chili77 hat geschrieben:Der Folding Stock Adapter hätte mich auch interessiert.
Ich habe schon einmal bei meiner BH nachgefragt.
Es ist nicht klar ob man ihn haben darf. Er verkürzt die Länge was die Kategorie ändern kann. Selbst wenn die Kategorie nicht geändert wird darf nicht über das übliche Maß hinaus schnell verkleinert werden. Es gibt aber keine Definition des üblichen Maßes.
Am Ende ist es Auslegungssache. Wenn allerdings gegen Dich entschieden werden sollte hast Du einen Verstoß gegen das Waffenrecht.
Ah ja stimmt, den schwammig definierten §17 Z2 gibts ja auch noch. Die Frage ist, wenn die Waffe schon unter §17 Z7 fällt und KatA verboten ist - ist es kann egal ob noch unter einen anderen Z auch fällt? Z11 spricht explizit davon dass "soweit sie nicht unter Z7 fallen". Sie kann also eigentlich nicht gleichzeitig Z7 und Z11 sein? Z2 sagt allerdings nix dazu...