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Fürn letzten Trottel...14.12.

Verfasst: Di 26. Nov 2019, 00:07
von Mr_M
Also was soll ich sagen. Ich hab mir zwar einige Beiträge durchgelesen, aber vielleicht hat wer Mitleid und beantwortet mir die Frage betreffend dem 14.12. auf einfachste Weise.

Welche Änderungen gibt es jetzt wirklich betreffend Altbestand, weil sich einige hier noch vor dem 14.12. einen Halbautomaten zulegen mit der Begründung, dass ist dann Altbestand oder einige Verkaufen mit dem Hinweis jetzt noch schnell einen HA bis zum 14.12. ebenfalls mit der Begründung "Altbestand"

Ist des jetzt wirklich ein Insider Schmäh ? Das Einzige, was bei mir hängen bleibt ist das mim Magazin. Sonst ist für mich net wirklich was weltbewegendes ersichtlich, was mich interessiert (und wieviel Anbauteile man dann haben darf und Zubehör und sonstiges interessiert mich nicht; und auch ein Wechsel von A nach B und umgekehrt und die Einstufung von C und D oder was da auch immer passiert interessiert mi a net). Und ja das, daß Angebot an HA eigentlich ja noch steigt.

Ich habs deswegen Müllhalde gepostet, weil ich schon ein schlechtes Gewissen hab den xten Beitrag wegen dem Thema aufzumachen!

Re: Fürn letzten Trottel...14.12.

Verfasst: Di 26. Nov 2019, 00:53
von Chris Mannix
es geht darum große Mags als Altbestand zu Besitzen (LW >10 , KW >20) da man diese in Zukunft nur mehr als Edelsportschütze (teilnahme des Vereins an internationalen Bewerben) erwerben kann.

meines wissens :roll:

man möge mich berichtigen

Re: Fürn letzten Trottel...14.12.

Verfasst: Di 26. Nov 2019, 08:33
von Evilcannibal79
Ab 14.12 kann man KEINE 30er Mags ohne Bewilligung mehr kaufen.
Man darf allerdings 30er Mags besitzen und auch in der passenden Waffe verwenden wenn man VOR dem 14.12 BEIDES besitzt.

NACH dem 14.12 hat man nur noch als EDELSPORTSCHÜTZE die Möglichkeit 30er Mags zu erwerben und zu verwenden.

Wenn man VOR dem 14.12 grosse Magazine (Lang und Faustfeuerwaffe) besitzt aber nicht die passende Waffe dazu, darf man diese später am BEHÖRDLICH GENEHMIGTEN SCHIEßPLATZ anstecken/verwenden.

Wenn du beides bis zum 14.12 nicht hast, kannst du in Zukunft einen HA nur noch mit 10er Mags, bzw. eine Pistole mit max 20er Mags betreiben.
Die Hürden für den Kauf von 30er Mags sind dann so hoch das die meisten keinen Zugang mehr dazu haben werden.

Wenn dir das aber egal ist und du auch mit 10er bzw. 20er Mags zufrieden bist.......na dann erfreu dich an der neuen Vielfalt der Halbautomatischen Gewehre die da kommen wird.

Ich für meinen Teil hab mir noch Magazine gekauft für Waffen die ich in Zukunft gerne hätte wie zBsp. 30er Mags für AK, FAL, G3,
sowie 33er Mags für Glock und Beretta 92 (Pistolenkarabiner)

Re: Fürn letzten Trottel...14.12.

Verfasst: Di 26. Nov 2019, 08:38
von HowlingWolf
Evilcannibal79 hat geschrieben:
Di 26. Nov 2019, 08:33
Man darf allerdings 30er Mags besitzen und auch in der passenden Waffe verwenden wenn man VOR dem 14.12 BEIDES besitzt.

NACH dem 14.12 hat man nur noch als EDELSPORTSCHÜTZE die Möglichkeit 30er Mags zu erwerben und zu verwenden.
Kleiner Zusatz: Wenn man vor dem Stichtag Waffe UND passende große Magazine hat, darf man die (passenden) großen Magazine auch weiterhin erwerben.

Quelle:
WaffG §17 Abs. 3 (Auszug) hat geschrieben: Der Erwerb, der Besitz und das Führen von Magazinen gemäß Abs. 1 Z 9 und 10 für Schusswaffen, die aufgrund einer Bewilligung nach Abs. 1 Z 7, 8 oder 11 besessen werden, bedarf keiner gesonderten Bewilligung.

Re: Fürn letzten Trottel...14.12.

Verfasst: Di 26. Nov 2019, 08:42
von Dude72
Evilcannibal79 hat geschrieben:
Di 26. Nov 2019, 08:33

Man darf allerdings 30er Mags besitzen und auch in der passenden Waffe verwenden wenn man VOR dem 14.12 BEIDES besitzt.

...
Ich für meinen Teil hab mir noch Magazine gekauft für Waffen die ich in Zukunft gerne hätte wie zBsp. 30er Mags für AK, FAL, G3,
sowie 33er Mags für Glock und Beretta 92 (Pistolenkarabiner)
Also was ist jetzt richtig?

Re: Fürn letzten Trottel...14.12.

Verfasst: Di 26. Nov 2019, 08:48
von Evilcannibal79
HowlingWolf hat geschrieben:
Di 26. Nov 2019, 08:38

Kleiner Zusatz: Wenn man vor dem Stichtag Waffe UND passende große Magazine hat, darf man die (passenden) großen Magazine auch weiterhin erwerben.
Genau das steht ja noch nicht fest...... !!

Re: Fürn letzten Trottel...14.12.

Verfasst: Di 26. Nov 2019, 08:50
von Evilcannibal79
Dude72 hat geschrieben:
Di 26. Nov 2019, 08:42
Evilcannibal79 hat geschrieben:
Di 26. Nov 2019, 08:33

Man darf allerdings 30er Mags besitzen und auch in der passenden Waffe verwenden wenn man VOR dem 14.12 BEIDES besitzt.

...
Ich für meinen Teil hab mir noch Magazine gekauft für Waffen die ich in Zukunft gerne hätte wie zBsp. 30er Mags für AK, FAL, G3,
sowie 33er Mags für Glock und Beretta 92 (Pistolenkarabiner)
Also was ist jetzt richtig?
Die Magazine für dich ich noch KEINE Waffe habe darf ich behalten und auch besitzen ABER später (wenn man die passende Waffe hat) NUR AM BEHÖRDLICH GENEHMIGTEN SCHIEßSTAND VERWENDEN.
Zu Hause anstecken wäre z.Bsp schon verboten !!

Re: Fürn letzten Trottel...14.12.

Verfasst: Di 26. Nov 2019, 08:57
von Mr_M
Danke fürs Feedback. Als gehts eh nur um die Magazine.

Re: Fürn letzten Trottel...14.12.

Verfasst: Di 26. Nov 2019, 09:01
von HowlingWolf
Evilcannibal79 hat geschrieben:
Di 26. Nov 2019, 08:48
HowlingWolf hat geschrieben:
Di 26. Nov 2019, 08:38

Kleiner Zusatz: Wenn man vor dem Stichtag Waffe UND passende große Magazine hat, darf man die (passenden) großen Magazine auch weiterhin erwerben.
Genau das steht ja noch nicht fest...... !!
??
Steht doch absolut eindeutig im Gesetz:
HowlingWolf hat geschrieben:
Di 26. Nov 2019, 08:38
Quelle:
WaffG §17 Abs. 3 (Auszug) hat geschrieben: Der Erwerb, der Besitz und das Führen von Magazinen gemäß Abs. 1 Z 9 und 10 für Schusswaffen, die aufgrund einer Bewilligung nach Abs. 1 Z 7, 8 oder 11 besessen werden, bedarf keiner gesonderten Bewilligung.
Wer eine Bewilligung nach §17 Abs. 1 Z7 (Pistole mit großen Magazinen), Z8 (HA mit großen Magazinen) oder Z11 (unter 60cm verkürzbarer HA) hat (durch Altbestand oder als "Edelsportschütze"), darf die entsprechenden großen Magazine explizit auch erwerben.

Re: Fürn letzten Trottel...14.12.

Verfasst: Mi 27. Nov 2019, 16:58
von Mushr00m
Wenn ich mir ein 30 Schuss Magazin für ein AR kaufe, aber kein AR besitze...
darf ich dann kein AR mehr kaufen nachn 14.12 ?


:mrgreen: :at2:

Re: Fürn letzten Trottel...14.12.

Verfasst: Mi 27. Nov 2019, 17:05
von fast12
Mushr00m hat geschrieben:
Mi 27. Nov 2019, 16:58
Wenn ich mir ein 30 Schuss Magazin für ein AR kaufe, aber kein AR besitze...
darf ich dann kein AR mehr kaufen nachn 14.12 ?


:mrgreen: :at2:
Nein, aber du bekommst eine Ferlacher AK von der Waffenbehörde gestellt, die du dann aber nur mit UZI Magazinen im Kaliber 50BMG benutzen darfst. Es muss aber eine Pumpgun-Vollautomat-Version mit Randfeuerzündung und gezogenen Lauf sein, denn nur Halbautomaten sind registrierungspflichtig, müssen aber nicht mehr eingestuft werden. Austria Versionen gibts nicht mehr, es sei denn sie sind auf der Rückseite deiner WBK (WERBIK) als freies Zubehör eingetragen.

Re: Fürn letzten Trottel...14.12.

Verfasst: Mi 27. Nov 2019, 17:50
von simultan4
Ich abonnierte den Thread, weil ich hoffte, dass irgendwer den neuen Kram (für mich verständlich) erklären könnte.

Und nun kommt das.... :snooty:

Re: Fürn letzten Trottel...14.12.

Verfasst: Mi 27. Nov 2019, 17:52
von fast12
Wir sind hier auf der "Müllhalde"...

Re: Fürn letzten Trottel...14.12.

Verfasst: Mi 27. Nov 2019, 17:56
von bino71
Ja, weil sich die Leute keine Mühe mehr machen zu lesen und zu verstehen. Die Überschrift paßt schon recht gut.
Die kommenden 4-8 Wochen werden a Graus werden.

ontopic: Du wirst Dir eine HA kaufen können, wirst aber die 30er Magazine nicht überall verwenden dürfen (zu Hause nicht und auch nicht auf privaten Schießständen).

Re: Fürn letzten Trottel...14.12.

Verfasst: Mi 27. Nov 2019, 18:02
von Mushr00m
bino71 hat geschrieben:
Mi 27. Nov 2019, 17:56
Ja, weil sich die Leute keine Mühe mehr machen zu lesen und zu verstehen. Die Überschrift paßt schon recht gut.
Die kommenden 4-8 Wochen werden a Graus werden.

ontopic: Du wirst Dir eine HA kaufen können, wirst aber die 30er Magazine nicht überall verwenden dürfen (zu Hause nicht und auch nicht auf privaten Schießständen).
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