Gw10 hat geschrieben:hab das nachgewassert und du hast recht. diese rechtauskunft steht in widerspruch zum gesetzestext.
gut, wieder was gelernt - das ist also mit vorsicht zu genießen. mit diesem schaft ist man also vermutlich im kat.a bereich unterwegs, es sei denn man bastelt vorn und hinten zeugs dran, sodaß sie wieder länger als 90cm wird.
Die Aussage steht nicht im Wiederspruch.
Im Gesetz zu Kat. A steht Flinten (Schrotgewehren unter 90 cm) aber nix von Schrothalbautomaten.
Es steht sogar Explizit im Gesetz.......
Wenn man Gesetzestexte ließt muss man um die Ecke,und wie ein Jurist denken,nicht wie ein Laie.
![Smile :-)](./images/smilies/icon/smile.gif)
Aber wie gesagt,aufgrund der Einstufung des BMI wegen dem AK System ist dies Ausschlaggebend und nicht das Gesetz.