Liebe Mitglieder
Wir haben derzeit eine hohe Anzahl an Ersuchen Mitgliedschaftsbestätigungen auszustellen.
Durch regelmässig unvollständig gestellte Ersuchen ergibt sich bei uns ein hoher Rückfrageaufwand.
Den würden wir gerne reduzieren, daher ein paar Infos dazu.
Der „PDSV - Pulverdampf Schützen Verein„ - ZVR-Zahl 516180302 - ist ein Sportschützenverein gem. WaffG §11b Abs. 2 (2).
Wir dürfen daher folgende beiden Bestätigungen ausstellen, wenn die erforderlichen Nachweise erbracht werden:
1.) Bestätigungen gem. WaffG §11b Abs 1 (Mitgliedschaft)
Bedingung:
- Mitglied im Verein
Erforderlicher Nachweis:
- Mitgliedsnummer
2.) Bestätigungen gem. WaffG §11b Abs 3 (Sportschützeneigenschaft)
Bedingung:
Entweder
- mind. zwölf Monate lang bestehendes Waffendokument und durchschnittlich mind. 12 Trainings pro Jahr, oder
- drei Bewerbsergebnisse von Wettkämpfen
Erforderlicher Nachweis:
- Entweder Trainingsnachweise inkl. Datum, Ort und Art des Trainings, oder
- Ergebnislisten der mind. drei Wettkämpfe
Jedenfalls erforderlich:
- Name
- Geburtsdatum
- Geburtsort
- Hauptmeldeadresse
Sinnvoll wäre die Bekanntgabe einer Telefonnummer falls es zu Rückfragen kommt, das ist aber nicht Bedingung.
Ersuchen um Ausstellen derartiger Bestätigungen bitte immer an verein@pulverdampf.com
Hinweis: Zur Ausstellung von Bestätigungen gem. WaffG §11b Abs 4 (grosse Magazine) ist der PDSV nicht berechtigt.
Rechtsgrundlage:
https://www.ris.bka.gv.at/NormDokument. ... angsrecht=
Hinweis zur Formulierung Eurer Beiträge betreffend der geplanten Waffenrechtsänderung: viewtopic.php?f=20&t=60130
PDSV Mitgliedschafts und Sportschützen Bestätigungen
PDSV Mitgliedschafts und Sportschützen Bestätigungen
Kontakt zum PDSV - Pulverdampf Schützen Verein bevorzugt per Email an verein@pulverdampf.com
- Steppenwolf
- .50 BMG
- Beiträge: 2656
- Registriert: Fr 25. Jan 2019, 10:07
- Wohnort: Nö
Re: PDSV Mitgliedschafts und Sportschützen Bestätigungen
Ist natürlich eine gute Alternative zu einem "festen" Verein der aufgrund von möglichen "Überkapazität- oder geographischer Flexibilität auch eine berechtigte Alternative bieten kann.
Ich werde mir mal den Gesetzesentwurf ansehen sowie er verschriftlicht wurde was für Anforderungen dem LWB mit WBK als Nichtjäger oder offizieller Sportschütze nach §11 b. entgegenwirken. So wie es aussieht, wird die Berechtigung §22 des WaffG, eine WBK zu lösen auch Grundlegend geändert werden.
Ich werde mir mal den Gesetzesentwurf ansehen sowie er verschriftlicht wurde was für Anforderungen dem LWB mit WBK als Nichtjäger oder offizieller Sportschütze nach §11 b. entgegenwirken. So wie es aussieht, wird die Berechtigung §22 des WaffG, eine WBK zu lösen auch Grundlegend geändert werden.
Das Original kann sich Fehler erlauben, die Kopie muss perfekt sein