36531
Registriert: Mo 10. Mai 2010, 12:09
Wohnort: Wien
Kontaktdaten:

Tipp des Tages: Wie mache ich meinen Garantieanspruch NICHT geltend

Beitrag von gewo » Mo 14. Okt 2019, 19:04

im leben eines waffenhaendlers kommt einen so maches unter
und nix davon kann man sich von der seele schreiben weil halt alles vertraulich und blablabla


voellig entkleidet von allen daten und fakten moechte ich aber doch hier eine aktuelle sache posten in welcher sich der kunde unwissentlich in eine situation gebracht hat aus der ihm keiner mehr helfen kann
eventuell ist das ja mal fuer jemand hilfreich


waffenkauf im jänner
gekauft wird eine waffe eines hersteller der weltweit dafuer bekannt ist nur perfekt funktionierende waffe zu bauen und der auch bei schaeden sehr kulant ist
es handelt sich um eine waffe in einem sehr starken handfeuerwaffenkaliber, es ist keine 9x19 oder ähnliches

der kunde ist wiederlader
schiesst seine wiedergeladene munition
und hat nach relativ kurzer zeit das problem dass es ihm beim schuss den auszieher aus der waffe schmeisst

kunde geht zum verkauefer und bestellt den auszieher als ersatzteil
auszieher kommt nicht kurzfristig

kunde faehrt daher zum nur wenige autominuten entfernten buchsenmacher und "stuetzpunktpartner" des herstellers, dieser ist gleichzeitig direkter mitbewerber des eigentlichen verkauefers und kauft dort den auszieher neu
er kauft (!) den auszieher dann noch vier mal in den nächsten paar wochen dort neu
immer wieder schmeisst es den auszieher aus der waffe beim schuss
nun auch mit werksmunition

er ersucht den stuetzpunktpartner die waffe zum hersteller einzuschicken
bis er die waffe dort wieder bekommt dauert es vier (?) monate
der stuetzpunktpartner hat dem hersteller mitgeteilt dass der kunde mit wiedergeladener munition geschossen hat
der hersteller hat daraufhin mit verweis auf seine garantiebedingungen bekannt gegeben dass es keine garantie fuer diese waffe gibt (hat aber trotzdem einen neuen auszieher auf kulanz beigelegt)

beim testschiessen schmeisst es nun im oktober auch diesen fuenften auszieher wieder raus

der kunde ist daraufhin sauer, er nimmt kontakt zum verkauefer auf, und will sein geld zurueck weil die waffe defekt ist
gleichzeitig teilt er dem verkaeufer mit dass er in zukunft nur mehr beim involviertem buechsenmacher einkaufen wird weil ihm der "so sehr geholfen hat" in dieser sache


an der stelle kannst dir nur mehr an den kopf greifen damit er dir vor lauter schuetteln ned runterfaellt ....

---------------------------------

wo liegen die fehler?

1.) die garantiebedingungen wurden missachtet
2.) statt gewaehrleistung beim verkauefer wurde garantie bei einem vertreter des herstellers in anspruch genommen
3.) die garantie wurde noch dazu bei einem marktteilnehmer in anspruch genommen der sich durch den eingetretenen wegfall der garantie genuesslich zuruecklehnt und sagt "geh einfach zum meinem mitbewerber wo du die waffe gekauft hast, der soll dir die waffe zuruecknehmen, und dir dein geld in voller hoehe rueckerstatten, die waffe ist hin"
4.) der eigentliche verauefer wurde mit dem thema nicht als erster (innerhalb der beweislast umkehr der gewaehrleistungsfrist, also innerhalb der ersten sechs monate) in anspruch genommen, sondern als letzter von allen nach ca 9 monaten und erst als der zug im wahrsten sinne des wortes abgefahren ist


was ist passiert?

der kunde hat sich hier selbst ausgedrippelt
das ist einfach sehr unklug

und am ende glaubt er noch dass der der ihn in das ganze mit rein manoevriert hat und der am ersatzteilverkauf - im zuge einer garantieleistung(!) - verdient hat waere der "gute"



was kann der kaeufer jetzt noch tun?

im prinzip nix

beim hersteller und beim grosshaendler ist im reparaturprotokoll der waffe vermerkt dass der kunde mit wiedergeladener munition geschossen hat - der stuetzpunkthanelder hat dankenswerter weise auch noch an den hersteller uebermittelt mit welchem huelsenfabrikat, und welcher ladungen geschossen wurde - :doh:

der verkaufer kann natuerlich die waffe zuruecknehmen wenn er will,
freiwillig,
wird er aber nicht machen koennen, denn verkaufen kann er sie nicht und sie nimmt ihm jetzt in diesem zustand auch keiner mehr zurueck
das waere fuer den verkaufer ein totalverlust, also handelsspanne weg und warenwert auch weg
wird keiner machen
soviel kundenbindungeffekte gibts garned
und eine schlechte nachrede hat er ja eh schon, da aendert sich nix mehr


der kaeufer koennte mal zur abwechslung was sinnvolles machen und versuchen rauszufinden WARUM der auszieher dauernd rausfliegt
wenn es ein kunde ist der am schiesstand bekannt dafuer ist gerne mal full-size-ladungen zu laden und zu schiessen dann koennte er mal drueber nachdenken was bei einer ueberladung kaputt geworden sein koennte und koennte den teil tauschen in dem der auszieher verriegelt
der firing pin und die auszieher stange kosten zusammen keine 15.- und sind ratz-fatz getauscht
evt ist auch ein falscher firing-pin "hineingetauscht" worden im zueg der ganze reparaturversuche des "buechsenmachers", das muesste dann spaeter bei der schlussendlichen einsendung zum hersteller aber aufgefallen sein, denk ich (es seien denn die waffe war gar nicht beim hersteller sondern nur beim grosshanelder, das weiss man ned so genau ...)

wenn der neue teil - gemeinsam mit einem neuen auszieher - wieder spinnt dann hat es wohl wirklich am verschluss was abgeschrammt
das waere schlecht, ein neuer verschluss in dem kaliber kostet mit innenteilen fast 400,-
wenn der herr stuetzpunkthaendler buechsenmacher will kriegt er den auch als leeren verschluss da sind wir eher bei 250,-


fazit
vorsicht beim wiederladen der grossen FFW kaliber
auch wenn waffenmodelle bestimmter hersteller in 9x19 als panzer und unkaputtbar gelten ... bei den ganz grossen kalibern sind die CIP werte peinlichst einzuhalten sonst wird es teuer
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in Salzburg, Tirol und Kärnten möglich.

eriochromcyanin
.308 Win
.308 Win
Beiträge: 322
Registriert: Sa 7. Sep 2013, 16:50

Re: Tipp des Tages: Wie mache ich meinen Garantieanspruch NICHT geltend

Beitrag von eriochromcyanin » Mo 14. Okt 2019, 19:50

Lieber gewo,

Wie soll man sich denn nun im Falle einer Gewährleistung korrekt verhalten?
Disclaimer
Die Inhalte meines Betrages wurden gemäß der Nutzungsbedingungen automatisch zensiert bzw. korrigiert.

gewo
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 36531
Registriert: Mo 10. Mai 2010, 12:09
Wohnort: Wien
Kontaktdaten:

Re: Tipp des Tages: Wie mache ich meinen Garantieanspruch NICHT geltend

Beitrag von gewo » Mo 14. Okt 2019, 20:30

eriochromcyanin hat geschrieben:
Mo 14. Okt 2019, 19:50
Lieber gewo,

Wie soll man sich denn nun im Falle einer Gewährleistung korrekt verhalten? Ich habe nämlich bei einem händler, der hier im Forum sehr aktiv ist, ein Gewehr gekauft. Das gewehr ist von einem bekannten österreichischen hersteller. Das gewehr war leider defekt und ich habe es nach einer Woche dem händler zurück gebracht.

Jetzt, drei Monate später, ist die Waffe nicht mehr auffindbar. Der händler sagt, sie wurde eingeschickt. Sowohl der Hersteller, als auch der Großhändler wissen davon allerdings nichts. Die waffe war nie dort.

Wie würdest du, lieber gewo, in diesem fall weiter vorgehen?
das gibts in der form nicht
da muss es einen kommunikationsfehler geben

unabhaengig von der sache

1.) "wer schreibt der bleibt", daher immer alles schriftlich machen

2.) einschreibbriefe und anwaltsdrohungen sind sehr kontraproduktiv wenn nicht von anfang an VOELLIG UND UNZWEIFELHAFT klar ist dass es sich um eine garantieleistung oder gewaehrleistung handelt
ich kenne haendler die in dem moment wo ein einschreibbrief oder eine anwaltsdrohung am tisch liegt nix mehr weiter tun und auf das eintreffen des anwaltsschreibens warten
kulanz wird ab dem moment nicht mehr weiter eingeraeumt

3.) waffen verschwinden ned
wenn eine waffe verschwindet ist der haendler umgehend verpflichtet eine anzeige zu erstatten
kommt schon mal vor am versandweg aber davon kann er den kunden ja umgehend in kenntnis setzen
was sollte daran ein problem fuer ihn sein?

4.) waffenhandel ist anders
wenn du versuchst normale handelsrichtlinen beim waffenhandel anzulegen wirst ned weit kommen
wir haben lieferfristen zwischen einigen monaten und einigen jahren
eine reparatur innerhalb von vier wochen gibts ned in der branche
ned mal innerhalb oesterrreichs
bei keinem hersteller
und wenns ins ausland geht mit der reparatur dann hast mal alleine fuer aus und einfuhrgenehmigungen jeweils mehrere wochen ...
das bestaetigt dem kunden und dessen anwalt dann gerne auch kostenpflichtig der gerichtlich beeidetet sachverstaendige vor gericht weil das ist branchenueblich
um dem kunden zu helfen "doktert" daher auch schon mal der haendler an reklamationen rum um macht das problem dadurch manchmal noch schimmer
schnelle hilfe ist daher oft keine besonders gute hilfe


im konkreten fall:
du hast offenbar mit den haendler und dem lieferanten(?) kontakt und mochtest das selber aufklaeren (das musst du nicht, aber wenn du das willst kann man das natuerlich machen)
- lass dir von haendler bekannt geben WANN er die waffe an WEN gesendet hat (schriftlich)
- frag den haedler ob er sicher ist dass die waffe auch beim empfaenger eingetroffen ist (schriftlich)
- frag den haendler ob er dir unterlagen zum versand uebermitteln kann weil du dort nachfragen willst (bei manchen haendlern wird hier ende gelaender sein weil es im prinzip ihre sache ist wo sie reparieren bzw ueberpruefen lassen, in anbetracht dessen, dass der waffenhandel ein sonderfall ist, und man im normalen handel von reparaturzeiten von nur max 4-6 als zumutbar ausgeht, wird der haendler - fuer den fall dass die sache doch gerichtsanhaengig wird - sich mit einer verweigung der auskunft warum es um so viel laenger dauert sehr schlechte karten vor gericht machen mit einer auskunftsverweigerung , er wird dir daher die information geben normalerweise, wenn er clever ist). mach das schriftlich.
- frag beim angegebenen versandempfaenger an ob die waffe eingetroffen ist und ob angaben zur dauer der ueberpruefung bzw reparatur gemacht werden koennen. der lieferant wird dir das aus datenschutzgruenden evt nur sagen wenn du drauf hinweist dass der haendler dir die kontaktdaten und die versanddaten gegeben hat
mach das schriftlich.
- an dieser stelle musst du alle infos haben die du brauchst
wenn dir der empfaenger SCHRIFTLICH mitteilt, er hat die ware ned, obwohl der handler dir SCHRIFTLICH mitteilt er hat sie an ihn verschickt dann teile den haendler SCHRIFTLICH mit das die waffe offenbar in verlust gegangen ist und du innerhalb von drei tagen eine anzeige bei der polizei machst und seine aufsichtsbehoerde (jeweils zustaendige waffenbehoerde) darueber informieren wirst
spaetestens dann gehts rasch mit infos ;-)

PS:
ich habe solche sachverhalte schon oefter gehoert
am ende haben sich einige als fakten dargestellte sachverhalte aber immer als "ich habe geglaubt" , "man kann doch annehmen", "es waere doch zu vemuten", "meine kollegen haben aber alle gesagt dass", "in einem youtube video habe ich gesehen" usw rausgestellt

waffen veschwinden am versandweg
wenn sowas passiert ist beim haendler feuer am dach
der ruft im viertelstundentakt beim versandunternehmen an
und die koennen dort ned das telefon abheben weil die kripo in der telefonzentrale steht und namen und wohnadressen aller beteiligter haben will und verlangt dass die betreffenden lenker und helfer unverzueglich zur vernehmung hergeholt werden (DAS ist uebrigens der grund warum alle paketdienste den versand von waffen ablehnen, die wollen ned den ganzen affenzirkus bei jedem einzelnen verlust eines paketes. ...)

es ist daher unwahrscheinlich dass bei einem tatsaechlichen waffenverlust keiner mit dir redet
ruf an
verlang den chef
und was du mit ihm vereinbarst oder was er dir sagt lasst dir im anschluss SCHRIFTLICH bestaetigen
wenn er nix bestaetigen will mach dir ein memo und schick es ihm SCHRIFTLICH

PPS: solltest du meinen ein anrecht drauf zu haben im tagestakt zu erfahren wo und auf welcher werkbank und bei welchem service mitarbeiter des lieferanten oder des herstellers sich deine waffe gerade befindet ... nein, sorry, das hast du nicht ... genau so wenig wie der handler erfaehrt wo seine bestellungen grad liegen auf die er seit wochen wartet

wenn du also in wirklichkeit meinst "keiner sagt mir wo meine waffe dzt ist" oder gar "keiner sagt mir wann ich sie zurueck bekommen" meinst dann haette ich mir die tipperei sparen koennen

die relevante frage ist "hat die waffen grad wer, ja oder nein"
diese auskunft solltest du bekommen
wennst im halbtagesintervall die leute antelefonierst und anmailst kann ich dir aus erfahrung sagen das themen wie kulanz oder "im zweifel fuer den kunden" bei auftretenden fehlern komplett vom tisch sind
sowohl beim haendler als auch beim hersteller

bei reparaturen im inland sollte eine reparatur- bzw ueberpruefungsdauer von ca. drei monaten in ueblichen faellen - selbst wenn die sommerferien reinfallen - sich ausgehen koennen
wenn was schiefgeht dann auch ein paar wochen laenger
da kriegst von den beteiligten aber normalerweise auskunft warums laenger dauert bzw was schief gegangen ist
Zuletzt geändert von gewo am Mo 14. Okt 2019, 20:36, insgesamt 4-mal geändert.
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in Salzburg, Tirol und Kärnten möglich.

Evilcannibal79
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 1934
Registriert: Mo 27. Jul 2015, 13:39
Wohnort: Kufstein

Re: Tipp des Tages: Wie mache ich meinen Garantieanspruch NICHT geltend

Beitrag von Evilcannibal79 » Mo 14. Okt 2019, 20:30

Man geht mit dem defekten Teil dort hin wo man es gekauft hat und nirgends anderswo hin.
Erst wenn dieser Schritt nicht zufriedenstellend war würde ich den Kontakt zum Hersteller suchen.
Scheixxx auf den Großhändler, die interessiert das meistens wenig.
"Ich hab hier 6 kleine Freunde, die alle schneller laufen als du ... "

22.lr, 9x19, 7,62x54 R, 45 acp, 40 s&w, 16/70, 38.spec, 357 mag, .243, .308, .223, .300 Winmag, 454 Casull

gewo
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 36531
Registriert: Mo 10. Mai 2010, 12:09
Wohnort: Wien
Kontaktdaten:

Re: Tipp des Tages: Wie mache ich meinen Garantieanspruch NICHT geltend

Beitrag von gewo » Mo 14. Okt 2019, 20:39

Evilcannibal79 hat geschrieben:
Mo 14. Okt 2019, 20:30
Man geht mit dem defekten Teil dort hin wo man es gekauft hat und nirgends anderswo hin.
Erst wenn dieser Schritt nicht zufriedenstellend war würde ich den Kontakt zum Hersteller suchen.
Scheixxx auf den Großhändler, die interessiert das meistens wenig.
so und nicht anders

der grosshandler und der hersteller haben auch GENAU NIX mit einem gewaehrleistungs anspruch zu tun

genauso wenig wie der haendler eigentlich was mit einem garantie anspruch zu tun hat
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in Salzburg, Tirol und Kärnten möglich.

sauersigi
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 2729
Registriert: Do 9. Jan 2014, 22:32
Wohnort: NÖ Süd

Re: Tipp des Tages: Wie mache ich meinen Garantieanspruch NICHT geltend

Beitrag von sauersigi » Mo 14. Okt 2019, 21:38

wer hat soviel Zeit eine ganze Armada von Beteilgten zu nerven....welchen Warenwert hat die Waffe?...20.000 Euro?
Als Wiederlader weiss man üblicherweise was man macht, bzw. machen kann. Wenn ich die Grenzen ausreize, hab ich halt mein Hobby um eine Facette teurer gemacht. Aber deswegen so einen Tamtam.. unverständlich.

in meinem Bereich glauben Kunden an die immerwährende Gewährleistung. Aber wie schon genannt, der Ton macht die Musik...
„Ich dulde es nicht, dass mir Unrecht getan wird. Ich dulde es nicht, dass ich beleidigt werde. Und ich dulde es nicht, dass man mir zu nahe tritt. Ich bin anderen gegenüber gerecht und fordere auch von diesen Gerechtigkeit.“
John Wayne

Evilcannibal79
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 1934
Registriert: Mo 27. Jul 2015, 13:39
Wohnort: Kufstein

Re: Tipp des Tages: Wie mache ich meinen Garantieanspruch NICHT geltend

Beitrag von Evilcannibal79 » Mo 14. Okt 2019, 22:13

gewo hat geschrieben:
Mo 14. Okt 2019, 20:39
Evilcannibal79 hat geschrieben:
Mo 14. Okt 2019, 20:30
Man geht mit dem defekten Teil dort hin wo man es gekauft hat und nirgends anderswo hin.
Erst wenn dieser Schritt nicht zufriedenstellend war würde ich den Kontakt zum Hersteller suchen.
Scheixxx auf den Großhändler, die interessiert das meistens wenig.
so und nicht anders

der grosshandler und der hersteller haben auch GENAU NIX mit einem gewaehrleistungs anspruch zu tun

genauso wenig wie der haendler eigentlich was mit einem garantie anspruch zu tun hat

Eh ned aber wenn alle Stricke reißen ist der Hersteller der Einzige der einem noch weiterhelfen kann.
Wenn ihm was an der Reputation seiner Produkte liegt.
"Ich hab hier 6 kleine Freunde, die alle schneller laufen als du ... "

22.lr, 9x19, 7,62x54 R, 45 acp, 40 s&w, 16/70, 38.spec, 357 mag, .243, .308, .223, .300 Winmag, 454 Casull

kurtk
.308 Win
.308 Win
Beiträge: 413
Registriert: So 6. Mär 2011, 18:51

Re: Tipp des Tages: Wie mache ich meinen Garantieanspruch NICHT geltend

Beitrag von kurtk » Mo 14. Okt 2019, 22:19

Am besten, wenn meine Waffe die ich bei einen Händler gekauft habe einen Fehler hat, freundlich und nett das Gespräch unter erwachsenen Menschen suchen und dann gibts keine Probleme mit vielleicht Montags grantigen Händler.
Auch ein Grund warum ich keine Gebrauchtwaffe kaufe, kannst nie wissen was das Gerät mitgemacht hat aber der Gebrauchthandel siehe Forum läuft eigentlich ganz gut.

Benutzeravatar
joe77
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 659
Registriert: Di 1. Jun 2010, 17:21
Wohnort: nördl. OÖ

Re: Tipp des Tages: Wie mache ich meinen Garantieanspruch NICHT geltend

Beitrag von joe77 » Mo 14. Okt 2019, 22:39

sauersigi hat geschrieben:
Mo 14. Okt 2019, 21:38

in meinem Bereich glauben Kunden an die immerwährende Gewährleistung. Aber wie schon genannt, der Ton macht die Musik...
Sorry, für offtopic

Sigi was arbeitest?
Landmaschinen Vertreter / Verkäufer ?
Da gibt's einige Kunden die das glauben... :P :P
mfg
Josef

Alle Aussagen ohne Garantie, etc.
Meine eigene Meinung, Daten ohne Gewehr etc.
Und einiges wird ab und zu am Smartphone getippt, also Nachsicht bitte ;)

sauersigi
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 2729
Registriert: Do 9. Jan 2014, 22:32
Wohnort: NÖ Süd

Re: Tipp des Tages: Wie mache ich meinen Garantieanspruch NICHT geltend

Beitrag von sauersigi » Mo 14. Okt 2019, 22:58

joe77 hat geschrieben:
Mo 14. Okt 2019, 22:39
sauersigi hat geschrieben:
Mo 14. Okt 2019, 21:38

in meinem Bereich glauben Kunden an die immerwährende Gewährleistung. Aber wie schon genannt, der Ton macht die Musik...
Sorry, für offtopic

Sigi was arbeitest?
Landmaschinen Vertreter / Verkäufer ?
Landmaschinenvertreter....ja die bekommen auch was zu hören, da kenne ich wen beim Pöttinger, der erzählt auch Sachen..
Aber zu deiner Frage:
Verkauf , Beratung und Entwicklung von techn. Produkten für flächige Heiz und Kühlsysteme.
Bsp.
Endkunde der über unseren Kunden, ( z.B.Installateur), vor 20 Jahren einen Heizkreisverteiler mit Stellantrieben gekauft hat. Nach einem Blitzschlag, für den wir, der Installateur oder auch der Elektriker der die Dinger angeschlossen hatte, ganz sicher nichts dafür können, meint...So a Klumpert...aber ihr tauscht ma des sicher aus, kostet euch ja nix...der depperte Installateur meint des geht net, deswegen komm i zu euch , den Hersteller...Oiso was is...
Dieser Endkunde kann vorsichtig ausgedrückt, mit dem Ende seines Rückgrates eine Rohrpost zum städtischen Klärwerk verschicken.

Bei einer Anfrage, die die üblichen Umgangsformen wie Bitte, Danke enthalten, die Stimme am Telefon oder bei einem persönlichen Besuch dabei ruhig bleibt.
Da kann es schon mal passieren dass nach Abklärung welchen Stellantrieb, welche Hubhöhe, oder gar Verkaufsjahr die Teile hatten, wir ins Lager gehen, die Ersatzteile suchen und dem Endkunden zu dem wir in keinem Zeitpunkt eine Geschäftsbeziehung hatten, ( der Installateur war unser Kunde) die Teile kostenfrei mitgeben oder zusenden.
„Ich dulde es nicht, dass mir Unrecht getan wird. Ich dulde es nicht, dass ich beleidigt werde. Und ich dulde es nicht, dass man mir zu nahe tritt. Ich bin anderen gegenüber gerecht und fordere auch von diesen Gerechtigkeit.“
John Wayne

Antworten