Mandella hat geschrieben:Die Aktion der Standaufsicht war auf jeden Fall, zweifelsfrei, nicht legal. (Stichwort Eigentumsvorbehalt und Nötigung)
Und ja, es sollte gegen die entsprechende Person sowohl straf- und zivilrechtlich vorgegangen werden, als auch vom Standbesitzer aus disziplinarische Maßnahmen getroffen werden.
Die Frage ist, wer den Entzug tatsächlich durchgeführt hat. Eine erklärung des genauen Ablaufs/Polizeiprotokols wäre nötig.
Hat der Standbetreiber oder Die Polizei die Waffe eingezogen.
Man könnte argumentieren: davon ausgehend es sei eine illegale Waffe hat der Standbetreiber aus "sicherheitsgründen" die Waffe in seine Obhut genommen um sie später der Polizei zu übergeben.
Eingezogen wurde sie durch die Exekutive, entzogen durch die Standaufsicht
Ist fraglich ob da was rausschaut...