Das finde ich hingegen spannend...ruz hat geschrieben: ↑Do 7. Jan 2021, 21:24
Einem Freund von mir haben sie vor kurzem den WP auf eine WBK umgewandelt, da der Bedarf mit seiner früheren beruflichen Tätigkeit begründet war. In seinem jetzigen Beruf ist er nicht mehr dem gefährdeten Personenkreis zuzurechnen. WP hatte er ca. 15 Jahre, unbescholten.
Trotzdem keine Chance.
Eigentlich leben wir in einem Land der "Rechtssicherheit" - sprich: ein einmal gegebenes Recht kann einem eigentlich nicht mehr entzogen werden. Wobei ich nicht genau weiß, wie es vor 15 Jahren war - ob der WP da nicht auch schon irgendein Limit hatte.
Ich denke da aber an einen Bekannten (mittlerweile in Pension), der seinen WP seit gut 40 (vielelicht 50?) Jahren hat und die aktuellen Gesetze ("Erweiterung nach zumindest 5 Jahren von 2 auf 5") nicht ausgenutzt hat. Nach meiner bisherigen Rechtsauffassung müsste er ja seinen WP behalten und eine WBK für 3 zusätzlich bekommen. Besteht hier die reale Gefahr, dass er seinen WP abgeben muss und stattdessen eine WBK für 5 bekommt?
Oder sollte man diese Frage eher ins Waffenrecht Forum verschieben?