RcL hat geschrieben:Eine Bockflinte kannst doch auch mit 2 Handgriffen in die Hälfte der Länge zerlegen....?Da soll sich wer auskennen.
sicht der behoerde:
es ist unerheblich ob eine flinte oder andere kipplaufwaffe mit zwei handbewegungen in zwei teile zu zb 45cm zerlegt werden kann, weil es dem wesen der kipplaufwaffe entspricht so zerlegt zu werden
dem wesen eines repetierers oder halbautomaten hingegen entspricht es nicht mit wenigen handgriffen zerlegt werden zu koennen. wenn derartige waffen mit wenigen griffen zerlegt werden koennen dann handelt es sich um "...waffen die speziell zur raschen zerlegbarkeit konstruiert worden sind ...". diese waffen sind bei uns grundsaetzlich in der kategorie A (verbotene waffen) eingestuft.
so ist es zu verstehen (nein ... eigentlich nicht ... es ist bestenfalls nachvollziehbar, dass ..)
- zb eine kategorie C waffe die sich auf nicht weniger als 61cm zusammenklappen laesst kat A ist, auch wenn es andere kategorie C waffen gibt die als ganzer nur 6ocm lang sind.
- oder dass es zb 10/22 takedown kat B waffen gibt die sich mit zwei handgriffen in zwei stuecke zu je ca 40cm zerlegen lassen kat A sind, die 10/22 charger version die von haus aus nur 50cm lang ist aber kat B ist
es geht NICHT um die laengen der einzelstuecke sondern um die zerlegbarkeit
UND
es ist nie generell so sondern es sind immer einzelfallentscheidungen
waehrend die 200,- UVP chiappa in der "austria-klappversion (61cm+) defintiv kat A ist, soll die blaser takedown mit 43cm einzelteillaenge ...... "wohl aufgrund des hohen preises und der sehr geringen zu erwartenden stueckzahl" wahrscheinlich kein problem darstellen.
auch zu den sauer und anderen edel-takedowns gibt es keine konkreten aussagen (weder negativ noch positiv)