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PDSV Mitgliedschafts und Sportschützen Bestätigungen

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PDSV Mitgliedschafts und Sportschützen Bestätigungen

Beitrag von Admin » Do 19. Jun 2025, 23:05

Liebe Mitglieder

Wir haben derzeit eine hohe Anzahl an Ersuchen Mitgliedschaftsbestätigungen auszustellen.

Durch regelmässig unvollständig gestellte Ersuchen ergibt sich bei uns ein hoher Rückfrageaufwand.
Den würden wir gerne reduzieren, daher ein paar Infos dazu.


Der „PDSV - Pulverdampf Schützen Verein„ - ZVR-Zahl 516180302 - ist ein Sportschützenverein gem. WaffG §11b Abs. 2 (2).
Wir dürfen daher folgende beiden Bestätigungen ausstellen, wenn die erforderlichen Nachweise erbracht werden:

1.) Bestätigungen gem. WaffG §11b Abs 1 (Mitgliedschaft)
Bedingung:
- Mitglied im Verein
Erforderlicher Nachweis:
- Mitgliedsnummer

2.) Bestätigungen gem. WaffG §11b Abs 3 (Sportschützeneigenschaft)
Bedingung:
Entweder
- mind. zwölf Monate lang bestehendes Waffendokument und durchschnittlich mind. 12 Trainings pro Jahr, oder
- drei Bewerbsergebnisse von Wettkämpfen
Erforderlicher Nachweis:
- Entweder Trainingsnachweise inkl. Datum, Ort und Art des Trainings, oder
- Ergebnislisten der mind. drei Wettkämpfe

Jedenfalls erforderlich:
- Name
- Geburtsdatum
- Geburtsort
- Hauptmeldeadresse
Sinnvoll wäre die Bekanntgabe einer Telefonnummer falls es zu Rückfragen kommt, das ist aber nicht Bedingung.

Ersuchen um Ausstellen derartiger Bestätigungen bitte immer an verein@pulverdampf.com

Hinweis: Zur Ausstellung von Bestätigungen gem. WaffG §11b Abs 4 (grosse Magazine) ist der PDSV nicht berechtigt.

Rechtsgrundlage:
https://www.ris.bka.gv.at/NormDokument. ... angsrecht=
Kontakt zum PDSV - Pulverdampf Schützen Verein bevorzugt per Email an verein@pulverdampf.com

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Re: PDSV Mitgliedschafts und Sportschützen Bestätigungen

Beitrag von Steppenwolf » Fr 20. Jun 2025, 09:14

Ist natürlich eine gute Alternative zu einem "festen" Verein der aufgrund von möglichen "Überkapazität- oder geographischer Flexibilität auch eine berechtigte Alternative bieten kann.

Ich werde mir mal den Gesetzesentwurf ansehen sowie er verschriftlicht wurde was für Anforderungen dem LWB mit WBK als Nichtjäger oder offizieller Sportschütze nach §11 b. entgegenwirken. So wie es aussieht, wird die Berechtigung §22 des WaffG, eine WBK zu lösen auch Grundlegend geändert werden.
Das Original kann sich Fehler erlauben, die Kopie muss perfekt sein

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