Irwin J. Finster hat geschrieben:Auch müsste sich die härte und Dauer der Bestrafung auch danach richten wie oft der Täter schon rückfällig wurde.
Das tun sie doch. Wir haben es zwar nicht fix festgeschrieben wie die USA mit ihren 3-Strikes, aber es ist einer der wichtigsten Erschwerungsgründe und muss von einem österreichischen Richter bei der Bemessung des Strafmaßes berücksichtigt werden.
Früher hat mir unser Starfrecht auch nicht gefallen, aber nachdem ich bissl was darüber gelernt hab (und die Alternativen gesehen hab), find ichs gar nicht so übel.
MfG