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Gehören nach dem deutschen Waffenrecht Revolver zu den Repetierern?

Verfasst: Fr 19. Feb 2021, 14:39
von FortnitePantoffel
Hallo,

ich bin neulich über diese beiden Aussagen hier gestolpert:

Bild

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Und nun frage ich mich, ob den Revolver bei den Deutsch wirklich zu den Repetierer gehören, wie das Jörg Sprave hier ja sehr sehr eindringlich behauptet?

Re: Gehören nach dem deutschen Waffenrecht Revolver zu den Repetierern?

Verfasst: Fr 19. Feb 2021, 14:54
von gewo
FortnitePantoffel hat geschrieben:
Fr 19. Feb 2021, 14:39
Hallo,

ich bin neulich über diese beiden Aussagen hier gestolpert:

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Und nun frage ich mich, ob den Revolver bei den Deutsch wirklich zu den Repetierer gehören, wie das Jörg Sprave hier ja sehr sehr eindringlich behauptet?
interessante frage

aber ganz ehrlich ich weiss es nicht
aber ist es von bedeutung?

wenn ja, dann ist diese bezeichnung halt abweichend vom ueblichen sprachgebrauch

in oesterreich ist ein revolver DEFINITIV KEINE repetierwaffe weil schon mal in einer einstufung geklaert wurde dass die definition von
RE-PE-TIEREN
das auswerfen der huelsen beinhaltet

wenn also bei einem ladevorgang die huelsen nicht aus der waffe ausgeworfen werden dann ist es KEIN repetiervorgang
bis jetzt hat mich noch kein revolver mit huelsen beworfen ....


diese definition ist aber in keinster weise "international"
kann in DE andersrum sein

Re: Gehören nach dem deutschen Waffenrecht Revolver zu den Repetierern?

Verfasst: Fr 19. Feb 2021, 14:56
von FortnitePantoffel
Ich meine beim deutschen Waffengesetzt ist das mit dem Ausziehen und Auswerfen genau so Zitat:

"Repetierwaffen; dies sind Schusswaffen, bei denen das Zuführen der Patrone aus einem Magazin, das Abfeuern und das Entfernen der Patrone oder Patronenhülse mit Hilfe eines nur von Hand zu betätigenden Mechanismus erfolgt."

https://www.gesetze-im-internet.de/waff ... 10002.html

Deswegen ja meine Verwunderung.

Re: Gehören nach dem deutschen Waffenrecht Revolver zu den Repetierern?

Verfasst: Fr 19. Feb 2021, 15:20
von gewo
FortnitePantoffel hat geschrieben:
Fr 19. Feb 2021, 14:56
Ich meine beim deutschen Waffengesetzt ist das mit dem Ausziehen und Auswerfen genau so Zitat:

"Repetierwaffen; dies sind Schusswaffen, bei denen das Zuführen der Patrone aus einem Magazin, das Abfeuern und das Entfernen der Patrone oder Patronenhülse mit Hilfe eines nur von Hand zu betätigenden Mechanismus erfolgt."

https://www.gesetze-im-internet.de/waff ... 10002.html

Deswegen ja meine Verwunderung.
na schau
dann ist die repetier-revolver aussage bullshit

auch in DE

Re: Gehören nach dem deutschen Waffenrecht Revolver zu den Repetierern?

Verfasst: Fr 19. Feb 2021, 16:12
von J4S
Genau so ist es - der Sprave ist ein Laberlauch!

Vor allem, weil er selektiv zitiert. Den 2.2er hat er nämlich unterschlagen.

2.2
Automatische Schusswaffen; dies sind Schusswaffen, die nach Abgabe eines Schusses selbsttätig erneut schussbereit werden und bei denen aus demselben Lauf durch einmalige Betätigung des Abzuges oder einer anderen Schussauslösevorrichtung mehrere Schüsse abgegeben werden können (Vollautomaten) oder durch einmalige Betätigung des Abzuges oder einer anderen Schussauslösevorrichtung jeweils nur ein Schuss abgegeben werden kann (Halbautomaten). Als automatische Schusswaffen gelten auch Schusswaffen, die mit allgemein gebräuchlichen Werkzeugen in automatische Schusswaffen geändert werden können. Als Vollautomaten gelten auch in Halbautomaten geänderte Vollautomaten, die mit den in Satz 2 genannten Hilfsmitteln wieder in Vollautomaten zurückgeändert werden können. Double-Action-Revolver sind keine halbautomatischen Schusswaffen. Beim Double-Action-Revolver wird bei Betätigung des Abzuges durch den Schützen die Trommel weitergedreht, so dass das nächste Lager mit einer neuen Patrone vor den Lauf und den Schlagbolzen zu liegen kommt, und gleichzeitig die Feder gespannt. Beim weiteren Durchziehen des Abzuges schnellt der Hahn nach vorn und löst den Schuss aus.

Das steht halt, dass ein Revolver keine halbautomatische Schusswaffe ist. Was ist ein Revolver dann? Nach Sprave: Wenns kein Halbautomat ist, ist es ein Repetierer. Klar, wenn man auch 2.1 unterschlägt:

2.
Arten von Schusswaffen
2.1
Feuerwaffen; dies sind Schusswaffen nach Nummer 1.1, bei denen ein Geschoss mittels heißer Gase durch einen oder aus einem Lauf getrieben wird.


Könnte es also sein, dass ein Revolver eine Feuerwaffe ist? So wie einfach auch eine alte Radschlosspistole?
Und dass der Sprave einfach ein "Voikoffa" ist?

D.

Re: Gehören nach dem deutschen Waffenrecht Revolver zu den Repetierern?

Verfasst: Fr 19. Feb 2021, 16:58
von Halvar
gewo hat geschrieben:
Fr 19. Feb 2021, 14:54

in oesterreich ist ein revolver DEFINITIV KEINE repetierwaffe weil schon mal in einer einstufung geklaert wurde dass die definition von
RE-PE-TIEREN
das auswerfen der huelsen beinhaltet

wenn also bei einem ladevorgang die huelsen nicht aus der waffe ausgeworfen werden dann ist es KEIN repetiervorgang
bis jetzt hat mich noch kein revolver mit huelsen beworfen ....
Ist zwar ein absoluter Exot, aber der hier würd dich durchaus mit Hülsen bewerfen:
https://modernfirearms.net/en/handguns/ ... rdick-eng/

Re: Gehören nach dem deutschen Waffenrecht Revolver zu den Repetierern?

Verfasst: Fr 19. Feb 2021, 17:23
von gewo
Halvar hat geschrieben:
Fr 19. Feb 2021, 16:58
gewo hat geschrieben:
Fr 19. Feb 2021, 14:54

in oesterreich ist ein revolver DEFINITIV KEINE repetierwaffe weil schon mal in einer einstufung geklaert wurde dass die definition von
RE-PE-TIEREN
das auswerfen der huelsen beinhaltet

wenn also bei einem ladevorgang die huelsen nicht aus der waffe ausgeworfen werden dann ist es KEIN repetiervorgang
bis jetzt hat mich noch kein revolver mit huelsen beworfen ....
Ist zwar ein absoluter Exot, aber der hier würd dich durchaus mit Hülsen bewerfen:
https://modernfirearms.net/en/handguns/ ... rdick-eng/
wow
kannte ich nicht

danke

Re: Gehören nach dem deutschen Waffenrecht Revolver zu den Repetierern?

Verfasst: Fr 19. Feb 2021, 17:32
von FortnitePantoffel
Wenn ihr ein Herz für Sonderformen habt:

Bild

https://commons.wikimedia.org/wiki/File ... abelle.jpg

Re: Gehören nach dem deutschen Waffenrecht Revolver zu den Repetierern?

Verfasst: So 21. Feb 2021, 09:15
von titan

Re: Gehören nach dem deutschen Waffenrecht Revolver zu den Repetierern?

Verfasst: Fr 19. Mär 2021, 20:56
von Preuße_1850
Hallo zusammen,

Eine simple Erklärung zum Thema:

Ein Revolver mit Trommel, ist ein Mehrlader.
Eine Trommel beinhaltet die Patronenlager!
Eine Pistole mit Magazin ist ein Halbautomat.
Dabei befindet sich das Patronenlager im Lauf.
Das sollte man schon bei der Sachkundeprüfung wissen.

Ein Preuße aus Westfahlen

Re: Gehören nach dem deutschen Waffenrecht Revolver zu den Repetierern?

Verfasst: Do 6. Jan 2022, 16:08
von usu792
gewo hat geschrieben:
Fr 19. Feb 2021, 14:54
FortnitePantoffel hat geschrieben:
Fr 19. Feb 2021, 14:39
Hallo,

ich bin neulich über diese beiden Aussagen hier gestolpert:

Bild

Bild

Und nun frage ich mich, ob den Revolver bei den Deutsch wirklich zu den Repetierer gehören, wie das Jörg Sprave hier ja sehr sehr eindringlich behauptet?
interessante frage

aber ganz ehrlich ich weiss es nicht
aber ist es von bedeutung?

wenn ja, dann ist diese bezeichnung halt abweichend vom ueblichen sprachgebrauch

in oesterreich ist ein revolver DEFINITIV KEINE repetierwaffe weil schon mal in einer einstufung geklaert wurde dass die definition von
RE-PE-TIEREN
das auswerfen der huelsen beinhaltet

wenn also bei einem ladevorgang die huelsen nicht aus der waffe ausgeworfen werden dann ist es KEIN repetiervorgang
bis jetzt hat mich noch kein revolver mit huelsen beworfen ....


diese definition ist aber in keinster weise "international"
kann in DE andersrum sein
Möchte nur kurz anmerken, daß Revolvergewehre (also keine Faustfeuerwaffen) in Ö Kat C. sind :)
Nicht, daß wer verwirrt ist, der so ein seltenes Exemplar daheim hat :lol: