I hab jetzt mal ne Blöde Frage
darf ich One WBK einen Unterhebelrepetierer haben der .44 rem Mag oder .357 Mag. verschießt

weil bei Pistolenmuni (Revolvermuni) würd ich ja n Problem kriegen!!!
mfg. Berni
Und wie kann/muss man das dann nachweisen?woolf hat geschrieben: ...
Dann darf man auch KW-Muni kaufen, wenn man eine Langwaffe in diesem Kaliber besitzt.
woolf hat geschrieben:Laut aktuellem Informationsstand am 1. Oktober 2012. Das Datum ist zwar noch nicht in Stein gemeißelt, kommen wird es aber ganz bestimmt!
An deiner Stelle würde ich den UHR aber noch vorher kaufen, da du dannach auch für den Erwerb des UHR eine Begründung abgeben musst, ansonsten ist es einfach noch Altbestand.
Gerade bei den UHR wird der Preis wahrscheinlich nicht fallen, da wegen der Gesetzteserleichterung die Nachfrage wahrscheinlich steigen, oder zumindest nicht weniger wird.
Da brauch i dann ne Mehrstationen-Presse auch nochcobaltbomb hat geschrieben:kannst ja bis dahin wiederladen )
Klar kann er bis dahin wiederladen - oder sich gleich die "übriggebliebene" Muni vom Schiesstand einpacken und mitnehmen...cobaltbomb hat geschrieben:kannst ja bis dahin wiederladen )
kaumyoda hat geschrieben:Der Händler wird dann wohl nachsehen können ob die Waffe auf die betreffende Person registriert ist.