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du das weiss ich nichtcombatmiles hat geschrieben: ↑Do 15. Okt 2020, 19:48Ich poste dann morgen noch die Antwort rein die mir gegeben wurde.
Ich wollt auf deine warten..
Hat bei dir die gleiche SB des BMI geantwortet wie bei mir oder jemand anderer?
Warum genau meinst du dass die SB unrichtig liegt gewo..?gewo hat geschrieben: ↑Mi 7. Okt 2020, 17:15ja wie gesagtcombatmiles hat geschrieben: ↑Mi 7. Okt 2020, 16:52
Mein SB meint:
ich führe keine Waffe NEU/Erstmalig nach Ö ein (stehen ja schon alle bei mir im Register/sind registriert auf mich/stehen am EU FWP)
Ich habe alle notwendigen Dokumente zum Besitz/Führen in Ö
sie hat UNRECHT
wenn sie recht haette dann kann jeder mit jeder waffe die er legal in oesterreich hat beliebig in jedes EU land fahren
das ist doch ned der fall
im §37 steht nirgendwo ERSTMALIG
es ist voellig blunzn ob wer die waffe schon am dokument stehen hat oder nicht
fuer a ausfuhr brauchst genauso eine verbringungsgenehmigung wie fuer eine einfuhr
die WBK/WP ist die BERECHTIGUNG fuer die ein- und ausfuhr
aber sie ist keine BEWILLIGUNG dafuer
und der EUFWP im fall der durchfuhr uebers deutsche eck auch ned
in deinem fall aber egal
alleine schon mit dem emailverkehr den du da jetzt produziert hast, hast du fuer den fall der faelle genug bestaetigung dass du dich um die ermittlung der rechtslage zu kuemmern versucht hast.
wennst a auskunft bekommst die ned stimmt kannst du nix dafuer
strafen muesste dich eh wieder genau die SB bei der du die (falsche) auskunft bekommen hast
na des verfahren will ich sehen ... des wird garantiert eingestellt
selbstverstaendlichEmil hat geschrieben: ↑Sa 31. Okt 2020, 13:21Warum genau meinst du dass die SB unrichtig liegt gewo..?gewo hat geschrieben: ↑Mi 7. Okt 2020, 17:15ja wie gesagtcombatmiles hat geschrieben: ↑Mi 7. Okt 2020, 16:52
Mein SB meint:
ich führe keine Waffe NEU/Erstmalig nach Ö ein (stehen ja schon alle bei mir im Register/sind registriert auf mich/stehen am EU FWP)
Ich habe alle notwendigen Dokumente zum Besitz/Führen in Ö
sie hat UNRECHT
wenn sie recht haette dann kann jeder mit jeder waffe die er legal in oesterreich hat beliebig in jedes EU land fahren
das ist doch ned der fall
im §37 steht nirgendwo ERSTMALIG
es ist voellig blunzn ob wer die waffe schon am dokument stehen hat oder nicht
fuer a ausfuhr brauchst genauso eine verbringungsgenehmigung wie fuer eine einfuhr
die WBK/WP ist die BERECHTIGUNG fuer die ein- und ausfuhr
aber sie ist keine BEWILLIGUNG dafuer
und der EUFWP im fall der durchfuhr uebers deutsche eck auch ned
in deinem fall aber egal
alleine schon mit dem emailverkehr den du da jetzt produziert hast, hast du fuer den fall der faelle genug bestaetigung dass du dich um die ermittlung der rechtslage zu kuemmern versucht hast.
wennst a auskunft bekommst die ned stimmt kannst du nix dafuer
strafen muesste dich eh wieder genau die SB bei der du die (falsche) auskunft bekommen hast
na des verfahren will ich sehen ... des wird garantiert eingestellt
§37 Verbringen von Schußwaffen und Munition innerhalb der Europäischen Union
(3) Für das Verbringen von Schußwaffen oder Munition aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Union in das Bundesgebiet stellt die Behörde oder - sofern der Betroffene keinen Wohnsitz im Bundesgebiet hat - die nach dem beabsichtigten Verbringungsort zuständige Behörde, auf Antrag eine allenfalls notwendige Einwilligungserklärung aus, wenn der Inhaber zum Besitz dieser Waffen oder Munition im Bundesgebiet berechtigt ist. Diese ist mit einer Gültigkeitsdauer von bis zu zwölf Monaten auszustellen.
"Verbringt" er deiner Meinung nach seine in Österreich auf ihn registrierte Waffe aus Deutschland nach Österreich nur weil er über das kleine Deutsche Eck durchreist..?