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doubleaction - auftragsverbringung von schusswaffen aus DE nach AT / "neue" Halbautomaten

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AUG-andy
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Re: doubleaction - auftragsverbringung von schusswaffen aus DE nach AT / "neue" Halbautomaten

Beitrag von AUG-andy » Di 10. Dez 2019, 17:02

Teal'c hat geschrieben:
Di 10. Dez 2019, 16:57
voodoo-medic hat geschrieben:
Di 10. Dez 2019, 13:56
Hab gerade beim AB-Wien angerufen:
stehe gerade auf der Leitung, was ist AB Wien?
Früher war das Administrationsbüro Wien zuständig für Waffenangelegenheiten, heute ist es die LPD Wien Schottenring . ;)
Sollte man aber wissen als Insider.
MfG
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Teal'c
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Re: doubleaction - auftragsverbringung von schusswaffen aus DE nach AT / "neue" Halbautomaten

Beitrag von Teal'c » Di 10. Dez 2019, 17:23

AUG-andy hat geschrieben:
Di 10. Dez 2019, 17:02
Teal'c hat geschrieben:
Di 10. Dez 2019, 16:57
voodoo-medic hat geschrieben:
Di 10. Dez 2019, 13:56
Hab gerade beim AB-Wien angerufen:
stehe gerade auf der Leitung, was ist AB Wien?
Früher war das Administrationsbüro Wien zuständig für Waffenangelegenheiten, heute ist es die LPD Wien Schottenring . ;)
Sollte man aber wissen als Insider.
bin nicht von Wien und hab daher keine Ahnung davon.
Magnum mag man eben! :violence-sniperprone:

Steyrer
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Re: doubleaction - auftragsverbringung von schusswaffen aus DE nach AT / "neue" Halbautomaten

Beitrag von Steyrer » Di 10. Dez 2019, 22:14

voodoo-medic hat geschrieben:
Di 10. Dez 2019, 13:56
Hab gerade beim AB-Wien angerufen:
Angeblich macht die Behörde keine Einstufungen mehr von sich aus.
Der Käufer hat nachzuweisen, dass die jeweilige Waffe Kat B und nicht A ist.
Falls sie es dann nicht ist „müssen’s die Waffe abgeben und kriegen eine Anzeige“
....
Na ja, von sich aus nicht. Du musst sie schon anschubsen:
§ 44. Die Behörde stellt auf Antrag fest, welcher Kategorie eine bestimmte Schußwaffe zuzuordnen
ist und gegebenenfalls ob nur bestimmte Regelungen dieses Bundesgesetzes (§ 45) auf sie anzuwenden
sind. Im Falle von Schusswaffen, die Kriegsmaterial sind, trifft diese Feststellung der Bundesminister für
Landesverteidigung. Die Behörde hat dem Bundesminister für Inneres eine Abschrift des rechtskräftigen
Bescheides zu übermitteln. Der Bundesminister für Inneres sowie der Bundesminister für
Landesverteidigung sind ermächtigt, die Ergebnisse der aufgrund dieser Bestimmung geführten Verfahren
im Internet zu veröffentlichen.

Mit dem Bescheid kannst du es ihnen nachweisen ;-)

LG
Steirer

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