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doubleaction - auftragsverbringung von schusswaffen aus DE nach AT / "neue" Halbautomaten

DOUBLEACTION
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doubleaction - auftragsverbringung von schusswaffen aus DE nach AT / "neue" Halbautomaten

Beitrag von DOUBLEACTION » Mo 9. Dez 2019, 13:22

mit 14.12.2019 gelten neue Regelungen betreffend der Kategorisierung von Halbautomaten

das waffengesetz verlangt fuer den handel nicht zwingend eine einstufung fuer waffe die er selbst nach oesterreich verbringt.

theoretisch kann sich der haendler also entweder
- A.) eine meinung selber bilden und die waffe entsprechend verkaufen, oder
- B.) ein privates vergleichsgutachten mit einer bereits genehmigten Waffentype in auftrag geben und anhand dessen selber entscheiden, oder
- C.) bei seiner behoerde - unter beilage eines Privatgutachtens - um die Erteilung einer unverbindlichen rechtsauskunft ersuchen, oder
- D.) bei seiner behoerde - unter beilage der erforderlichen nachweise - die EINSTUFUNG einer waffe in eine Waffenkategorie beantragen

während A.) sehr mutig ist (aber bekanntlich gehört ja dem mutigen die welt .... und der umsatz)
und B.) gerade mal einen minimalabsicherung fuer den haendler und den kunden darstellt, geht C.) zwar in die richtige Richtung, ist aber nicht fuer andere als die ausstellende behoerde bindend (selbst wenn so eine rechtsansicht der behoerde XY vorliegt die sich der haendler Z hat ausstellen lassen, heisst dass nicht, dass nicht die behoerde AB gegen den kunden C deshalb ein verfahren wegen Besitz einer verbotenen waffe beginnen kann; was rauskommt ... anderes thema).

schlussendlich bedeutet also nur D.), also ein einstufungsbescheid der waffenbehoerde rechtssicherheit fuer haendler und kunde.

das betrifft uns nicht nur beim import von neuwaffen fuer unseren handelsbetrieb sondern auch bei unserem importservice von waffen aus egun versteigerungen die wir im kundenauftrag von DE nach AT verbringen


wir betreiben hier seit 10 jahren einen familienbetrieb auf basis einer OG
beide Gesellschafter der OG, also sowohl ich als auch meine frau sind dabei mit unserem privatvermoegen voll haftbar
uns ist daher die ausuebung des gewerbes in uebereinstimmung mit den geltenden regelungen wichtig
wenns "nur" a windige gmbh hast und es gibt waffenrechtlich aerger dann machst a Umgründung, nimmst dir um 1500,- im monat einen neuen gewerberechtlichen geschaeftsführer und das wars, die haftung der gmbh ist auf relativ moderate 35.000,- beschränkt, meist gruendungsprivilegiert sogar auf nur 10.000,-.


wir koennen daher die verbringung von halbautomatischen Langwaffen fuer einfuhren ab 14.12.2019 nur mehr in so weit eingeschraenkt anbieten als wir nur jene Modelle zur verbringung anbieten koennen fuer die entweder
- wir selber bereits einen einstufungsbescheid vorliegen haben,
- der kunden der die waffe ueber uns verbracht haben will, uns einen solchen Einstufungsbescheid einer (egal welcher) österreichischer behoerde vorlegen kann, oder
- wir fuer den kunden vor der verbringung (und sinnvollerweise auch VOR den kauf der waffe durch den kunden im ausland) eine einstufung der waffe durchfuehren. die kosten fuer so eine einstufung im Kundenauftrag werden fuer eine verbringung vermutlich ca € 45,- betragen, kann aber sein dass seitens der behoerde noch kosten dazu kommen, dann halt entsprechend mehr.


betreffend der verbringung von halbautomatischen langwaffen akzeptieren fuer die auftragsverbringungen ausschliesslich einstufungsBESCHEIDE einer österreichischen waffenbehoerde

insbesondere sind folgende nachweise fuer uns NICHT ausreichend:
- kaufangebote der entsprechenden waffe von einem anderen waffenhandelsbetrieb in oesterreich
- privates vergleichsgutachten eines (wenn auch gerichtlich beeideten) sachverstaendigen
- rechtsansichten einer waffenbehoerde
- gutachten fuer die einstufung der waffe als kat B fuer deutschland

bei vollständig vorliegenden unterlagen ist derzeit mit einer Zeitspanne von ca 2 bis 3 wochen fuer eine einstufung zu rechnen.

fuer den fall, dass halbautomaten ohne entsprechende ruecksprache bei unserem versandpartner in bayern eintreffen behalten wir uns vor die verbringung nicht durchzuführen bzw diese so lange zurückzustellen bis die rechtlichen fragen geklaert sind.
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Re: doubleaction - auftragsverbringung von schusswaffen aus DE nach AT / "neue" Halbautomaten

Beitrag von The_Governor » Mo 9. Dez 2019, 15:32

Wie sieht's aus, wenn die Dinger von offiziellen Großhändlern/Importeuren in Österreich vertrieben werden, wie z.B. Limex für die CZ Evo (jedenfalls ist auf dieser Limex Austria eingraviert).

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Re: doubleaction - auftragsverbringung von schusswaffen aus DE nach AT / "neue" Halbautomaten

Beitrag von gewo » Mo 9. Dez 2019, 15:36

The_Governor hat geschrieben:
Mo 9. Dez 2019, 15:32
Wie sieht's aus, wenn die Dinger von offiziellen Großhändlern/Importeuren in Österreich vertrieben werden, wie z.B. Limex für die CZ Evo (jedenfalls ist auf dieser Limex Austria eingraviert).
der offizielle Importeur von CZ ist soweit mir bekannt dschullnig/GTML in salzburg

und nein sorry
wenn ich keinen bescheid hab mach ich keine verbringung
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Re: doubleaction - auftragsverbringung von schusswaffen aus DE nach AT / "neue" Halbautomaten

Beitrag von AUG-andy » Mo 9. Dez 2019, 15:42

Da wird es wohl bald das große "Raunzen" geben wenn so manche Behörde die vorschnellen Käufe beanstanden wird . :think:
MfG
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Re: doubleaction - auftragsverbringung von schusswaffen aus DE nach AT / "neue" Halbautomaten

Beitrag von Burgenlandy » Mo 9. Dez 2019, 16:04

-----------------------
.
Zuletzt geändert von Burgenlandy am Mi 16. Sep 2020, 14:02, insgesamt 1-mal geändert.
Dieser Account wird auf meinen Wunsch hin stillgelegt - ich würde mich über eine gänzliche Löschung freuen.

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Re: doubleaction - auftragsverbringung von schusswaffen aus DE nach AT / "neue" Halbautomaten

Beitrag von Emil » Mo 9. Dez 2019, 20:30

DOUBLEACTION hat geschrieben:
Mo 9. Dez 2019, 13:22
mit 14.12.2019 gelten neue Regelungen betreffend der Kategorisierung von Halbautomaten

das waffengesetz verlangt fuer den handel nicht zwingend eine einstufung fuer waffe die er selbst nach oesterreich verbringt.

theoretisch kann sich der haendler also entweder
...
- D.) bei seiner behoerde - unter beilage der erforderlichen nachweise - die EINSTUFUNG einer waffe in eine Waffenkategorie beantragen

wir koennen daher die verbringung von halbautomatischen Langwaffen fuer einfuhren ab 14.12.2019 nur mehr in so weit eingeschraenkt anbieten als wir nur jene Modelle zur verbringung anbieten koennen fuer die
- wir fuer den kunden vor der verbringung (und sinnvollerweise auch VOR den kauf der waffe durch den kunden im ausland) eine einstufung der waffe durchfuehren. die kosten fuer so eine einstufung im Kundenauftrag werden fuer eine verbringung vermutlich ca € 45,- betragen, kann aber sein dass seitens der behoerde noch kosten dazu kommen, dann halt entsprechend mehr.


betreffend der verbringung von halbautomatischen langwaffen akzeptieren fuer die auftragsverbringungen ausschliesslich einstufungsBESCHEIDE einer österreichischen waffenbehoerde
Nur damit ich mir das praktisch besser vorstellen kann:
Mir gefällt ein spezieller Halbautomat Marke X Modell Y, der bei uns vor dem 14.12. bisher noch nicht im Handel erhältlich war und den ich gerne über dein Geschäft aus den Staaten kaufen und importieren möchte.
Du lässt die Einstufung bei deiner Behörde für dein Unternehmen machen verstehe ich das richtig?
Die Kosten für so eine Einstufung, die du nur deshalb machst weil ein Kunde das wünscht/braucht, dass die Waffe Kat B ist (oder eben nicht wenn sie in einem Detail ein Problem aus Sicht der Behörde hat) inklusive der Bestätigung vom Hersteller, dass die Waffe nur als Halbautomat gebaut wird und nicht gemeinsam mit einer vollauto Version oder leicht zu so einer umgebaut werden kann ect. können ja nicht nur ca. 45€ für dich sein..? (Was die Behörde gegebenenfalls noch an Gebühren zusätzlich vorschreibt bringt dir ja nichts)
Das klingt für mich irgendwie nicht nach einem "guten Geschäft" für dich :think:
Wenn deine Behörde die Waffe als Kat B eingestuft hat, dann bestelle und bezahle ich sie bei dir und du importierst sie, Beschuss ect. und sobald du sie bei dir im Geschäft hast dann kann ich sie abholen und du registrierst sie mir im ZWR, auf Basis deines Einstufungsbescheides, als Kat B?
Bekomme ich dann eine Kopie von deinem Einstufungsbescheid falls meine Behörde einmal nachfragen sollte oder ich in ein anderes Bundesland ziehe und die Behörde dort nachfragt?

The_Governor
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Re: doubleaction - auftragsverbringung von schusswaffen aus DE nach AT / "neue" Halbautomaten

Beitrag von The_Governor » Mo 9. Dez 2019, 20:35

Wer stuft die Waffe ein? Die jeweilige BH und warum geht das neuerdings so einfach und schnell?

bino71
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Re: doubleaction - auftragsverbringung von schusswaffen aus DE nach AT / "neue" Halbautomaten

Beitrag von bino71 » Mo 9. Dez 2019, 20:36

Du hast etwas wichtiges Überlesen, Emil: aus DE ;)
Aus den Staaten bekommst Du nix (ITAR).

Emil
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Re: doubleaction - auftragsverbringung von schusswaffen aus DE nach AT / "neue" Halbautomaten

Beitrag von Emil » Mo 9. Dez 2019, 20:39

bino71 hat geschrieben:
Mo 9. Dez 2019, 20:36
Du hast etwas wichtiges Überlesen, Emil: aus DE ;)
Aus den Staaten bekommst Du nix (ITAR).
Ok danke, wobei: Bekommt man wirklich nichts oder ist es nur einfach sehr teuer die Gebühr zu bezahlen?

gewo
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Re: doubleaction - auftragsverbringung von schusswaffen aus DE nach AT / "neue" Halbautomaten

Beitrag von gewo » Mo 9. Dez 2019, 21:44

The_Governor hat geschrieben:
Mo 9. Dez 2019, 20:35
Wer stuft die Waffe ein? Die jeweilige BH und warum geht das neuerdings so einfach und schnell?
das geht so schnell weil ab dem 14.12. die kriegsmaterialeigenschaft nicht mehr Kat B verhindert.

muss am text aber eh nochmal was konkretisieren
später
bin unterwegs
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Re: doubleaction - auftragsverbringung von schusswaffen aus DE nach AT / "neue" Halbautomaten

Beitrag von burner » Mo 9. Dez 2019, 22:10

Emil hat geschrieben:
Mo 9. Dez 2019, 20:39
bino71 hat geschrieben:
Mo 9. Dez 2019, 20:36
Du hast etwas wichtiges Überlesen, Emil: aus DE ;)
Aus den Staaten bekommst Du nix (ITAR).
Ok danke, wobei: Bekommt man wirklich nichts oder ist es nur einfach sehr teuer die Gebühr zu bezahlen?
Natürlich bekommt man noch Zeugs aus USA. Man muss halt extrem lange warten und kräftige Aufschläge bezahlen.

Wie das Ganze mit der Einstufung laufen soll, bevor eine Waffe aus USA tatsächlich da ist, weiß ich nicht.
Will keiner hören: "Is jo eh leer..."
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Re: doubleaction - auftragsverbringung von schusswaffen aus DE nach AT / "neue" Halbautomaten

Beitrag von gewo » Mo 9. Dez 2019, 22:27

burner hat geschrieben:
Mo 9. Dez 2019, 22:10
Emil hat geschrieben:
Mo 9. Dez 2019, 20:39
bino71 hat geschrieben:
Mo 9. Dez 2019, 20:36
Du hast etwas wichtiges Überlesen, Emil: aus DE ;)
Aus den Staaten bekommst Du nix (ITAR).
Ok danke, wobei: Bekommt man wirklich nichts oder ist es nur einfach sehr teuer die Gebühr zu bezahlen?
Natürlich bekommt man noch Zeugs aus USA. Man muss halt extrem lange warten und kräftige Aufschläge bezahlen.
und wo bekommt man „wunschware“ aus den USA?
haette interesse
danke
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Re: doubleaction - auftragsverbringung von schusswaffen aus DE nach AT / "neue" Halbautomaten

Beitrag von gewo » Di 10. Dez 2019, 00:29

Emil hat geschrieben:
Mo 9. Dez 2019, 20:30
Bekomme ich dann eine Kopie von deinem Einstufungsbescheid falls meine Behörde einmal nachfragen sollte oder ich in ein anderes Bundesland ziehe und die Behörde dort nachfragt?
Ja klar, kopie des vollstaendigen bescheids ohne schwaerzung von textstellen oder sonstigen unsinn

Behoerdengebuehr fuer einen „echten“ bescheid sind ca 54,-
Eingabegebuehr sind 14,-
Das kostet es uns
Wir werden wie gesagt eine kleine bearbeitungsgebuehr fuer das erheben, zusammenstellen und formulieren der daten einheben, weiss noch ned ... wird auch drauf ankommen was uns der kunde an unterlagen beistellen kann

Wem eine rechtsansicht reicht, die gibts um 29,- inkl.
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Re: doubleaction - auftragsverbringung von schusswaffen aus DE nach AT / "neue" Halbautomaten

Beitrag von voodoo-medic » Di 10. Dez 2019, 13:56

Hab gerade beim AB-Wien angerufen:
Angeblich macht die Behörde keine Einstufungen mehr von sich aus.
Der Käufer hat nachzuweisen, dass die jeweilige Waffe Kat B und nicht A ist.
Falls sie es dann nicht ist „müssen’s die Waffe abgeben und kriegen eine Anzeige“

Bisher war das WaffG, salopp ausgedrückt, ein wenig komisch aber überschaubar.
Jetzt ist’s ja das blanke Chaos, XYZ-Meldung wegen Magazinen gem. Ziffer Irgendwas. Ich hab doch andere Dinge zu tun als wochenlang mir über Spekulationen über neue Gesetze den Kopf zu zerbrechen. Wir bezahlen das ganze Kasperltheater, die sollen Guidelines rechtzeitig rausbringen was, wann und wie zu melden ist.

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Re: doubleaction - auftragsverbringung von schusswaffen aus DE nach AT / "neue" Halbautomaten

Beitrag von Teal'c » Di 10. Dez 2019, 16:57

voodoo-medic hat geschrieben:
Di 10. Dez 2019, 13:56
Hab gerade beim AB-Wien angerufen:
stehe gerade auf der Leitung, was ist AB Wien?
Magnum mag man eben! :violence-sniperprone:

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