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Waffentransport in Deutschland

Nein, es geht hier nicht um die Strecke zwischen Salzburg und Kufstein, und wir wollen die Kollegen aus dem Nachbarland auch nicht ins Eck stellen. Hier soll alles deutschspezifisches hinein. Bedürfnis, NWR, gelbe WBK, E-ID, W-ID, P-ID usw. Eben alle die Sachen mit denen wir in AT genau nix anfangen können.
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combatmiles
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Re: Waffentransport in Deutschland

Beitrag von combatmiles » Di 8. Aug 2023, 18:20

..und dann muss noch unterschieden werden zwischen gewerblich oder privat mMn...


Waffengesetz (WaffG)
§ 30 Allgemeine Erlaubnis zum Verbringen von Waffen oder Munition aus dem Geltungsbereich dieses Gesetzes in andere Mitgliedstaaten
Gewerbsmäßigen Waffenherstellern oder Waffenhändlern nach § 21 kann abweichend von § 29 allgemein die Erlaubnis zum Verbringen von Waffen oder Munition nach Anlage 1 Abschnitt 3 (Kategorien A 1.2 bis C) aus dem Geltungsbereich dieses Gesetzes zu Waffenhändlern in anderen Mitgliedstaaten für die Dauer von bis zu drei Jahren erteilt werden. Die Erlaubnis kann auf bestimmte Arten von Waffen oder Munition und auf bestimmte Mitgliedstaaten beschränkt werden. Der Inhaber einer Erlaubnis nach Satz 1 hat ein Verbringen auf Grund dieser Erlaubnis dem Bundesverwaltungsamt vorher schriftlich oder elektronisch anzuzeigen.
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Re: Waffentransport in Deutschland

Beitrag von gewo » Di 8. Aug 2023, 18:24

combatmiles hat geschrieben:
Di 8. Aug 2023, 18:20
..und dann muss noch unterschieden werden zwischen gewerblich oder privat mMn...

Waffengesetz (WaffG)
§ 30 Allgemeine Erlaubnis zum Verbringen von Waffen oder Munition aus dem Geltungsbereich dieses Gesetzes in andere Mitgliedstaaten
Gewerbsmäßigen Waffenherstellern oder Waffenhändlern nach § 21 kann abweichend von § 29 allgemein die Erlaubnis zum Verbringen von Waffen oder Munition nach Anlage 1 Abschnitt 3 (Kategorien A 1.2 bis C) aus dem Geltungsbereich dieses Gesetzes zu Waffenhändlern in anderen Mitgliedstaaten für die Dauer von bis zu drei Jahren erteilt werden. Die Erlaubnis kann auf bestimmte Arten von Waffen oder Munition und auf bestimmte Mitgliedstaaten beschränkt werden. Der Inhaber einer Erlaubnis nach Satz 1 hat ein Verbringen auf Grund dieser Erlaubnis dem Bundesverwaltungsamt vorher schriftlich oder elektronisch anzuzeigen.
grundsaetzlich muss unterschieden werden, ja
was ich meine ist aber die DURCHFUHR DURCH deutschland gem. WaffG (DE) §30 Absatz 1 in Verbindung mit AWaffV (DE) §29 Abs. 1 Artikel 11(2) der Richtline 91/477/EWG Artikel 10/(2) der Richtline 93/15/EWG
und ja ich habs abgetippt, kein mensch merkt sich das
von meiner durchfuhrerlaubnis die ich bei jeder durchfuhr durch DE mit haben muss
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Re: Waffentransport in Deutschland

Beitrag von combatmiles » Di 8. Aug 2023, 19:24

hat das jemals schonmal wer kontrolliert?
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Re: Waffentransport in Deutschland

Beitrag von gewo » Di 8. Aug 2023, 19:32

combatmiles hat geschrieben:
Di 8. Aug 2023, 19:24
hat das jemals schonmal wer kontrolliert?
im transporter ja
schleierfahndung 10km nach der grenze
"die bundespolizei, gruess gott"
aber wie die den stapel genehmigungen und den haufen waffen gesehen haben hams gesagt "danke, fahrens weiter"
die hatten offenbar null bock darauf den restlichen nachmittag mit rueckfragen an irgendwelche behoerden zu verbringen

im privat PKW nie
ich habe aber auch keinen gruenen gelaendewagen oder pickup
und ich trage weder gruene noch jagdliche kleidung
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Re: Waffentransport in Deutschland

Beitrag von combatmiles » Di 8. Aug 2023, 20:15

ich wurde in 30 Jahren auch nie waffenrechtlich kontrolliert.. 1, 2x angehalten Reisepass und 1x bei Corona aba das wars..
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