Daraus eine Überlassung zu konstruieren ist mehr als gewagt.
Berührungsverbot gibt's mAn nicht...
selbstverstandlich gibts das in AT
aufpassen
Und das beste....man sagt dieser Person noch " ich würde das löschen...." verweist auf die Gesetzlage und was passieren könnte...wir beschimpft...das man keine Ahnung hätte....und dann ließt man paar Wochen später das eben jede Person jetzt Hilfe braucht weil er Post bekommen hat.
wie gesagt
Sollte ich falsch liegen, bitte um Korrektur, aber: m.W. war das in Österreich bis vor wenigen Jahren vollkommen legal. Das Verbot wurde in der letzten Waffenrechtsnovelle quasi als trojanisches Pferd mitgeliefert.Trijikon hat geschrieben: ↑Mo 27. Sep 2021, 09:50Ob seine Schwester als nicht Waffenkundige überhaupt wissen musste das dies eine echte Waffe ist und sie nicht dazu berechtigt sei mit ihr für ein Foto zu posen steht im Raum.
Er hingegen ist eindeutig schuldig und zu bestrafen (allein schon wegen der Dummheit).
Also das ist jetzt wiedersprüchlich...vorher schreibst sie haben deine Schwester rausgeklingelt,und dann "Die haben noch vor Ort nachgeschaut ob ich wirklich die Schmeisser besitze und waren dann weg"...Der Fuchs hat geschrieben: ↑Mo 27. Sep 2021, 19:45Die Hausdurchsuchung an sich ist ja ok.
Die Polizisten waren nett, haben nicht alles auf dem Kopf gestellt, eher einfach umgeschaut.
Nach kurzen Gespräch konnte die Sache schnell geklärt werden.
Die haben noch vor Ort nachgeschaut ob ich wirklich die Schmeisser besitze und waren dann weg.
Soweit ist ja ok.
Was im Schreiben nicht stimmt, es steht dass ich ihr die Waffe gegeben haben soll und sie sie zu Hause hatte.
Weder das eine noch das andere stimmt.
Wir werden das morgen versuchen zu klären.
Ich würde den Teufel tun und die Waffe jemandem ohne WBK überlassen.
Aber dass man die niemandem zum Anfassen geben darf, das ist übertrieben, bzw. hätte ich nicht gedacht.
Ich hoffe es wird gut ausgehen..