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Sportschütze (Pistole)
Re: Sportschütze (Pistole)
Die Wiener Waffenbehörde würde ich als eher nicht waffenfreundlich einstufen. Beim Beantragen macht es vielleicht noch nicht sooo viel aus (wenns denn ein ganz gewöhnlicher Antrag ist, als nicht EU-Bürger kanns schon ganz anders sein) aber zB beim Erweitern schon.
Türkische Abstammung aber österreichische/EU Staatsbürgerschaft? Wenn nein dann wirds auch wieder schwieriger.
Türkische Abstammung aber österreichische/EU Staatsbürgerschaft? Wenn nein dann wirds auch wieder schwieriger.
Re: Sportschütze (Pistole)
_Jack_ hat geschrieben:Die Wiener Waffenbehörde würde ich als eher nicht waffenfreundlich einstufen. Beim Beantragen macht es vielleicht noch nicht sooo viel aus (wenns denn ein ganz gewöhnlicher Antrag ist, als nicht EU-Bürger kanns schon ganz anders sein) aber zB beim Erweitern schon.
Türkische Abstammung aber österreichische/EU Staatsbürgerschaft? Wenn nein dann wirds auch wieder schwieriger.
huhh da hab ich ja dann noch Glück
![Smile :)](./images/smilies/icon/smile.gif)
Ja bin Österreichischer Staatsbürger
Re: Sportschütze (Pistole)
Dann sollte noch die Fage kommen: Beim Bundesheer gewesen? Weil als Zivildiener wirds mit der WBK etwas schwierig. Untauglich ist in dem Fall kein Problem, nur Zivi sollte man nicht gewesen sein. ![Wink ;-)](./images/smilies/icon/wink.gif)
Ich frag nur deshalb, weil Du oben geschrieben hast, dass Du mit Waffen noch nichts zu tun hattest.
![Wink ;-)](./images/smilies/icon/wink.gif)
Ich frag nur deshalb, weil Du oben geschrieben hast, dass Du mit Waffen noch nichts zu tun hattest.
Re: Sportschütze (Pistole)
IT Guy hat geschrieben:Dann sollte noch die Fage kommen: Beim Bundesheer gewesen? Weil als Zivildiener wirds mit der WBK etwas schwierig. Untauglich ist in dem Fall kein Problem, nur Zivi sollte man nicht gewesen sein.
Ich frag nur deshalb, weil Du oben geschrieben hast, dass Du mit Waffen noch nichts zu tun hattest.
Ja stimmt, mit einer Waffe hatte ich noch nichts zu tun. Habe mich für das normale Bundesheer entschieden. Ich wurde zwar 2 mal nach Langenlebarn einberufen, diese hat sich aber wegen der Schule verschoben.
Ich weis, würde ich den Zivildienst machen, müsste ich 15 Jahre warten.
- triggerfinger
- .357 Magnum
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Re: AW: Sportschütze (Pistole)
toxic hat geschrieben: Ich wurde zwar 2 mal nach Langenlebarn einberufen, diese hat sich aber wegen der Schule verschoben.
In Langenlebarn gibt's einen HSV mit Outdoor Schießstand am Kasernengelände. In St. Andrä die Hagenthaler Sportschützen. Beide haben Webseiten mit Kontaktadressen. Frag doch mal nach, ist ja nicht weit von Tulln.
LG TF
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- .357 Magnum
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Re: Sportschütze (Pistole)
Ja stimmt, mit einer Waffe hatte ich noch nichts zu tun. Habe mich für das normale Bundesheer entschieden. Ich wurde zwar 2 mal nach Langenlebarn einberufen, diese hat sich aber wegen der Schule verschoben.
Also ich denke das es mit der WBK nix werden wird bis du deinen Präsenzdienst abgeleistet hast.
Grüße
Also ich denke das es mit der WBK nix werden wird bis du deinen Präsenzdienst abgeleistet hast.
Grüße
Re: Sportschütze (Pistole)
Glock 1965 hat geschrieben:Also ich denke das es mit der WBK nix werden wird bis du deinen Präsenzdienst abgeleistet hast.
Grüße
Worauf stützt du diese Aussage? Würd mir grotesk vorkommen, wenns so wär.
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- .357 Magnum
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- Registriert: Fr 18. Mär 2011, 13:03
Re: Sportschütze (Pistole)
Also ich denke mal das es im Gesetz steht das man bei einem Ansuchen auf Ausstellung einer WBK den Nachweis über die
Ableistung des Präsenzdienst nachweisen muss, oder eben eine Bestätigung über die Untauglichkeit.
Beides hat er jetzt nicht. Wenn er jetzt einen WBK bekommen würde und dann aber den Zivildienst macht dann würde
ich das grotesk finden.
Das ist natürlich meine persönliche Meinung.
Grüße
Ableistung des Präsenzdienst nachweisen muss, oder eben eine Bestätigung über die Untauglichkeit.
Beides hat er jetzt nicht. Wenn er jetzt einen WBK bekommen würde und dann aber den Zivildienst macht dann würde
ich das grotesk finden.
Das ist natürlich meine persönliche Meinung.
Grüße
Re: Sportschütze (Pistole)
Glock 1965 hat geschrieben:Also ich denke mal das es im Gesetz steht das man bei einem Ansuchen auf Ausstellung einer WBK den Nachweis über die
Ableistung des Präsenzdienst nachweisen muss, oder eben eine Bestätigung über die Untauglichkeit.
Beides hat er jetzt nicht. Wenn er jetzt einen WBK bekommen würde und dann aber den Zivildienst macht dann würde
ich das grotesk finden.
Das ist natürlich meine persönliche Meinung.
Grüße
Wenns um Gesetzte geht: Ned denken und keine Logik erwarten.
Im Gesetz steht nicht dass man gedient haben muss. Nur im Zivildienstgesetz steht, dass man durch unterschreiben der Zivildiensterklärung ein 15-jähriges Verbot für den Besitz genehmigungspflichtiger Schusswaffen und für das Führen von Schusswaffen bekommt.
Anders würde auch keine Frau eine WBK bekommen.
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- .357 Magnum
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Re: Sportschütze (Pistole)
Für Frauen besteht ja auch keine Wehrpflicht, somit ist das mal hinfällig.
Dann geh ich mal von dem Ausschlussprinzip vor:
Als "männlicher " Antragsteller hast du bei Zivildienst für 15 Jahre keine WBK, im Normalfall. Sonderregelungen mit Jagdkarte und Kampfrichter lassen wir mal weg.
Untauglichkeit bekommst eine Bestätigung, auch alles klar.
Präsenzdienst hast auch dein Wehrbuch, auch klar.
Aber bitte warum sollst dann eine WBK erhalten wennst nichts von den 3 Dingen nachweisen kannst??
Steh ich auf der Leitung oder will ich es nicht verstehen??
Obwohl bei Waffengesetz gibt's schon Tücken die in ein gesundes Hirn net immer rein passen!!
Grüße
Dann geh ich mal von dem Ausschlussprinzip vor:
Als "männlicher " Antragsteller hast du bei Zivildienst für 15 Jahre keine WBK, im Normalfall. Sonderregelungen mit Jagdkarte und Kampfrichter lassen wir mal weg.
Untauglichkeit bekommst eine Bestätigung, auch alles klar.
Präsenzdienst hast auch dein Wehrbuch, auch klar.
Aber bitte warum sollst dann eine WBK erhalten wennst nichts von den 3 Dingen nachweisen kannst??
Steh ich auf der Leitung oder will ich es nicht verstehen??
Obwohl bei Waffengesetz gibt's schon Tücken die in ein gesundes Hirn net immer rein passen!!
Grüße
Sportschütze (Pistole)
Weil es keine Verpflichtung gibt, den Wehrdienst vor Vollendung des 21. Lebensjahres zu absolvieren. Dann würdens dir ja die WBK vorenthalten, obwohl du einen Anspruch darauf hast.
Achja: WDB und Untauglichkeitsbescheinugung dienen nur dem Nachweis, dass es keine Zivildiensterklärung gibt.
Und sollte er danach trotz WBK eine solche Erklärung abgeben, darf er gleich die WBK abgeben und um Aufhebung ansuchen.
Achja: WDB und Untauglichkeitsbescheinugung dienen nur dem Nachweis, dass es keine Zivildiensterklärung gibt.
Und sollte er danach trotz WBK eine solche Erklärung abgeben, darf er gleich die WBK abgeben und um Aufhebung ansuchen.
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- .357 Magnum
- Beiträge: 121
- Registriert: Fr 18. Mär 2011, 13:03
Re: Sportschütze (Pistole)
Ja und genau das glaube ich eben nicht. Denn wer soll das administrieren das er dann den Zivildienst macht?
Selber wird er kaum dieses kund tun.
Das würde mich jetzt echt interessieren. Hat das schon jemand so gemacht das es vor dem Präsenzdienst um die
WBK angesucht hat und auch bekommen hat??
Selber wird er kaum dieses kund tun.
Das würde mich jetzt echt interessieren. Hat das schon jemand so gemacht das es vor dem Präsenzdienst um die
WBK angesucht hat und auch bekommen hat??
Re: Sportschütze (Pistole)
Also mittlerweile habe ich bei proffesional-arms nachgefragt wie es ausschaut ob ich wirklich eine WBK bekommen könnte.
Seine Frage an die BH:
Wir haben einen Kunden, der bereits 22 Jahre ist und den Präsenzdienst aus schulischen Gründen noch nicht abgeleistet hat.
Besteht da eine Möglichkeit, dass er trotzdem eine WBK bekommt?
Die Antwort:
Wenn er nachweisen kann, dass er sich zum Präsenzdienst angemeldet hat – haben wir kein Problem. Sollte sich herausstellen (per Ü) dass er dann Zivildienst gemacht hat, wird die WBK bescheid mäßig entzogen.
Somit hat sich auch das erledigt![Very Happy :D](./images/smilies/icon/biggrin.gif)
Und für alle die vielleicht sich auch das gleiche fragen, man kann doch um eine WBK ansuchen.
Seine Frage an die BH:
Wir haben einen Kunden, der bereits 22 Jahre ist und den Präsenzdienst aus schulischen Gründen noch nicht abgeleistet hat.
Besteht da eine Möglichkeit, dass er trotzdem eine WBK bekommt?
Die Antwort:
Wenn er nachweisen kann, dass er sich zum Präsenzdienst angemeldet hat – haben wir kein Problem. Sollte sich herausstellen (per Ü) dass er dann Zivildienst gemacht hat, wird die WBK bescheid mäßig entzogen.
Somit hat sich auch das erledigt
![Very Happy :D](./images/smilies/icon/biggrin.gif)
Und für alle die vielleicht sich auch das gleiche fragen, man kann doch um eine WBK ansuchen.